Verjährung von Schulden: Das Wichtigste in Kürze
Verjährung heißt, dass ein Anspruch, z. B. eine Geldforderung nach einer bestimmten Zeit entkräftet ist und nicht mehr durchgesetzt werden kann. Dies dient der Rechtssicherheit. Der Schuldner soll vor veralteten Forderungen, auch vor alten Schulden, geschützt werden.
§ 195 BGB legt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren fest. Es gibt aber noch spezielle Verjährungsfristen für Schulden, die Vorrang haben, z. B. in §§ 196, 197 BGB sowie im Kaufrecht. Mehr dazu lesen Sie hier.
Für die Verjährung von Mietschulden gilt ebenfalls die reguläre dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB.
Inhaltsverzeichnis
Können Schulden verjähren?
Kein Schuldner soll sein Leben lang oder auf unbestimmte Zeit damit rechnen müssen, dass sein Gläubiger seine Ansprüche durchsetzt. Irgendwann ist Schluss.
Um des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit willen verjähren Ansprüche nach einem gewissen Zeitablauf, sodass der Anspruch nicht mehr durchsetzbar ist. Der Schuldner kann die Leistung bzw. Bezahlung seiner Schulden aufgrund der Verjährung verweigern. Es steht ihm natürlich frei, die Forderung trotzdem zu begleichen.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Schulden?
Im Normalfall verjähren Schulden – wie andere Ansprüche auch – nach drei Jahren. Diese regelmäßige Verjährungsfrist ergibt sich aus § 195 BGB. Diese Vorschrift ist allerdings subsidiäre, also nur dann anwendbar, wenn keine spezielleren Vorschriften wie etwa die Folgenden existieren:
- § 196 BGB: zehnjährige Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück, z. B. der Anspruch auf Übertragung von Eigentum an einem Grundstück
- § 197 I Nr. 1 BGB: 30-jährige Verjährungsfrist, z. B. von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer vorsätzlichen Körperverletzung
- § 438 I Nr. 3 BGB: zweijährige Verjährung im Kaufrecht, wenn das Produkt mangelhaft ist
Besonders häufig nachgefragt sind folgende Konstellationen zur Verjährung von Schulden:
- Die Verjährung von Steuerschulden richtet sich nach § 228 Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift sieht eine fünfjährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis vor. Bei Schulden, die auf einer Steuerhinterziehung beruhen, sind es sogar zehn Jahre.
- Auch Schulden bei der Krankenkasse unterliegen der Verjährung. Hier gilt laut § 25 I SGB IV eine vierjährige Verjährungsfrist für Beitragsschulden.
- Gewöhnlich unterliegen privatrechtliche Schulden der Verjährung nach § 195 BGB, auch wenn ein Inkassounternehmen diese Verbindlichkeiten durchzusetzen versucht.
- Auch bei Mietschulden tritt Verjährung in der Regel nach drei Jahren ein.
- Die Verjährung von Schulden mit einem Titel tritt allerdings erst weitaus später ein: Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren gewöhnlich erst nach 30 Jahren.
Wann beginnt bei Schulden die Verjährungsfrist?
Soweit sich der Fristbeginn nicht nach einer speziellen Regeln richtet, gilt § 199 I BGB:
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2.der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Hemmung und Neubeginn der Verjährung von Schulden
Es wäre allerdings etwas sehr einfach, wenn die Verjährungsfrist beginnt und irgendwann endet. Die Verjährung kann auch gehemmt werden, sodass die Zeit vorübergehend gestoppt wird. Dies ist in den §§ 303-209 BGB geregelt:
Der Zeitraum, in der die Verjährung der Schulden gehemmt ist, wird nicht mit in die Verjährungsfrist eingerechnet, sodass die Forderung erst später verjährt – sogar im Falle einer 30-jährigen Verjährungsfrist.
In folgenden Situationen zum Beispiel wird bei Schulden die Verjährung gehemmt:
- Gläubiger erhebt Klage auf Leistung bzw. Zahlung
- durch Zustellung eines Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren
- Schuldner und Gläubiger verhandeln über den Anspruch
Achtung! Die Mahnung eines Gläubigers führt hingegen nicht zur Hemmung der Verjährung von Schulden. Diese Mahnung darf nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid verwechselt werden.
Bestimmte Dinge führen sogar dazu, dass die Verjährungsfrist für Schulden sogar neu beginnt. Welche das sind, regelt § 212 BGB:
- Anerkennung der Forderung durch Abschlagszahlungen, Zinszahlungen, Sicherheitsleistungen oder in sonstiger Weise
- Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen bzw. behördlichen Vollstreckungshandlung
Sobald also der Schuldner zahlt oder der Gerichtsvollzieher versucht, die Forderung einzutreiben, beginnt die Verjährung neu.
Verwirkung kann lange Verjährungsfristen durchkreuzen
Theoretisch besteht zwar die Möglichkeit, dass aufgrund der oben benannten Regelungen bei Schulden eine Verjährung erst nach 30 Jahren eintritt. Allerdings kann der Durchsetzung dieser Forderungen bereits schon vorher deren Verwirkung entgegenstehen.
Hierbei handelt es sich um eine Art unzulässiger Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Gläubigers. Dieser verwirkt seinen Anspruch, wenn er …
- über längere Zeit nicht versucht hat, seine Forderung durchzusetzen und
- dem Schuldner damit den Eindruck vermittelt, dass dieser nicht mehr mit einer Durchsetzung der Forderung rechnen muss.
Anders als die Verjährung von Schulden ist die Verwirkung nicht im Gesetz geregelt. Die Rechtsprechung hat diese Einwendung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) entwickelt. Sie soll ebenfalls für Rechtssicherheit sorgen, indem der Schuldner ab einem bestimmten Zeitpunkt davon ausgehen darf, dass der Gläubiger die Durchsetzung bzw. Vollstreckung aufgegeben hat.
ICH HABE 32 JAHRE ALTE SCHULDEN von 1200 EURO UND MOECHTE SIE BEGLEICHEN, HABE ICH EINE VERZINSUNG ZU BEFUERCTEN
Insolvenz 1991, Gläubiger hat titulierte Forderungen verkauft an Inkasso Unternehmen. Ich habe eine kleine Rente und mtl. 10,00€ gezahlt. Habe in 2023 die Zalungen eingestellt, tritt die Verjährung in Kraft?