Verbraucherrecht im BGB – Das Wichtigste in Kürze
Wenn Unternehmen und Verbraucher Verträge miteinander schließen, dann befinden sich Unternehmen meistens in der stärkeren Position. Sie können ihre Interessen besser durchsetzen als einzelne Privatpersonen. Verbraucherrechte wirken diesem Ungleichgewicht entgegen, indem sie Unternehmen beispielsweise Informationspflichten oder Verbrauchern in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht einräumen. An dieser Stelle geben wir eine Überblick über die Verbraucherrechte.
Verbraucher sind laut § 13 BGB natürliche Personen, die eine Vertrag überwiegend aus privaten Gründen abschließen, während Unternehmer Rechtsgeschäfte überwiegend im Rahmen ihrer gewerblichen bzw. selbständigen Berufstätigkeit abschließen. Eine ausführlichere Erläuterung finden Sie hier.
Er kennt die Rechtslage und die aktuelle Rechtsprechung zum Verbraucherrecht sehr genau und unterstützt Verbraucher dabei, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Mitunter genügt schon ein außergerichtliches Anwaltsschreiben, damit ein Unternehmen die Ansprüche eines Verbrauchers erfüllt. Im Streitfall vertritt der Anwalt seinen Mandanten auch vor Gericht und setzt sich dort für dessen Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Verbraucherrecht?
Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte anbieten, verfügen über jede Menge wirtschaftliches und juristisches Knowhow. Sie wissen genau, wie sie ihre Interessen vertreten und auch durchsetzen. Verbraucher hingegen kennen ihre Rechte häufig nicht und haben es deutlich schwerer, sich im Streitfall mit einem Unternehmen zu behaupten.
An dieser Stelle setzt das Verbraucherrecht an. Es soll dieses Ungleichgewicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern ausgleichen und Privatkunden zu ihrem Recht verhelfen. Hierfür hat der Gesetzgeber Vorschriften in verschiedenen Gesetzen verankert, z. B.:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Unternehmen bei einem Kauf-, Miet-, Darlehens-, Dienst- und Werkvertrag. Es schreibt außerdem genau vor, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beschaffen sein müssen und wann AGB unwirksam und deshalb für Kunden nicht verbindlich sind.
- Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) legt Herstellern von Produkten eine Schadensersatzpflicht für den Fall auf, dass ein Mensch durch die Nutzung eines Produkts gesundheitlich oder körperlich zu Schaden kommt. Auch im Falle einer Sachbeschädigung haften die Hersteller dem Geschädigten gegenüber.
- Auch auf EU-Ebene spielt das Verbraucherrecht eine wichtige Rolle. Mithilfe der Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rats) sollen die Informationspflichten harmonisiert werden, die Unternehmen gegenüber Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen haben.
Das Verbraucherecht befasst sich also mit der rechtlichen Beziehung zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Es schreibt ganz konkret vor, welche Rechte und Pflichten diese beiden Parteien haben.
Für wen gilt das Verbraucherrecht? Begriff des Verbrauchers und des Unternehmens
Verbraucherrechte gelten nur dann, wenn ein Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließt (sog. Verbrauchervertrag). Wer Verbraucher ist und wer Unternehmer, geht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch hervor:
Verbraucher:
- … ist laut § 13 BGB „jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“
- also nur Privatpersonen, die ausschließlich aufgrund privater Beweggründe einen Vertrag abschließen
- auch Selbstständige und Freiberufler, die als Privatperson ein Rechtsgeschäft eingehen und beispielsweise ein neues Auto für ihre Familie kaufen
Unternehmer:
- … ist nach § 14 Abs. 1 BGB jede „natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“
- z. B. GmbH, Aktiengesellschaften, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen
- OHG und GbR als Personengesellschaften
- Handwerker, Kaufleute und Gewerbetreibende
- Freiberufler und Selbstständige
Kundenrechte in den verschiedenen Rechtsgebieten – ein Überblick
Wie bereits erwähnt, durchdringt das Verbraucherrecht verschiedenste Rechtsgebiete, sodass wir an dieser Stelle nur einen kleinen, beispielhaften Überblick geben können:
- Verbraucherrecht bei einem Kredit: Banken haben Verbrauchern gegenüber einen enormen Informationsvorsprung. Zum Schutz privater Darlehensnehmer müssen Kreditgeber bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, zum Beispiel hat der Abschluss eines Darlehensvertrags schriftlich zu erfolgen, wobei dieser ein Mindestmaß an Informationen beinhalten muss, insbesondere den Nettokreditbetrag, Art und Weise der Rückzahlung, den Zinssatz und den effektiven Jahreszins, sonstige Kosten für das Darlehen, die für die Bank zuständige Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus ist der Darlehensnehmer umfassend über sein Verbraucherrecht zum Widerruf zu belehren.
