Für verlorene Online-Sportwetten das Geld zurück: Geht das?

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Für Sportwetten das Geld zurückfordern – Das Wichtigste in Kürze

Sind Sportwetten in Deutschland erlaubt?

Ja. Sofern Anbieter über eine entsprechende Lizenz verfügen, dürfen diese in Deutschland Sportwetten sowohl stationär als auch online anbieten. Den rechtlichen Rahmen dafür hat im Jahr 2021 der Glücksspielstaatsvertrag geschaffen.

Kann man für verlorene Sportwetten die Verluste zurückholen?

Einige Gerichte haben schon zu Gunsten von Spielern entschieden, die für verlorene Sportwetten Ihr Geld zurückgefordert haben. Vor dem EuGH wird 2025 ein Grundsatzurteil diesbezüglich erwartet.

Für verlorene Sportwetten das Geld zurück: Ist ein Anwalt nötig?

Wollen Sie für verlorenes Glücksspiel das Geld zurück, weil Sie Verluste vor der Lizensierung des jeweiligen Anbieters erlitten haben, ist in aller Regel eine Klage notwendig. Es empfiehlt sich dafür einen versierten Anwalt einzuschalten, der Ihre Interessen gegenüber dem Gericht vertreten kann.

Geld zurück für verlorene Sportwetten: Wann ist das möglich?
Geld zurück für verlorene Sportwetten: Wann ist das möglich?

Rechtliche Rahmenbedingungen für Sportwetten in Deutschland

Wenn sich Fans an den Wochenenden die Spiele der ersten und zweiten Fußballbundesliga anschauen, kommen diese meist nicht um eine echte Flut an Werbespots für unterschiedliche Wettanbieter herum.

Die Umsätze von Sportwetten steigen seit Jahren, ein Ende der Einnahmen ist nicht in Sicht. Damit die Unternehmen Ihr Glücksspiel in Deutschland anbieten dürfen, müssen die Betreiber Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 erfüllen.

Dieser zielt vor allem auf den Spielerschutz und die Verhinderung von illegalem Glücksspiel ab. Wenn Anbieter für Online-Sportwetten eine Lizenz erhalten, werden diese auf der sogenannten Whitelist gelistet. Diese wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet.

Bevor der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten ist, waren Online-Glücksspiele stets eine rechtliche Grauzone und teilweise illegal. Erhalten nun alle Spieler für verlorene Sportwetten Ihr Geld zurück?

So einfach lässt sich diese Frage nicht beantworten. Bereits in der Vergangenheit haben sich viele Gerichte damit beschäftigt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Allerdings gab es auch einige Fälle, in welchen die Richter zugunsten der Spieler entschieden haben.

Interessant: Um den Spielerschutz zu gewährleisten, schreibt der Glücksspielstaatsvertrag einige Regeln vor. So dürfen Zocker, die Sportwetten platzieren wollen, in der Regel monatlich „nur“ 1.000 Euro bei ihrem Anbieter einzahlen. Dieses Limit kann jedoch auf Antrag angehoben werden. Dazu muss der Spieler die entsprechende Bonität nachweisen.

Grundsatzurteil vom EuGH zu verlorenen Sportwetten erwartet

Wann es für verlorene Sportwetten das Geld zurück gibt, beschäftigt auch den EuGH.
Wann es für verlorene Sportwetten das Geld zurück gibt, beschäftigt auch den EuGH.

Aktuell ruhen viele Gerichtsverhandlungen, in welchen es um die Frage geht, ob Spieler das Geld für verlorene Sportwetten zurückbekommen. Das hängt damit zusammen, dass diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung des EuGH erwartet wird.

Wir fassen Ihnen anschließend kurz die Chronologie des Falles bisher zusammen:

  • Ein Spieler hat durch Sportwetten in den Jahren 2013 bis 2018 3.700 Euro bei Tipico verloren.
  • Er sah die Wettverträge als unwirksam an und legte eine Klage gegen den Wettanbieter ein.
  • Mit dieser hatte er bei Vorinstanzen keinen Erfolg, sodass der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) landete.
  • Im Laufe des Verfahrens hatte der Prozessfinanzierer Gamesright dem Zocker die Klagerechte abgekauft.
  • Der BGH verwies den Fall an den EuGH, weil dieser erst einmal die Frage, ob es die Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausschließt, einen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, beantworten soll.

Bis dato ist noch kein Verhandlungstermin anberaumt. Das entsprechende Urteil könnte aber eine große Signalwirkung haben. Entscheiden EuGH und im Anschluss BGH im Sinne der Verbraucher, könnte es ggf. zu einer Klagewelle gegen Anbieter von Sportwetten kommen.

Wichtig: Bei einer verbraucherfreundlichen Entscheidung haben Spieler gute Chancen und erhalten ggf. für Sportwetten verlorenes Geld zurück. Das gilt allerdings nicht für Einsätze, die nach Lizensierung der jeweiligen Anbieter getätigt wurden. Steht der Wettanbieter auf der Whitelist, so sind die Angebote in Deutschland legal und der Spieler trägt bei jeder Wette das Risiko diese zu verlieren. Einen Anspruch auf Rückerstattung gibt es dann in aller Regel nicht.

Wann bekommen Sie für Online-Sportwetten das Geld zurück?

Sie können schon jetzt das Geld von verlorenen Sportwetten zurückfordern.
Sie können schon jetzt das Geld von verlorenen Sportwetten zurückfordern.

Haben Sie Verluste erlitten und wollen sich für die platzierten Sportwetten das Geld zurückholen, müssen Sie nicht auf die Entscheidung des EuGH warten. Sie können schon heute aktiv werden. Damit eine Klage Erfolg haben kann, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben die Verluste vor 2021 erlitten,
  • diese liegen aber nicht länger als zehn Jahre zurück und
  • Sie wussten damals nicht, dass es sich um illegales Glücksspiel gehandelt hat.

Wollen Sie nun konkret gegen einen Anbieter vorgehen, müssen Sie bei diesem zunächst eine Verlustübersicht anfordern. Diese kann dann als Grundlage für eine Klage bei Gericht dienen. Für diese empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend vertreten und alle Schritte in die Wege leiten. So bekommen Sie ggf. bei Sportwetten verlorenes Geld zurück.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. In seinen Texten befasst er sich u. a. mit Insolvenzthemen.

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