Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 6. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was darf der Insolvenzverwalter nicht? – Das Wichtigste in Kürze

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Die Befugnisse des Insolvenzverwalters beziehen sich lediglich auf das pfändbare Schuldnervermögen. Deshalb darf er zum Beispiel nicht bestimmen, wofür der Schuldner sein pfändungsfreies Einkommen ausgibt. An dieser Stelle beantworten wir die Frage ausführlich.

Hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf mein Konto?

Ja, denn mit der Insolvenzeröffnung endet der Girokontovertrag und alle Daueraufträge etc. erlöschen. Dadurch fällt das gesamte Kontoguthaben in die Insolvenzmasse, weil auf einem herkömmlichen Girokonto kein Pfändungsschutz besteht. Infolgedessen kann der Insolvenzverwalter das Bankguthaben einschließlich pfändungsfreier Einkünfte anfordern. Deshalb sollte der Schuldner sein Girokonto noch vor der Insolvenzeröffnung in ein P-Konto umwandeln lassen, um unpfändbares Guthaben vor einem Zugriff zu schützen.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht in Beschlag nehmen?

Der Insolvenzverwalter muss sämtliche Regelungen zum Pfändungsschutz berücksichtigen und darf beispielsweise nicht auf den Pfändungsfreibetrag des Schuldners zugreifen. In diesem Abschnitt listen wir die wichtigsten unpfändbaren Einkommens- und Vermögensbestandteile auf.

Wer kontrolliert den Insolvenzverwalter?

Das Insolvenzgericht überwacht den Insolvenzverwalter. Er ist dem Gericht gegenüber zur Auskunft und Berichterstattung verpflichtet. Das Insolvenzgericht kontrolliert die Rechtmäßigkeit seines Handelns und fungiert so als „Hüter eines rechtmäßigen Verfahrens“. Welche Möglichkeiten der Schuldner gegen den Insolvenzverwalter hat, lesen Sie hier.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht tun? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht tun? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.

Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Schauen wir uns zunächst die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters genauer anschauen. Denn erst daraus leitet sich die Antwort auf die Frage „Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?“ ab.

Auch in der Privatinsolvenz besteht die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters darin, die Insolvenzmasse, sprich das pfändbare Vermögen des Schuldners, zu verwalten und zu verwerten.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit seiner Bestellung als Insolvenzverwalter geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das pfändbare Schuldnervermögen auf ihn über. Deshalb darf er auch Verträge kündigen, die sich auf die Insolvenzmasse beziehen.

Was darf der Insolvenzverwalter nicht? Seine Befugnisse beschränken sich auf das pfändbare Schuldnervermögen.
Was darf der Insolvenzverwalter nicht? Seine Befugnisse beschränken sich auf das pfändbare Schuldnervermögen.

Zu seinen Aufgaben gehören im Wesentlichen:

  • das Prüfen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners
  • die Sicherung und Verwertung pfändbarer Vermögensgegenstände
  • die Berichterstattung und Rechnungslegung gegenüber dem Insolvenzgericht
  • die Aufnahme der Forderungsanmeldungen der Insolvenzgläubiger in der Insolvenztabelle

Korrespondierend zu den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners darf der Insolvenzverwalter diesen zu bestimmten Handlungen und Auskünften auffordern – allerdings nur im Rahmen seiner rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Umgekehrt dürfen auch Schuldner von ihren Rechten Gebrauch machen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen.

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?

Seinen Rechten und Befugnissen sind Grenzen gesetzt. Sie erstrecken sich lediglich auf das pfändbare Vermögen des Schuldners im Sinne der §§ 35, 36 InsO und auf die damit verbundenen Rechtsverhältnisse und Verträge:

Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Frage: Was darf ein Insolvenzverwalter?
Im Zweifel entscheidet das Gericht über die Frage: Was darf ein Insolvenzverwalter?
  • Der Insolvenzverwalter muss den in den §§ 811, 850 ff. ZPO geregelten Pfändungsschutz einhalten. Er darf nicht selbst entscheiden, welche Vermögenswerte in die Insolvenzmasse fallen und welche nicht.
  • Er hat keinerlei Entscheidungsbefugnis hinsichtlich des unpfändbaren Einkommens und Vermögens des Schuldners. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber verbleibt allein beim Schuldner.
  • Dauerschuldverhältnisse, die der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Einkommen bestreitet, verbleiben in der Verfügungsgewalt des Schuldners. Deshalb darf ein Insolvenzverwalter zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht kündigen, wenn das Fahrzeug unpfändbar ist. Auch der Stromvertrag für die Mietwohnung des Schuldners ist für ihn tabu.

