Spielschulden – Das Wichtigste in Kürze
Dabei handelt es sich um Schulden, die u. a. auf Wetten oder Gewinn- und Glücksspielen beruhen. Mehr hierzu lesen Sie auch in unserem Ratgeber „Schulden durch Glücksspiel und Spielsucht“.
Private Schulden aus Wetten und Glückspielen lassen sich nicht gerichtlich durchsetzen. Unternehmen können hingegen Mahnungen versenden und eine Pfändung beantragen, sofern sie Glücksspiele legal anbieten.
Wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle. Auch eine Beratung für Glücksspielsucht hilft Ihnen weiter, Ihre Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Schulden aus Wetten und Glückspiel
Für viele Menschen üben die blickenden Lichter der Glücksspielautomaten und die Verheißung des schnellen Geldes eine hohe Anziehungskraft aus. Allerdings ist Fortuna – die römische Glücksgöttin – nicht allen hold, sodass ein nicht unbeträchtliches Risiko besteht, Geld zu verlieren und Spielschulden anzuhäufen.
Doch sind Spielschulden grundsätzlich einklagbar? Was besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)? Und macht es dabei einen Unterschied, ob die Verbindlichkeiten gegenüber einer Privatperson oder einem legalen Anbieter für Glücksspiel bestehen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Private Spielschulden gemäß BGB
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für private Spielschulden gelten, ergibt sich aus dem BGB. Denn dieser Gesetzestext regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Zu Glücksspielen und Wetten heißt es in § 762 Abs. 1 BGB:
Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
§ 762 Abs. 1 BGB
Anhand dieses Auszuges zeigt sich, dass private Spielschulden grundsätzlich nicht als Verbindlichkeiten gelten und somit nicht auf juristischem Wege einklagbar sind. Auf diesen Umstand lässt sich wohl auch das Sprichwort „Spielschulden sind Ehrenschulden“ zurückführen.
Denn auch wenn bei einer ausbleibenden Zahlung keine schuldrechtlichen Konsequenzen drohen, muss der Schuldner meist mit Folgen im privaten Umfeld rechnen. So kann ein solcher „Ehrverlust“ aufgrund von Spielschulden nicht selten zu Streitigkeiten und ggf. sogar zum Verlust sozialer Bindungen führen. Aus diesem Grund sollte auch bei privaten Wetten der Einsatz hoher Geldbeträge gründlich überlegt sein.
Wichtig! Auch bestehende Schuldeingeständnisse wie etwa Schuldscheine oder ähnliches haben keinen Einfluss auf die Einklagbarkeit von privaten Spielschulden.
Leihen Sie sich für ein Glücksspiel Geld bei Dritten, handelt es sich hierbei um eine normale Verbindlichkeit. Der Zweck wofür Sie die Summe benötigen, ist somit irrelevant. Bedenken Sie daher, dass auch ein für Spielschulden aufgenommener Kredit gerichtlich einklagbar ist und ggf. eine Zwangsvollstreckung nach sich ziehen kann.
Schulden durch legales Glückspiel
Anders gestaltet sich die Rechtslage allerdings, wenn Sie die Spielschulden bei einem Unternehmen machen, welches legal Glücksspiel betreibt. Denn in der Regel können entsprechende Spielhäuser und Internetanbieter die Verbindlichkeiten gerichtlich eintreiben lassen.
Möglich ist dies, weil der Schuldner mit dem Unternehmen einen Vertrag eingegangen ist, weshalb sich beide Parteien an die darin definierten Bedingungen halten müssen. Dadurch wird also ebenfalls gewährleistet, dass Sie einen möglichen Gewinn erhalten. Verweigert das Unternehmen die Auszahlung, besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Forderungen gerichtlich durchzusetzen.
Die Anzahl an Online-Anbietern für Glücksspiel nimmt ständig zu. Häufig sitzen die verantwortlichen Unternehmen im Ausland. Dies kann dazu führen, dass je nach Land besondere Regelungen gelten. Daher ist es bei Spielschulden im Ausland ggf. sinnvoll, einen fachkundigen Anwalt für Schuldrecht zu beauftragen.
Übrigens! Spielschulden werden zu den Sekundarschulden gezählt. Denn diese bedrohen in der Regel nicht die Lebensgrundlage der Schuldner. Das bedeutet meist, dass ebenfalls bestehende offene Verbindlichkeiten beim Vermieter oder dem Anbieter von Strom bzw. Wasser vorrangig zu begleichen sind.
Wenn die Spielsucht zur Schuldenfalle wird
Immer wieder erliegen Menschen dem Versprechen von schnellen Gewinnen und verfallen der Spielsucht. Können Sie den finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen, sollten Sie sich wegen der Spielschulden professionelle Hilfe – wie eine Schuldnerberatung – suchen. Gleichzeitig gilt es aber auch die Suchterkrankung zu bekämpfen. Eine Anlaufstelle können dabei Suchtberatungsstellen sein.
Guten Tag,
Ihr Artikel liest sich so, dass sich eine Privatperson bei einer dieser Onlineanbieter von Wetten (in deren Werbung sich z.Bsp. der Multimillionaer Oliver Kahn (sic!) mit heuchelnd positiver Mimik freiwillig vor den gefaehrlichen Suchtkarren spannt) risikolos anmelden und verlustfrei spielen kann.
Das ist sicher nicht so gewollt bzw. zu verstehen.
Hochachtungsvoll
M.