Nach sechs Jahren können Privatpersonen, die ein Insolvenzverfahren beantragt haben schuldenfrei sein. Mit dem neuen Insolvenzrecht, dass am 01.07.2014 in Kraft tritt, kann die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren, wenn die Quote von 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten beglichen sind, erteilt werden. Vielen Schuldnern dauert diese Art des Insolvenzverfahrens zu lange und sie suchen im Ausland nach einem schnelleren Ausweg.
Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2022
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten