Privatinsolvenz: Was passiert? – Das Wichtigste in Kürze
Zahlungsunfähige Schuldner müssen damit rechnen, dass ihre Gläubiger versuchen, ihre Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben, beispielsweise über eine Lohn- oder Kontopfändung. Meldet ein Verbraucher jedoch Privatinsolvenz an, dürfen die Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahren keine Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Für sie gilt dann ein Vollstreckungsverbot nach § 89 InsO.
Eröffnet das Insolvenzgericht die Privatinsolvenz, so nimmt der Treuhänder das pfändbare Vermögen des Schuldners in Besitz, um es zu verwerten und an die Gläubiger zu verteilen. Darüber hinaus muss der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten. Auch dieses Geld dient dem Schuldenabbau.
Das richtet sich nach der Pfändungstabelle, die die Pfändungsfreigrenze je nach Höhe des Nettoeinkommens und der Anzahl der Personen, die vom Schuldner Unterhalt verlangen können. Aktuell sind mindestens 1.499,99 Euro unpfändbar (Stand: 1. Juli 2024).
Im Anschluss an die dreijährige Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung. Der Schuldner ist damit seine restlichen Schulden los. Allerdings wird seine Bonität noch eine Weile eher schlecht bewertet, weil die SCHUFA die Informationen zur Restschuldbefreiung für weitere drei Jahre speichert.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert bei einer privaten Insolvenz? Ablauf der Verbraucherinsolvenz
Die Restschuldbefreiung über eine Privatinsolvenz ist für überschuldete Privatpersonen oft die letzte Möglichkeit, die Schulden loszuwerden. Allerdings bringt das Verfahren einige Herausforderungen mit sich und stellt die Schuldner oft vor die Frage: Was passiert bei einer Privatinsolvenz genau?
Der Ablauf der Verbraucherinsolvenz ist gesetzlich genau geregelt. Er umfasst im Wesentlichen folgende Phasen:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern: Verbraucher dürfen nur unter der Bedingung Insolvenz anmelden, dass ein außergerichtlicher Vergleich über die Schuldenregulierung gescheitert ist. Sie müssen also mit ihren Gläubigern verhandeln und ihnen ein Angebot zum Schuldenabbau unterbreiten, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung. Nur wenn sich die Gläubiger nicht darauf einlassen und einige anerkannte Schuldnerberatung oder ein Anwalt das Scheitern des Einigungsversuchs bescheinigt, darf der Schuldner Privatinsolvenz beantragen.
- Insolvenzantrag: Der Schuldner muss seinem Insolvenzantrag die erwähnte Bescheinigung und weitere Unterlagen beifügen, unter anderem den Schuldenregulierungsplan, ein Vermögensverzeichnis, ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. Und was passiert danach bei einer Privatinsolvenz?
- Gerichtlicher Einigungsversuch: Das Insolvenzgericht prüft den Insolvenzantrag, eröffnet das Verfahren aber nicht unbedingt sofort. Es unternimmt einen weiteren Einigungsversuch mit den Gläubiger, sofern dieser Versuch Aussicht auf Erfolg hat. Anderenfalls kann das Gericht diesen Schritt auch überspringen und die Privatinsolvenz eröffnen.
- Eröffnung der Privatinsolvenz: Das Gericht eröffnet das Verfahren per Beschluss und bestellt dabei einen Treuhänder, der das Schuldnervermögen, die sogenannte Insolvenzmasse, verwaltet und verwertet. Mit der Insolvenzeröffnung beginnt für den Schuldner die dreijährige Wohlverhaltensphase, in der er einigen Obliegenheiten nachkommen muss, die wir im folgenden Abschnitt näher erläutern.
- Nach der Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung per Beschluss. Das Insolvenzverfahren ist beendet.
Was passiert bei der Privatinsolvenz mit meinem Einkommen und Vermögen?
Der Schuldner ist zwar während der Privatinsolvenz vor Zwangsvollstreckungen durch die Insolvenzgläubiger geschützt. Er muss aber während der Wohlverhaltensphase – der sogenannten Abtretungsfrist – trotzdem den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten. Dieses Geld dient dem Schuldenabbau, der Treuhänder verteilt es gleichmäßig an die Gläubiger.
