Steuerschulden: Das Wichtigste in Kürze
Wer seine Steuerschulden beim Finanzamt nicht fristgerecht begleicht, muss obendrein Säumniszuschläge bezahlen. Darüber hinaus kann der Fiskus deutlich schneller und einfacher die Zwangsvollstreckung einleiten als private Gläubiger. Unter welchen Bedingungen dies möglich ist, erläutern wir an dieser Stelle.
Wie andere Forderungen unterliegen auch Steuerschulden der Verjährung. Die Frist für die Zahlungsverjährung beträgt laut § 228 Abgabenordnung (AO) fünf Jahre. Beruhen diese Schulden jedoch auf einer Steuerstraftat wie Steuerhinterziehung, Hehlerei oder Schmuggel, so verjähren sie erst nach zehn Jahren.
Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren und über die Bezahlung Ihrer Steuerschulden mit dem Finanzamt verhandeln. Ein (teilweiser) Erlass kommt zwar kaum in Betracht, denkbar sind aber eine Stundung und eine Ratenzahlung für die Steuerschuld. Mehr erfahren Sie hier. Lassen Sie sich gegebenenfalls auch von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert, wenn man Steuerschulden nicht zahlen kann?
Wer Schulden beim Finanzamt hat, kann schnell in eine äußerst missliche Lage geraten, wenn er nicht über genügend Rücklagen verfügt, um dem Fiskus die Forderung vor Fristende zu zahlen. Aus folgenden Gründen sollten Steuerschuldner sehr schnell handeln:
- Bei Steuerschulden gibt es Fristen, die dringend eingehalten werden sollten. Ansonsten kann es teurer und/oder komplizierter für den Schuldner werden.
- Wer seine Schulden gegenüber dem Finanzamt nicht begleicht, muss ab einem gewissen Zeitpunkt einen Säumniszuschlag zahlen, der jeden Monat fällig wird. Wer sich zu viel Zeit lässt, vergrößert also die Verbindlichkeiten gegenüber dem Amt und gerät mitunter in die Schuldenfalle.
- Anders als nicht-behördliche Gläubiger können viele Behörden einfacher und vor allem schneller die Zwangsvollstreckung betreiben. Das Finanzamt treibt Schulden gewöhnlich im Wege der Lohn- oder Kontopfändung ein.
Tipp! Richten Sie im Falle einer bevorstehenden Kontopfändung unbedingt ein Pfändungsschutzkonto ein, sodass Sie wenigstens den Pfändungsfreibetrag zur freien Verfügung haben. Den Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein solches P-Konto stellen Sie bei Ihrer Bank.
Wann darf das Finanzamt vollstrecken
Bevor das Finanzamt Steuerschulden im Wege der Zwangsvollstreckung eintreiben darf, muss es in der Regel …
- einen Bescheid über die Steuerschulden erlassen,
- den Steuerschuldner darin zur Zahlung auffordern und
- eine Frist (von gewöhnlich einer Woche) bis zur Pfändung setzen, beispielsweise mit folgender Formulierung: „Oben benannter Betrag ist zahlbar bis…“.
Manchmal enthält ein Steuerbescheid keine Zahlungsaufforderung, weil die Fälligkeit gesetzlich geregelt ist. In solchen Fällen muss der Fiskus nicht extra auf den Zahlungszeitpunkt hinweisen.
Achtung! Anders als private Gläubiger muss das Finanzamt keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel für die Zwangsvollstreckung erwirken. Es kann vielmehr direkt auf der Grundlage folgender Bescheide vollstrecken:
- wirksamer Steuerbescheid
- Haftungsbescheid, der zur Zahlung fremder Steuerschulden verpflichtet
- Steueranmeldung bzw. Steuererklärung
Was tun bei Steuerschulden?
Schuldner, die ihre Steuerschulden nicht zahlen können, sollten sich umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, idealerweise mit Unterstützung einer Schuldnerberatung bzw. eines Anwalts. Denkbar sind folgende Lösungen:
- Möglich ist insbesondere ein schriftlicher Stundungsantrag beim Finanzamt, also eine Bitte um Zahlungsaufschub, mit dem Steuerschuldner den Zahlungstermin verschieben und so etwas Zeit gewinnen können. Allerdings können hierbei Zinsen anfallen.
