Unternehmensinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze
Gründe für die Insolvenz von einem Unternehmen sind: Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit.
Die Regelinsolvenz gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler. Die Privatinsolvenz steht nur ehemaligen Selbstständigen offen, die weniger als 20 Gläubiger haben und wenn keine Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gegen sie bestehen.
Wie lange eine solche Insolvenz dauert, lässt sich kaum vorhersagen, da hier eine Menge unterschiedlicher Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Wenn das Unternehmen pleite ist …
Inhaltsverzeichnis
Dass ein Unternehmen Schulden macht, ist nichts Ungewöhnliches, denn letztendlich werden damit einfach nur Zahlungsverbindlichkeiten bezeichnet, die nicht umgehend geleistet werden, sondern erst nach einem bestimmten Zeitraum. Dieser kann ein paar Tage betragen oder auch mehrere Monate, je nachdem, welche Zahlungsfrist zwischen den Geschäftspartnern vereinbart wurde.
Problematisch werden die Schulden erst, wenn der Unternehmer nicht in der Lage ist, diese pünktlich und vollständig zu begleichen, denn damit verletzt er seine vertragliche Rückzahlungspflicht gegenüber seinem Gläubiger. In den meisten Fällen bleibt ihm dann nur die Möglichkeit, Unternehmensinsolvenz anzumelden, welche offiziell als „Regelinsolvenz“ bekannt ist. Auch die Begriffe „Firmeninsolvenz“ oder „Unternehmerinsolvenz“ tauchen gelegentlich auf.
Sie bezeichnen alle das gleiche Verfahren, welches sich in einigen Punkten von der Privatinsolvenz unterscheidet. Trotzdem verfolgt die Unternehmensinsolvenz die gleichen Ziele: eine faire Befriedigung aller Gläubiger und nach Möglichkeit die Sanierung des Unternehmens, damit dieses wieder Gewinne erwirtschaften kann und so seine Existenz erhalten bleibt.
In diesem Ratgeber erläutern wir, wie Unternehmensinsolvenzen in Deutschland funktionieren und was dabei zu beachten ist.
Wann ist ein Unternehmen insolvent?
Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen wird das Insolvenzverfahren rechtlich durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt: von der Antragstellung bis zum Abschluss der Insolvenz. Gemäß dieses Gesetzes führen drei konkrete Gründe zu einer Unternehmensinsolvenz (und auch zu einer Privatinsolvenz): die Überschuldung, die akute Zahlungsunfähigkeit und die drohende Zahlungsunfähigkeit.
Laien ist der Unterschied zwischen diesen Begrifflichkeiten oft nicht bewusst: Von einer Überschuldung wird gesprochen, wenn die Zahlungsverbindlichkeiten des Schuldners größer sind als sein Vermögen und es abzusehen ist, dass die Verschuldung nicht durch den normalen Geschäftsbetrieb aufgehoben werden kann. Dies ist gravierender als die Zahlungsunfähigkeit, welche den Umstand beschreibt, dass der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht nachkommen kann. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass ihm bald die Mittel dafür zur Verfügung stehen, z. B. wenn der Unternehmer in naher Zukunft für einen Auftrag entlohnt wird.
Tritt bei einem Unternehmen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit ein, muss dieses nach spätestens drei Wochen die Unternehmensinsolvenz anmelden. So legt es § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO fest. Andernfalls machen sich die Verantwortlichen der Insolvenzverschleppung schuldig, was mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft wird.
Unternehmensinsolvenz für Selbstständige
Auch wer selbstständig tätig ist, muss in Deutschland eine Unternehmensinsolvenz anmelden, wenn er zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Privatinsolvenz ist für ihn nicht vorgesehen. Diese kommt allenfalls für ehemalige Selbstständige in Frage, allerdings auch nur dann, wenn
- sie bei Beantragung der Privatinsolvenz maximal 19 Gläubiger haben und
- keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, wie z. B. Rückstände bei der Gehaltszahlung für ehemalige Beschäftigte.
Häufige Gründe für Unternehmensinsolvenzen
Warum ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig wird und Unternehmensinsolvenz anmelden muss, kann vielfältige Ursachen haben. Nicht immer ist die Schuld bei der Unternehmensführung zu suchen; mitunter führen auch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle oder Naturkatastrophen dazu, dass eine Firma in die roten Zahlen gerät.
Andere häufige Gründe sind z. B.:
- Konkurrenzsituationen
- Fehlentscheidungen in Bezug auf Produktionsplanung, Investitionen etc.
- Veränderungen des Marktes
- unkontrolliertes Unternehmenswachstum
Ablauf der Unternehmensinsolvenz
Der Eröffnungsantrag für die Unternehmensinsolvenz ist beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht des Bezirks, in dem das Unternehmen angesiedelt ist. Der Antrag kann sowohl vom Unternehmer als auch von einem seiner Gläubiger gestellt werden. Nach Eingang prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob die Eröffnung der Unternehmensinsolvenz tatsächlich begründet ist. Ist dies der Fall, wird dem Antrag üblicherweise stattgegeben, sofern genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten decken zu können.
Die Eröffnung der Unternehmerinsolvenz wird öffentlich im Internet und im Staatsanzeiger bekanntgegeben und kann auch in der Tagespresse erscheinen. Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, welcher fortan die Führung des Unternehmens und damit auch die Rolle des Arbeitgebers übernimmt. Außerdem erstellt er ein Verzeichnis aller Gläubigerforderungen sowie einen Insolvenzplan. Bei Letzterem handelt es sich um einen Vergleich mit den Gläubigern, der das Ziel verfolgt, einerseits deren Forderungen wenigstens teilweise zu befriedigen und andererseits das Unternehmen zu sanieren. Mitunter kann der Plan jedoch auch die Auflösung oder Übertragung des Betriebs vorsehen.
Der Insolvenzplan wird dem Gericht vorgelegt, welches diesen überprüft und dann alle Gläubiger, den Schuldner, den Insolvenzberater und den Betriebsrat zu einem Erörterungs- und Abstimmungstermin zusammenruft. Die Beteiligten können bei diesem Termin Änderungswünsche am Insolvenzplan vorbringen. Abschließend stimmen die Gläubiger über den Plan ab. Wird er von der Mehrheit der Gläubiger angenommen, ist die Unternehmensinsolvenz abgewendet. Der Schuldner ist fortan verpflichtet, dem Insolvenzplan zu folgen. Kommt er dem nicht nach, können die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Wird die erforderliche Mehrheit bei der Abstimmung über den Insolvenzplan nicht erreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Insolvenzgericht die Zustimmung ersetzen. Andernfalls gilt der Insolvenzplan als abgelehnt und es kommt zum Regelverfahren. Wird das Unternehmen infolge dessen übertragen oder liquidiert, wird der Erlös unter den Gläubigern aufgeteilt. Es kann durch das Regelverfahren aber auch zu einer Sanierung des Unternehmens kommen.
Ist die Unternehmensinsolvenz aufgehoben, beginnt für selbstständig Tätige oder Freiberufler die Wohlverhaltensphase, die drei, fünf oder sechs Jahre dauern kann. In dieser Zeit muss der Schuldner diverse Auflagen erfüllen, z. B. seinen Insolvenzverwalter über einen Umzug informieren oder sein pfändbares Einkommen an diesen abgeben. Kommt er all seinen Verpflichtungen nach, kann nach Ablauf der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erfolgen.
Von welcher Dauer ist das Insolvenzverfahren bei einem Unternehmen?
Wie lange eine Unternehmensinsolvenz dauert, hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann unmöglich pauschal beantwortet werden. Unter anderem spielen hier die Anzahl der Gläubiger, die Höhe der Forderungen und die Art des Unternehmens eine wichtige Rolle.
Erfahrungsgemäß dauert die Unternehmensinsolvenz einer GmbH oder einer Gesellschaft deutlich länger als die eines Selbstständigen. Im Durchschnitt dauert Erstere etwa zehn Jahre, während Letztere nach durchschnittlich vier Jahren beendet ist.