Zahlungsunfähigkeit

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zahlungsunfähigkeit: Das Wichtigste in Kürze

Wann ist man zahlungsunfähig?

Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, wenn er seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann. Näheres zur Definition der Zahlungsunfähigkeit als einer Folge von Schulden erfahren Sie hier.

Welche Folgen hat eine Zahlungsunfähigkeit?

Der Gläubiger wird versuchen, seine Forderung einzutreiben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder einem Inkasso rechnen.

Ich bin zahlungsunfähig. Was kann ich tun?

Suchen Sie umgehend eine Schuldnerberatungsstelle auf oder einen Anwalt für Insolvenzrecht, um sich bei der Schuldenregulierung helfen zu lassen.

Muss ich bei einer Zahlungsunfähigkeit zwingend Insolvenz anmelden?

Die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH und anderer Kapitalgesellschaften begründet eine Insolvenzantragspflicht. Verbraucher sind hingegen nicht verpflichtet, die private Insolvenz anzumelden.

Die Zahlungsunfähigkeit kann der erste Schritt in die Privatinsolvenz sein.
Die Zahlungsunfähigkeit kann der erste Schritt in die Privatinsolvenz sein.

Wann genau liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

Die Gründe zur Anmeldung der Insolvenz sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Die Gründe zur Anmeldung der Insolvenz sind (drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Zahlungsunfähigkeit bedeutet laut Definition des § 17 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) Folgendes:

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Von der Zahlungsunfähigkeit ist die Überschuldung zu unterscheiden und die drohende Zahlungsunfähigkeit:

  • Überschuldung liegt gemäß Insolvenzordnung erst vor, wenn auch das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet laut Definition des § 18 Abs. 2 InsO, dass der Schuldner voraussichtlich seine bestehenden Zahlungspflichten nicht begleichen kann, wenn diese fällig werden.

Diese drei Formen eine finanziellen Notlage sind Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das heißt, Schuldner, die sich in einer solche Situation befinden, können Insolvenz beantragen.

Zahlungsunfähigkeit bei der GmbH und anderen Unternehmen

Bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson besteht keine Insolvenzantragspflicht.
Bei Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson besteht keine Insolvenzantragspflicht.

Ob und Unternehmen oder eine GmbH zahlungsunfähig ist, lässt sich nicht immer so leicht beantworten. Denn welche Beurteilungskriterien sollen hierfür herangezogen werden?

  • Wie lange muss die Firma schon in Zahlungsschwierigkeiten stecken?
  • Was ist, wenn der Schuldner die Hälfte aller fälligen Schulden bezahlen kann und die andere nicht?
  • Liegt dieser Insolvenzgrund auch dann vor, wenn Sanierungsmaßnahmen möglich wären?

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Zahlungsunfähigkeit in ständiger Rechtsprechung wie folgt: Ist der Schuldner binnen drei Wochen nicht in der Lage, 90 Prozent aller fälligen Verbindlichkeiten zu tilgen, so gilt er als zahlungsunfähig.

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist die Geschäftsführung der GmbH verpflichtet, umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen die Regelinsolvenz zu beantragen.

Diese Insolvenzantragspflicht besteht bei allen Kapitalgesellschaften bzw. bei Unternehmen, bei denen der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist, Personengesellschaften jedoch unterliegen nicht der Insolvenzantragspflicht.

Folgen für Privatpersonen

Wenn die Mahnungen der Gläubiger erfolglos bleiben, werden sie andere Maßnahmen ergreifen, um ihre Forderungen einzutreiben:

  • Beauftragung eines Inkassounternehmens, was zu weiteren Kosten und damit steigenden Schulden verbunden ist
  • gerichtliches Mahnverfahren mit einem Mahnbescheid und einem anschließenden Vollstreckungsbescheid, sofern sich der Schuldner nicht wehrt
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z. B. Kontopfändung

Zahlungsunfähig: Das können Sie tun

Vermeiden Sie derartige Unannehmlichkeiten und wenden Sie sich umgehend an eine Schuldenberatungsstelle. Werden Sie so schnell wie möglich aktiv:

  • Versuchen Sie, zumindest Ihre laufenden Kosten wie Miete, Strom und dergleichen immer pünktlich zu bezahlen.
  • Listen Sie alle Einnahmen, Ausgaben und Schulden genau auf, um einen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen.
  • Kontaktieren Sie Ihre Gläubiger und schildern Sie Ihre Notsituation.
  • Versuchen Sie, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, zum Beispiel in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung.
  • Machen Sie keinesfalls neue Schulden.
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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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Eine Antwort auf “Zahlungsunfähigkeit”

wulffsays:

Wer bezahlt meine Kredite nach meinen Tod.Bin verheirate habe die Kredite
allein Unterschrieben.
MfG Wulff

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