- Eher unwahrscheinlich ist es jedoch, bei Steuerschulden einen Erlass beim Finanzamt zu erwirken. Ein entsprechender Antrag hat nur unter drei strengen Bedingungen Aussicht auf Erfolg: (1) Die wirtschaftliche Existenz des Steuerschuldners muss gefährdet sein. (2) Er hat seine finanzielle Notlage nicht selbst verschuldet. (3) Seine Steuerehrlichkeit ist zwingend erforderlich. – Weil Steuerschuldnern aber eine Kreditaufnahme oder eine teilweise Verwertung ihres Vermögens zugemutet wird, ist ein Erlass von Steuerschulden eher selten.
- Steuerschuldner können auch Einspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn erhebliche Zweifel an dessen Richtigkeit bestehen. Dabei ist es ratsam, gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, um zu verhindern, dass das Finanzamt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleitet.
Grundsätzlich sollten Schuldner sich unverzüglich an das Finanzamt wenden und das Gespräch suchen, anstatt den Steuerbescheid einfach zu ignorieren. Darüber hinaus empfiehlt es sich bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit, die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle oder eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Wie beantrage ich eine Stundung beim Finanzamt?
- Beantragen Sie die Stundung der Steuerschuld schriftlich. Manche Finanzämter halten hierfür entsprechende Formulare bereit.
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, bevor die Steuerschulden fällig werden. So vermeiden Sie Säumniszuschläge.
- Beschreiben Sie detailliert, warum Sie auf die Stundung angewiesen sind. Gründe sind beispielsweise unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten, noch ausstehende Forderungen gegenüber Ihren Kunden oder Gewinneinbrüche. Stellen Sie klar, dass diese Gründe Ihnen eine fristgerechte Bezahlung der Steuerschulden unmöglich machen.
- Legen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen, sodass das Finanzamt ihre vorübergehende Zahlungsunfähigkeit nachvollziehen kann.
- Fügen Sie Ihrem Antrag einen realistischen Ratenzahlungsplan bei, um das Finanzamt davon zu überzeugen, die Steuerschulden zu stunden. Für Sie bringt es den Vorteil, dass Sie Ihre Schulden Schritt für Schritt tilgen können.
Achtung! Die Finanzbehörde verlangt in der Regel eine Sicherheitsleistung für die Stundung. Außerdem gewährt sie gewöhnlich nur kurzfristige Zahlungsaufschübe, für die außerdem Zinsen anfallen können. Weisen Sie deshalb vorsichtshalber in Ihrem Antrag darauf hin, dass zusätzliche Zinsforderungen des Finanzamts eine spätere Zahlung der Steuerschulden beeinträchtigen könnten.
Was geschieht in der Regel- oder Privatinsolvenz mit den Steuerschulden?
Steuerschulden werden im Insolvenzverfahren genauso behandelt wie die Forderungen aller anderen Insolvenzgläubiger. Mit anderen Worten: Wenn der Steuerschuldner die Restschuldbefreiung beantragt hat, befreit ihn das Insolvenzgericht drei Jahre nach Eröffnung der Insolvenz von allen noch offenen Schulden. Das gilt auch für Schulden beim Finanzamt – vorausgesetzt, …
- diese sind vor der Insolvenzeröffnung entstanden,
- der Steuerschuldner verhält sich redlich und erfüllt all seine Obliegenheiten und
- die Steuerschuld beruht nicht auf einer Steuerstraftat, wegen der der Schuldner rechtskräftig verurteilt wurde.
Denn laut § 302 Nr. 1 InsO gilt die Restschuldbefreiung nicht für …
„Verbindlichkeiten des Schuldners […] aus einem Steuerschuldverhältnis, sofern der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung rechtskräftig verurteilt worden ist; […].“
Bei diesen Steuerstraftaten handelt es sich um Steuerhinterziehung, gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel sowie Steuerhehlerei.
Gut zu wissen: Wird gegen den Schuldner wegen Steuerhinterziehung ermittelt und endet das Verfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einstellung, so gilt die Restschuldbefreiung auch für die Steuerschulden, sodass das Finanzamt diese Forderungen nicht mehr gegen ihn durchsetzen kann.