Hier gelten dieselben Regeln wie bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen, insbesondere die Pfändungsfreigrenzen. Das heißt zum Beispiel:
- Bis zu 1.499,99 Euro des Nettoeinkommens sind unpfändbar, wenn der Schuldner alleinstehend ist.
- Ist der Schuldner einer Person gegenüber zu Unterhalt verpflichtet – und hat also beispielsweise ein Kind – so verschiebt sich der Pfändungsfreibetrag auf 2.059,99 Euro.
- Bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen verbleiben dem Schuldner bis zu 2369,99 Euro seines Nettogehalts.
Was passiert bei der Privatinsolvenz mit den Sachen des Schuldners? Verliert er alles? Nein. Der Treuhänder nimmt zwar das pfändbare Vermögen des Schuldners in Beschlag und verwertet dies zugunsten der Gläubiger. Aber er muss dabei die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) beachten und darf insbesondere folgende unpfändbare Gegenstände des Schuldners oder einer mit ihm im gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Person nicht beschlagnahmen:
- Sachen für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung, z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Kleidung
- Gegenstände für die Erwerbstätigkeit oder eine damit zusammenhängende Aus- oder Weiterbildung
- Dinge, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden, z. B. Brille, Prothese und ähnliches
- Eheringe und Orden
- Haustiere
Was passiert mit Wohnungseigentum bei einer Privatinsolvenz? Immobilien und damit auch die Eigentumswohnung fallen in die Insolvenzmasse. Der Schuldner darf sie daher gewöhnlich nicht behalten.
Welche Obliegenheiten muss der Schuldner in der Wohlverhaltensphase erfüllen?
Der Schuldner muss nicht nur einen Teil seines Einkommens für die Schuldentilgung hergeben. Er hat noch weitere Obliegenheiten zu erfüllen, wenn ihm das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilen soll – und zwar:
- Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen um eine Arbeitsstelle; zumutbare Jobs dürfen nicht abgelehnt werden
- Herausgabe einer Schenkung oder Erbschaft zur Hälfte; Lotterie- und vergleichbare Gewinne sind in voller Höhe an den Treuhänder herauszugeben – mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und geringwertigen Geschenken
- Unverzügliche Anzeige jedes Arbeits- und Wohnortswechsels gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder
- Auskunftspflicht über Einkommen und Vermögen und über die Erwerbstätigkeit und etwaige Bewerbungen
- Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder, nicht aber an Insolvenzgläubiger
- Keine unangemessenen Verbindlichkeiten und Vermögensverschwendungen
Verstößt der Schuldner gegen diese Obliegenheiten, können die Insolvenzgläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Was passiert bei der Privatinsolvenz, wenn die Wohlverhaltensphase abgeschlossen ist?
Im Anschluss an die Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird damit endgültig schuldenfrei, während die Insolvenzgläubiger auf den Rest ihrer Forderungen verzichten müssen. Die Restschuldbefreiung gilt für alle Verbindlichkeiten, die vor Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden sind – auch wenn ein Insolvenzgläubiger seine Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet hat.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind unter anderem:
- Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schuldner aufgrund einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
- Gesetzliche Unterhaltsansprüche, soweit der Schuldner den Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig verweigert
- Geldstrafen
Was passiert, wenn man in der Privatinsolvenz neue Schulden macht? Diese neuen Verbindlichkeiten bleiben bestehen. Für sie gilt die Restschuldbefreiung nicht. Handelt es sich bei den neuen Schulden um unangemessene Verbindlichkeiten (beispielsweise einen Luxusurlaub), riskiert der Schuldner außerdem die Schuldenbefreiung für seine Altschulden.
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Ich habe 2700 Euro Schulden und Kämpfe um eine Ratenzahlung. Diese wird mir aber nicht gewährt sondern mit Zwangsvollstreckung gedroht. Lohnt sich eine Insolvenz.