Was darf ein Insolvenzverwalter außerdem nicht tun? Die Ausübung höchstpersönlicher Rechte bzw. Rechtsgeschäfte ist alleinige Sache des Schuldners. So hat der Insolvenzverwalter bei folgenden Angelegenheiten kein Mitsprecherecht:

  • Heirat
  • Ausübung der elterlichen Sorge
  • Arbeitsverhältnis
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht in Beschlag nehmen?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht pfänden lassen?
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht pfänden lassen?

Wie bereits erwähnt, darf ein Insolvenzverwalter nicht selbst entscheiden, was in die Insolvenzmasse fällt und was nicht. Er hat sich vielmehr an die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz zu halten.

Demnach hat er unter anderem auf folgende unpfändbare Einkommens- und Vermögenswerte des Schuldners kein Zugriffsrecht:

  • Gegenstände, die einer bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung dienen (Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und sonstiger Hausrat etc.)
  • für die Erwerbstätigkeit oder Ausbildung erforderliche Sachen, z. B. Arbeitslaptop
  • aus gesundheitlichen Gründen benötigte Dinge wie Prothesen, Brillen, Rollstuhl oder ein Auto bei einer starken Gehbehinderung
  • Pfändungsfreibetrag laut Pfändungstabelle (aktuell 1.409,99 €, wenn keinerlei Unterhaltspflichten bestehen)
  • die Hälfte der Leistungen für Mehrarbeitsstunden
  • Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen jeweils im Rahmen des Üblichen
  • Weihnachtsgeld von bis zu 705 €

Auch bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags und des pfändbaren Einkommens stellt sich die Frage: Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Er darf nämlich nicht selbst festlegen, ob eine Person als unterhaltsberechtigt gilt und deshalb bei der Ermittlung des pfändbaren Betrags berücksichtigt wird.

Verstöße des Schuldners: Was darf der Insolvenzverwalter trotzdem nicht?

Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Er kann nicht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Was darf ein Insolvenzverwalter nicht? Er kann nicht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.

Auch wenn ein Schuldner seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, sind die rechtlichen Möglichkeiten des Insolvenzverwalters begrenzt:

  • Er hat keine eigenen rechtlichen Möglichkeiten, den Schuldner zur Mitwirkung zu zwingen. Er kann sich höchstens an das Insolvenzgericht wenden und die Anordnung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Schuldners anregen.
  • Möchte er die Herausgabe pfändbarer Gegenstände erzwingen, muss er mithilfe einer vollstreckbaren Ausfertigung des Eröffnungsbeschlusses die Zwangsvollstreckung betreiben.

Was darf ein Insolvenzverwalter ebenfalls nicht? Er darf selbst keine Sanktionen gegen den Schuldner verhängen und hat vor allem nicht das Recht, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn der Schuldner gegen seine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten verstößt. Das dürfen nur die Insolvenzgläubiger, die allerdings die hierfür erforderlichen Informationen vom Insolvenzverwalter beziehen.

Möglichkeiten des Schuldners: Was kann ich gegen den Insolvenzverwalter tun?

Hegt ein Schuldner berechtigte Zweifel an einer Aufforderung des Insolvenzverwalters und ist sich unsicher, ob er dieser nachkommen muss, sollte er zunächst den Insolvenzverwalter um eine Begründung bitten, warum er zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Lässt sich die Angelegenheit auf diesem Wege nicht klären, muss das Insolvenzgericht über die Frage entscheiden: „Was darf ein Insolvenzverwalter nicht?“ Denn das Gericht überwacht und kontrolliert den Insolvenzverwalter und achtet darauf, dass die rechtlichen Vorgaben für das Insolvenzverfahren eingehalten werden.

Dafür kann sich der Schuldner mit einem formlosen Brief an das Insolvenzgericht wenden und um eine gerichtliche Feststellung bitten, ob eine Mitwirkungspflicht besteht oder nicht.

Das Gericht – und nicht der Insolvenzverwalter – entscheidet letztendlich auch darüber, ob ein Vermögenswert in die Insolvenzmasse fällt und damit der Verfügungsgewalt des Insolvenzverwalters unterliegt oder nicht.

Quellen und weiterführende Links

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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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