Am 17. Mai 2013 wurde im Bundestag die Neuregelung für Privatinsolvenzverfahren ab 1. Juli 2014 verabschiedet. Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte” (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013) soll die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform darstellen. Die Reform bietet für Schuldner, abhängig vom jeweiligem Fall, Vor- oder Nachteile. Es kann also sein, dass eine Privatinsolvenz schon vor Inkrafttreten der Reform am 1. Juli 2014 sinnvoll ist.
Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2022
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