Voraussetzungen der Schuldnerberatung – Das Wichtigste in Kürze
Eine bestimmte Schuldenhöhe ist dafür nicht vorgegeben. Die öffentliche und meist kostenfreie Schuldnerberatung berät Menschen, die zahlungsunfähig oder überschuldet sind und deshalb ihren Zahlungspflichten nicht mehr nachkommen können.
Nein. Für die Inanspruchnahme einer (kostenlosen) Schuldnerberatungsstelle sind keine Voraussetzungen vorgeschrieben.
Nutzen Sie die Zeit vor dem ersten Beratungstermin, um Ihre Einnahmen und Ausgaben zu strukturieren und sich einen Überblick über alle Schulden zu verschaffen. Listen Sie alle Gläubiger und deren Forderungen genau auf und ordnen Sie auch die dazugehörigen Unterlagen.
Inhaltsverzeichnis
Mehr im Video: Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?
Schuldnerberatung: Voraussetzungen der professionellen Begleitung beim Schuldenabbau
Normalerweise erfüllen Menschen, die eine Schuldnerberatung aufsuchen, die Voraussetzungen bereits: Sie haben Schulden und den Willen, diese zu verringern oder ganz abzubauen. In der Regel befinden sich diese Menschen bereits in einer finanziell angespannten Situation. Manche Zahlungsverpflichtungen können bereits nicht mehr regelmäßig getilgt werden oder es ist sogar zur völligen Zahlungsunfähigkeit gekommen.
Meistens ist es so, dass staatliche und öffentliche Schuldnerberatungen nicht von juristischen Personen wie Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Es gehört also für diese Schuldberatung zu den Voraussetzungen, dass es sich um eine natürliche private Person handelt.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler müssen sich daher in aller Regel an eine spezielle Schuldnerberatung wenden oder einen Anwalt für Schulden beauftragen. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit auch Privatleuten offen, denn kostenlose Beratungen haben sehr oft lange Wartelisten.
Kostenlose Schuldnerberatung ehemaliger Selbstständiger: Voraussetzungen
Lediglich für ehemalige Selbstständige gibt es meist die Möglichkeit, auch bei einer kostenlosen Schuldnerberatung beraten zu werden. Normalerweise ist dies nicht möglich, da im Fall einer Insolvenz Selbstständige nicht die vereinfachte Privatinsolvenz durchlaufen können, sondern die Regelinsolvenz anmelden müssen.
Ehemals Selbstständige können ggf. die kostenlose Schuldnerberatung unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
- Die Selbstständigkeit besteht nicht mehr.
- Es herrschen überschaubare Schuldverhältnisse von maximal 19 Gläubigern.
- Es bestehen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen den Schuldners.
Vor dem ersten Termin: Unterlagen vorbereiten
Damit die Schuldnerberatung unter besten Voraussetzungen starten kann, sollten Betroffene sich auf den ersten Termin gut vorbereiten. Dazu zählt insbesondere die Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen wie
- Einkommensnachweise,
- Vermögensnachweise,
- Schuld- und Gläubigernachweise,
- eine Aufstellung der Lebenshaltungskosten und
- sonstiger Kosten.
Hilfreich ist auch immer die Sortierung dieser Dokumente nach Gläubiger und Datum, sodass der Berater einen schnellen und umfassenden Überblick über die finanziellen Verhältnisse seines Klienten bekommt. Nur dann ist ein erfolgreicher Schuldenabbau möglich.