Im Überblick: Umschuldung trotz Lohnpfändung
Unter einer Umschuldung wird die Aufnahme eines Kredits zur Tilgung von Schulden verstanden. Mit der Kreditsumme kann der Schuldner z. B. einen alten, teuren Kredit ablösen. Ziel ist es, den Schuldner durch geringere Zinsen zu entlasten.
Eine Umschuldung trotz Lohnpfändung ist zwar prinzipiell möglich. Da die Pfändung des Einkommens jedoch meist einen negativen SCHUFA-Eintrag mit sich bringt, dürfte es schwierig werden, einen neuen Kredit von der Bank zu bekommen.
Es gibt zwar sogenannte SCHUFA-freie Kredite, diese stammen aber meistens von unseriösen Anbietern oder aber sie sind so teuer, dass durch die Umschuldung neue Schulden entstehen würden. Wenden Sie sich stattdessen lieber an eine Schuldnerberatungsstelle.
Gut zu wissen: Was ist eine Lohnpfändung?
Ist eine Umschuldung trotz Pfändung des Lohns möglich?
Inhaltsverzeichnis
Wer einen Kredit aufnimmt, muss diesen in der Regel nicht nur in voller Höhe zurückzahlen, sondern auch noch die vereinbarten Zinsen drauflegen. Je länger die Rückzahlung des Kredits dauert, umso größer wird die Gesamtbelastung durch die Zinsen. Es ist deshalb vorteilhaft, den Kredit so schnell wie möglich abzubezahlen.
Dafür kann es sinnvoll sein, einen anderen Kredit aufzunehmen, bei dem der Zinssatz geringer ist. Dies wird als Umschuldung bezeichnet: Sie tilgen die Schulden bei einem Gläubiger, indem Sie Schulden bei einem anderen machen, weil die Konditionen beim zweiten besser für Sie sind.
Aber lässt sich eine solche Umschuldung auch trotz laufender Lohnpfändung durchführen? Kommen Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger einen Teil Ihres Einkommens direkt beim Arbeitgeber pfänden. Der Ihnen verbleibende Rest vom Lohn reicht evtl. nicht aus, um die bestehenden Schulden abzubauen. In diesem Fall ist eine Umschuldung möglicherweise eine gute Lösung. Sie kann sich allerdings als schwierig erweisen.
Wie lässt sich eine Umschuldung trotz Lohnpfändung bewerkstelligen?
Eine Umschuldung trotz Lohnpfändung ist also nicht per se unmöglich. Allerdings hat die Pfändung des Einkommens in der Regel einen SCHUFA-Eintrag zur Folge, der wiederum Ihre Kreditwürdigkeit herabstuft.
Möchten Sie nun zwecks einer Umschuldung einen neuen Kredit aufnehmen, prüft die Bank in der Regel zunächst Ihre Bonität, u. a. eben auch anhand der Informationen der SCHUFA. Ist Ihre Kreditwürdigkeit aufgrund der Lohnpfändung zu gering, wird die Bank Ihnen möglicherweise keinen Kredit gewähren.
Es bleiben Ihnen in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten, eine Umschuldung trotz der Lohnpfändung bzw. des negativen SCHUFA-Eintrags doch noch durchzuführen.
Zum einen können Sie sich an die Bank wenden, deren Kredit Sie mit der Umschuldung tilgen möchten. Dieser sind Sie als Kunde immerhin bereits bekannt und sie hat zudem ein eigenes Interesse daran, dass Sie in der Lage sind, Ihrer Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen. Wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Umschuldung es Ihnen ermöglicht, den bestehenden Kredit zu tilgen, vergibt Ihnen die Bank möglicherweise einen neuen mit besserem Zinssatz. Bei dieser Art der Umschuldung bleibt also der Gläubiger der Gleiche, nur die Konditionen des Kredits ändern sich.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, den neuen Kredit bei einer Schweizer Bank aufzunehmen. Dies ist deshalb von Vorteil, weil in der Schweiz die Prüfung der Bonität eines Kunden in der Regel nicht anhand der SCHUFA-Auskunft erfolgt. Stattdessen wird die Vorlage einer Lohnbescheinigung verlangt.
Und noch einen Weg gibt es, eine Umschuldung trotz Lohnpfändung vorzunehmen: Wenn Sie das Darlehen zur Tilgung des alten Kredits nicht bei einer Bank, sondern einer Privatperson aufnehmen können, z. B. einem Familienmitglied oder einem Freund. Der Vorteil hierbei ist, dass Ihnen nahestehende Personen voraussichtlich keine Zinsen erheben werden und Sie somit tatsächlich nur die eigentliche Darlehenssumme zurückzahlen müssen.