Inwieweit sind Überstunden pfändbar?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Pfändung von Überstunden – Das Wichtigste in Kürze

Welche Zuschläge sind nicht pfändbar?

Urlaubsgeld, Aufwandsentschädigungen und Erschwerniszulagen, gelten als unpfändbares Einkommen. Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von höchstens 705 € unpfändbar.

Sind Überstunden pfändbar?

Gemäß § 850a Nr. 1 ZPO ist die Vergütung von Mehrarbeitsstunden bis zur Hälfte unpfändbar.

Sind Überstunden pfändbar bei einer Privatinsolvenz?

Die Regel des § 850a Nr. 1 ZPO zur Pfändung der Überstundenvergütung gilt auch während der Privatinsolvenz.

Ob die Vergütung von  Überstunden pfändbar ist, ergibt sich aus § 850a ZPO.
Ob die Vergütung von Überstunden pfändbar ist, ergibt sich aus § 850a ZPO.

Finanzieller Ausgleich für Überstunden zur Hälfte pfändbar

Die Lohnpfändung betrifft auch Überstunden, wenn der Arbeitgeber dafür einen Ausgleich zahlt. Gemäß § 850a Nr. 1 ZPO sind Ausgleichszahlungen für Überstunden zur Hälfte pfändbar. Die andere Hälfte steht allein dem Schuldner zu – sie ist unpfändbar. Diese Regelung gilt laut § 36 Abs. 1 S. 2 InsO übrigens auch während der Privatinsolvenz.

Zur Mehrarbeit zählen:

  • Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen, arbeitsvertraglichen oder tariflichen Arbeitszeit erbringt
  • bei einer Teilzeitbeschäftigung oder einem Nebenverdienst die Überschreitung der vertraglichen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten

Die Tatsache, dass die Hälfte der Vergütung von Überstunden pfändbar ist, mag zwar für verschuldete Arbeitnehmer unangenehm sein. Sie bringt aber auch einen entscheidenden Vorteil mit sich: Denn er kann dadurch den Zeitraum der Lohnpfändung verkürzen und wird seine Schulden schneller los.

Pfändung der Überstundenvergütung: Berechnung des pfändbaren Einkommens

Die Pfändung vom Überstundenzuschlag ist nur zur Hälfte zulässig. Die andere Hälfte steht dem Arbeitnehmer zu.
Die Pfändung vom Überstundenzuschlag ist nur zur Hälfte zulässig. Die andere Hälfte steht dem Arbeitnehmer zu.

Unabhängig davon, inwieweit bezahlte Überstunden pfändbar sind, stellt sich für Arbeitnehmer während der Lohnpfändung die Frage, wie das pfändbare Nettoeinkommen ermittelt wird.

Denn erst anhand dieses Nettobetrags lässt sich der monatlich pfändbare Betrag aus der Pfändungstabelle ableiten.

Die Berechnung des Nettoeinkommens funktioniert wie folgt:

  • Abzug aller unpfändbaren und teilweise pfändbaren Beträge vom Bruttoeinkommen
  • Abzug der Steuer- und Sozialabgaben von dem derart gekürzten Bruttoeinkommen (Netto-Methode)

Der Arbeitgeber muss bei der Lohnpfändung berechnen, welcher Einkommensanteil dem Schuldner zusteht und welchen Anteil er an den Gläubiger abzuführen hat. Er muss demnach auch korrekt ermitteln, inwieweit die Ausgleichszahlungen für Überstunden pfändbar sind.

Überweist der Arbeitgeber dem Gläubiger zu viel Geld, muss Ersterer dem Arbeitnehmer Schadensersatz zahlen. Deshalb sollten Schuldner ihre Gehaltszettel genau prüfen – gegebenenfalls mithilfe einer Schuldnerberatung.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten befasst er sich u. a. mit Insolvenzthemen.

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