Im Überblick: Die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher
Nein, jeder Gerichtsvollzieher in Deutschland ist für einen bestimmten Bezirk zuständig. Welchen Gerichtsvollzieher Sie beauftragen müssen, erfahren Sie bei Ihrem Amtsgericht.
Was Sie beim Zwangsvollstreckungsauftrag beachten müssen, erfahren Sie hier.
Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, da es hier auf die individuellen Umstände abkommt. Unter anderem spielt das Vermögen des Schuldners und die gewählte Zwangsvollstreckungsmaßnahme für die Dauer eine Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Wann Sie den Gerichtsvollzieher losschicken können
Ihr Schuldner kommt seinen Zahlungsverpflichtungen einfach nicht nach und reagiert auch auf keine Mahnungen? Dann wird es Zeit, Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um Ihr Geld wiederzubekommen. Doch Sie dürfen nicht einfach bei Ihrem Schuldner auftauchen und dessen Besitztümer pfänden. Sie müssen für die Zwangsvollstreckung einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Zunächst brauchen Sie einen Vollstreckungstitel, der Ihnen offiziell bescheinigt, dass Sie materiell-rechtliche Ansprüche gegen Ihren Schuldner haben. Mit einem solchen in der Tasche steht dem Antrag für die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher nichts mehr im Wege.
So stellen Sie den Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
Allerdings können Sie nicht irgendeinen Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung losschicken. Die Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher ist in Deutschland nämlich klar geregelt: Jeder einzelne ist einem bestimmten Bezirk zugeteilt und darf auch nur in diesem agieren.
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Bezirk zuständig ist und wie Sie ihn kontaktieren können, erfahren Sie beim Amtsgericht. Dort erhalten Sie auch den Antrag für die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher; das Formular kann aber oft auch bequem von der Webseite des Gerichts heruntergeladen werden. Füllen Sie dieses wie angegeben aus, legen Sie die geforderten Anlagen bei und schon ist der Vollstreckungsauftrag im Gang.
Beachten Sie allerdings: Bevor der Gerichtsvollzieher tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen einleiten darf, muss dem Schuldner der Vollstreckungstitel zugestellt werden. So mancher ergreift daraufhin die Gelegenheit, die Forderung seines Gläubigers doch noch schnell zu begleichen, weil er die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher abwenden will. Passiert dies aber nicht, können die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Gerichtsvollzieher: Dauer der Zwangsvollstreckung
Wie viel Zeit die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher in Anspruch nimmt, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn die Dauer hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.
- der Höhe der vollstreckbaren Forderung
- dem Vermögen des Schuldners
- der Art der Zwangsvollstreckung
Es kann auch passieren, dass die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher scheitert, weil es bei dem Schuldner einfach nichts Pfändbares zu holen gibt. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einige Zeit zu warten und den Gerichtsvollzieher dann erneut loszuschicken – und zwar so oft, bis Ihre Forderung endlich beglichen wurde. Dies können Sie so lange tun, bis der Vollstreckungstitel verjährt ist, was üblicherweise erst nach 30 Jahren der Fall ist.
Wer zahlt die Kosten für den Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsvollstreckung?
Für den Gerichtsvollzieher fallen natürlich Kosten bei der Zwangsvollstreckung an, schließlich will auch dieser für seine Arbeit bezahlt werden. Diese Kosten müssen Sie als Gläubiger zunächst einmal vorstrecken, denn schließlich sind Sie derjenige, der den Gerichtsvollzieher beauftragt.
Sie können den Betrag allerdings zur Forderungssumme hinzurechnen und ihn sich so vom Schuldner mit der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wiederholen.