Überschuldung: Das Wichtigste in Kürze
Laut Definition bedeutet Überschuldung, dass das Vermögen des Schuldners nicht mehr ausreicht, um die bestehenden Verbindlichkeiten und Schulden zu bezahlen.
Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig. Sie reichen von plötzlicher Arbeitslosigkeit und anderen Einkommensverlusten über eine schwere Krankheit bis hin zu einem falschen Umgang mit Geld. In diesem Abschnitt lesen Sie mehr dazu.
Das Wichtigste ist, dass Sie sofort handeln und sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt suchen. Machen Sie keine weiteren Schulden, sondern entwickeln Sie mit Ihrem Berater einen Plan zum Schuldenabbau. Näheres erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Wann genau liegt eine Überschuldung vor?
Eine Überschuldung liegt immer dann vor, wenn die Einkünfte nicht mehr ausreichen, Rechnungen zu bezahlen oder auch regelmäßige Ratenzahlung zu leisten. Wenn der Punkt erreicht ist, an dem Schulden das Vermögen des Schuldners übersteigen, gilt dieser laut § 19 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung (Inso) als überschuldet.
Allerdings ist nicht jeder Verbraucher oder jedes Unternehmen mit Schulden sofort überschuldet. Es gibt vielmehr verschiedene Formen bzw. Abstufungen bei Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnern:
- Verschuldung: Heißt nichts anderes, als dass jemand Schulden hat. Er muss dabei nicht unbedingt in Zahlungsschwierigkeiten stecken.
- Überschuldung: Bedeutet laut Definition, dass das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
- Zahlungsunfähigkeit: Sie liegt dann vor, wenn der Schuldner die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann.
- drohende Zahlungsunfähigkeit: Das heißt, dass der Schuldner voraussichtlich bestehende Zahlungspflichten nicht bezahlen kann, wenn sie fällig werden.
Gut zu wissen: Bilanzielle Überschuldung bedeutet, dass Eigenkapital eines Unternehmens aufgebraucht ist und die Bilanz einen Fehlbetrag aufweist. Ist eine GmbH in die Überschuldung geraten, muss die Geschäftsführung umgehend einen Insolvenzantrag stellen.
Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung
Die Begriffe Verschuldung und Überschuldung beschreiben also unterschiedliche Situationen: Sich zu verschulden ist weder etwas Verwerfliches noch etwas, das sich immer vermeiden lässt. Eine Verschuldung kann sogar genau geplant sein, beispielsweise bei der Aufnahme eines Immobilienkredites.
Für die Frage, ob jemand nur verschuldet oder schon überschuldet ist, spielt die Höhe der Schulden übrigens keine Rolle.
Solange der Schuldner fristgemäß und ohne Probleme seine Schulden bezahlen kann, ist die Verschuldung unproblematisch. Erst wenn Rechnungen offen bleiben und das eigene Einkommen nicht ausreicht, allen Verpflichtungen vertragsgemäß nachzukommen, wird von einer Überschuldung gesprochen.
Ursachen – warum Menschen zu tief in die Schuldenfalle geraten
Die Gründe, warum Menschen in eine derart tiefe Schuldenfalle geraten, sind vielfältig:
- Ein häufiger Grund ist der Wegfall des regelmäßigen Einkommens, z. B. infolge des Verlustes des Arbeitsplatzes oder aufgrund krankheits- oder unfallbedingter Berufsunfähigkeit.
- Scheidungen und Trennungen verursachen oft sehr hohe Kosten, die auch in eine Überschuldung führen können.
- Viele Menschen geraten wegen zu hoher Kreditschulden in eine solche finanzielle Notlage, etwa weil sie sich finanziell übernehmen und ihre Zahlungskraft überschätzen. Banken versuchen dem vorzubeugen, indem sie bei der Schufa eine Bonitätsabfrage anfordern.
- Eine weitere Ursache ist der falsche Umgang mit Geld. Wer seine Einnahmen und Ausgaben nicht im Blick hat und über seine Verhältnisse lebt, gerät ebenfalls schnell in die Überschuldung.
Überschuldung privater Haushalte in Deutschland
Dass Überschuldung in Deutschland keine Seltenheit ist, belegen zahlreiche Statistiken. Laut dem SchuldnerAtlas von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform waren im Jahr 2020 etwa 6,85 Millionen Verbraucher in Deutschland überschuldet.
Die sechs häufigsten Gründe für eine Überschuldung in Deutschland sind dabei:
- Arbeitslosigkeit
- Scheidung, Trennung und Todesfälle
- Erkrankungen, Sucht und Unfälle
- unwirtschaftliche Haushaltsführung
- gescheiterte Selbstständigkeit
- langfristiges Niedrigeinkommen
Hilfe bei Überschuldung
Wenn die Schuldenfalle einmal zugeschnappt hat, geraten einige Betroffene in Panik und versuchen, diese Schwierigkeiten zu verdrängen.
Ignorieren Sie Mahnungen und Rechnungen nicht, denn dadurch spitzt sich die Situation weiter zu: Mahngebühren und Zinsen lassen den Schuldenberg weiter anwachsen. Außerdem riskieren Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Es gibt Wege aus der Überschuldung – vorausgesetzt, Sie werden aktiv:
- Wenden Sie sich so früh wie möglich an eine professionelle Schuldnerberatung. Vor allem staatliche und gemeinnützigen Organisationen beraten Verbraucher kostenlos.
- Bereiten Sie sich gut auf den ersten Beratungstermin vor, indem Sie alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und Ihre Schulden nach Gläubigern sortiert auflisten. Ordnen Sie auch die dazugehörigen Unterlagen und bringen Sie diese zum Beratungstermin mit.
- Der Schuldenberater wird zunächst Ihre Situation genau analysieren und anschließend mit Ihnen eine Lösung für eine schrittweise Entschuldung entwickeln – einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan.
- Mithilfe dieses Plans lässt sich im Idealfall eine Einigung zwischen Ihnen als Schuldner und Ihren Gläubigern erzielen. Wenn das gelingt, müssen Sie sich nur noch an die getroffenen Vereinbarungen zum Schuldenabbau halten.
- Stellt sich heraus, dass es für Sie nicht mehr möglich ist, die Schulden aus eigener Kraft zurückzuzahlen, bleibt als letzter Ausweg nur noch die Privatinsolvenz.
Letzter Ausweg aus der Überschuldung: Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren vor dem Gericht. Es steht nur natürlichen Personen, die nicht selbstständig arbeiten, offen. Auch ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen können Privatinsolvenz anmelden.
Bevor der Schuldner die Verbraucherinsolvenz anmeldet, muss er sich erfolglos um einen außergerichtlichen Einigungsversuch mithilfe des oben erwähnten Schuldenbereinigungsplans bemüht haben.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es …
- einerseits, die Gläubiger gleichmäßig aus dem pfändbaren Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) zu befriedigen und
- andererseits, den Schuldner von seinen Schulden zu befreien, auch wenn er diese während des Insolvenzverfahrens nicht vollständig begleichen kann.
Die Verbraucherinsolvenz dauert drei Jahre. Während dieses Zeitraums ist der Schuldner vor Pfändungen geschützt. Nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht dem redlichen Schuldner die Restschuldbefreiung. Sie ermöglicht es ihm, sich vollständig von seiner Überschuldung zu befreien und ohne Schulden neu zu beginnen.