Vergütung für den Insolvenzverwalter – Das Wichtigste in Kürze
Die Höhe der Vergütung für den Insolvenzverwalter richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse, wie Sie hier genauer nachlesen können.
Laut § 64 InsO entscheidet das Insolvenzgericht per Beschluss über die Vergütung für den Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird eigentlich sofort aus der Insolvenzmasse. Im Falle einer Verfahrenskostenstundung wird die Insolvenzverwaltervergütung erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung fällig.
Inhaltsverzeichnis
Vergütung für den Insolvenzverwalter: Berechnung anhand der Insolvenzmasse
Während der Privatinsolvenz fallen Verfahrenskosten an, die grundsätzlich der Schuldner bezahlen muss. Hierzu gehören neben den Gerichtskosten auch die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie dessen Auslagen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Insolvenzmasse, dem pfändbaren „Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.“
Laut § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein bestimmter Anteil aus der Insolvenzmasse – der sogenannte Regelsatz – als Vergütung für den Insolvenzverwalter vorgesehen. Folgende Tabelle veranschaulicht, welchen Prozentteil des Schuldnervermögens dem Insolvenzverwalter zusteht:
Anteil der Insolvenzmasse | Regelsatz |
---|---|
erste 35.000 € der Insolvenzmasse | 40 % |
Mehrbetrag bis zu 70.000 € | 26 % |
Mehrbetrag bis zu 350.000 € | 7,5 % |
Mehrbetrag bis zu 700.000 € | 3,3 % |
Vergütung für den Insolvenzverwalter am Beispiel erklärt: Beträgt die Insolvenzmasse zum Schlusstermin der Privatinsolvenz 25.000 €, würde der Insolvenzverwalter lediglich einen Regelsatz von 40 % erhalten, also 10.000 €.
Bei einer Insolvenzmasse von 50.000 € setzt sich der Regelsatz aus zwei Teilbeträgen zusammen: Der Insolvenzverwalter erhält für die ersten 35.000 € der Insolvenzmasse wieder 40 % bzw. 14.000 € und für den Restbetrag von 15.000 € noch einmal 26 % bzw. 6.000 €, insgesamt also 20.000 €.
Abweichungen vom Regelsatz nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit
War die Tätigkeit des Verwalters sehr einfach oder besonders schwierig und komplex, so wirkt sich dies auch auf die Vergütung für den Insolvenzverwalter aus. Laut § 3 InsVV erhält er dann entweder weniger oder mehr als den Regelsatz.
Eine höhere Vergütung kommt gewöhnlich bei der Regelinsolvenz in Betracht, zum Beispiel wenn der Insolvenzverwalter ein Unternehmen fortführt oder sich mit Insolvenzgeld, Kündigungen und anderen wesentlichen Fragen zum Arbeitsrecht auseinandersetzen muss.
Auslagen in angemessener Höhe
Neben seiner Vergütung kann der Insolvenzverwalter auch Auslagen in angemessener Höhe geltend machen. Dabei darf er selbst wählen, ob er die tatsächlich angefallenen Auslagen oder einen Pauschalsatz verlangt.
Der Pauschalsatz beträgt gemäß § 8 Abs. 3 InsVV im ersten Jahr der Insolvenz 15 % der Regelvergütung und danach 10 %. Der Pauschalsatz darf jedoch 350 € für jeden angefangenen Monat seiner Tätigkeit nicht übersteigen.
Vergütung für den Insolvenzverwalter bei einem masselosen Verfahren
Sehr häufig besitzen Schuldner jedoch gar kein Vermögen, sodass auch keine Insolvenzmasse vorhanden ist.
Um trotzdem die Restschuldbefreiung erteilt zu bekommen, können mittellose Menschen eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Dem Insolvenzverwalter steht in solchen Fällen lediglich eine Mindestvergütung zu. Sie beträgt in der Privatinsolvenz laut § 13 InsVV lediglich 1.120 €.