- Werkvertragsrecht: Wünscht ein Verbraucher einen Kostenvoranschlag, so muss er eine Vergütung des KVA nur dann bezahlen, wenn die Parteien dies vorher ausdrücklich vereinbart haben. Liefern Handwerker nur eine mangelhafte Arbeit ab, steht Verbrauchern das Recht auf kostenlose Nachbesserung zu. Sie dürfen in diesem Fall einen Teilbetrag der fälligen Rechnung so lange zurückhalten, bis der Mangel beseitigt ist.
- Vertrag mit einem Fitnessstudio: Hier handelt es sich wohl um einen Mischvertrag, der Miete und Dienstleistung miteinander kombiniert. Einmal abgeschlossen, ist der Vertrag bindend. Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es hier für Verbraucher in der Regel nicht. allerdings greift seit März 2022 ein neues Verbraucherrecht. Es ermöglicht Verbrauchern, ihren ab 1.3.2022 geschlossenen Vertrag schneller zu kündigen als bisher. Sie dürfen schon binnen eines Monats vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen.
- Fluggastrechte beinhalten zum Beispiel die Erstattung des Flugpreises, Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen für den Fall, dass sich der Flug verspätet. Art und Umfang dieser Ansprüche richten sich unter anderem nach der Dauer der Verspätung. Auch Schadensersatzansprüche können im Einzelfall im Betracht kommen, zum Beispiel wenn der Fluggast aufgrund seiner Verspätung sein Hotelzimmer nicht nutzen kann oder einen Ersatzflug buchen muss.
Verbraucherrecht im Kaufrecht: Gewährleistung, Widerrufsrecht & Co.
Heutzutage ist es üblich, Waren über das Internet zu bestellen. Solche Fernabsatzgeschäfte, die nur über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden können, bringen für die Käufer einige Schwierigkeiten mit sich. Sie können sich zum Beispiel das Produkt nicht in Natura ansehen und damit seine Beschaffenheit auch nicht genauer unter die Lupe nehmen. So sind Streitigkeiten vorprogrammiert, wenn Fotos und Produktbeschreibungen nicht mit Realität übereinstimmen.
Um Verbraucher vor solchen Unannehmlichkeiten zu schützen, verpflichtet das Verbraucherrecht im Internet den Händler, ihren Kunden alle wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, noch bevor sie einen Vertrag miteinander schließen.
Verkäufer müssen klar und leicht verständlich darüber informieren, …
- welche wesentlichen Eigenschaften das Produkt aufweist
- wer der Unternehmer ist und unter welchen Kontaktdaten er erreichbar ist
- wie hoch der Gesamtpreis ausfällt, inklusive aller Steuern und eventueller Zusatzkosten etwa für den Versand
- welche Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten
- dass der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen darf
Im Internet sieht das Verbraucherrecht weitere Regeln zum Schutz von Verbrauchern vor, die beispielsweise Musik oder Filme herunterladen oder Apps für ihr Smartphone kaufen. Bei solchen „Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ müssen Online-Händler die Bestellung so gestalten, dass Verbraucher …
- alle wichtigen Informationen vor der Bestellung erhalten
- erkennen, wenn sie bei der Eingabe einen Fehler machen, und diesen korrigieren können
- bei Abschluss des Vertrags sämtliche Vertragsbedingungen und AGB abrufen und abspeichern können
- nur dann verbindlich einen Vertrag schließen, wenn sie einen entsprechenden Button mit der eindeutigen Aufschrift „Kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ anklicken (sog. Buttonlösung)
Rückgaberecht, Umtauschrecht und Garantierecht beim Kaufvertrag
Um eines gleich vorweg klarzustellen: Wer einen Vertrag im Geschäft abschließt, ist an diesen auch gebunden. Es gibt deshalb kein generelles Umtauschrecht, nur weil dem Käufer die Sache plötzlich nicht mehr gefällt.
Das Verbraucherrecht sieht eine Rückgabe nur für den Fall vor, dass eine Sache mangelhaft ist. In diesem Fall greift das Gewährleistungsrecht. Es beinhaltet …
- das Recht des Käufers auf kostenlose Beseitigung des Mangels oder Umtausch gegen eine mangelfreie Sache, wobei er frei zwischen beiden Möglichkeiten wählen darf
- das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Nachbesserung scheitert, oder
- das Recht, den Kaufpreis im Falle einer fehlgeschlagenen Nachbesserung zu mindern
- gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist die Garantie. Sie ist kein gesetzliches Verbraucherrecht, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er gibt auch die Bedingung für ein solches Garantierecht vor.