Schuldtitel – Das Wichtigste in Kürze
Der Vollstreckungstitel ist eine amtliche Urkunde, die den Schuldner zur Zahlung oder zu einer bestimmten Handlung auffordert. Nur mit einem solchen Schuldtitel darf der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durchführen.
Ein Schuldtitel verlängert die Verjährungsfrist von Schulden im Regelfall auf 30 Jahre.
Möchten Sie die Vollstreckung nicht selbst durchführen, können Sie den Schuldtitel auch verkaufen, z. B. an ein Inkassounternehmen. Sie erhalten dabei zwar weniger Geld als bei einer erfolgreichen Schuldeneintreibung, haben dafür aber auch keinerlei Risiko oder weitere Kosten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Schuldtitel? – Definition
Möchte ein Gläubiger seine Forderungen bei seinem Schuldner eintreiben, darf er nicht einfach dessen Vermögen pfänden. Stattdessen muss der Schuldner eine rechtliche Anordnung z. B. von einem Gericht erhalten, dass er zu zahlen oder eine bestimmte Handlung zu vollziehen hat.
Über diese Anordnung muss eine amtliche Urkunde vorliegen, welche als Schuldtitel oder Vollstreckungstitel bezeichnet wird. Nur mit einem solchen dürfen Sie als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung bei Ihrem Schuldner durchführen lassen.
Es gibt verschiedene Arten von Schuldtiteln
Ein vollstreckbarer Schuldtitel kann verschiedene Formen annehmen, wie z. B.:
- rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Endurteile
- Vollstreckungsurteile
- Vollstreckungsbescheide
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse
- gerichtliche Vergleiche
- Entscheidungen, gegen die Beschwerde eingelegt werden kann
In jedem Fall muss aus dem Schuldtitel herauszulesen sein, wer der Gläubiger ist, wer der Schuldner, welche Forderung Ersterer gegenüber Letzterem hat und was der Schuldner konkret zu leisten hat. Gehen diese Informationen aus dem Titel nicht eindeutig hervor, kann die Vollstreckung gemäß § 767 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch eine Klage des Schuldners abgewehrt werden.
Schuldtitel erwirken: So geht’s!
Um einen Schuldtitel beantragen zu können, sollten Sie als Gläubiger zunächst versuchen, ihre Forderungen durch außergerichtliche Mahnungen durchzusetzen. Ignoriert der Schuldner diese, ist der nächste Schritt ein gerichtliches Mahnverfahren, woraufhin der Schuldner einen Mahnbescheid vom Gericht erhält.
Legt dieser innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, bleibt Ihnen nur ein Klageverfahren gegen den Schuldner. Ergeht dabei ein Urteil zu Ihren Gunsten oder einigen Sie sich mit Ihrem Schuldner auf einen gerichtlichen Vergleich, halten Sie damit Ihren Schuldtitel bereits in den Händen.
Erfolgt kein Widerspruch, begleicht der Schuldner aber innerhalb von zwei Wochen auch seine Schulden nicht, ist der Weg frei für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids beim Mahngericht. Auch gegen diesen kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach amtlicher Zustellung Einspruch einlegen. Tut er dies, kommt es wieder zum Klageverfahren. Legt er keinen Einspruch ein, wird der Schuldtitel vollstreckbar und Sie können die Zwangsvollstreckung durchführen lassen.
Beeinflusst ein Schuldtitel die Verjährung der Schulden?
Als Gläubiger sollten Sie nicht zu lange warten, wenn Sie Ihre Forderungen durchsetzen wollen, denn auch bei Schulden ist eine Verjährung möglich. In der Regel beträgt die Frist dafür drei Jahre. Schulden bei der Krankenkasse verjähren jedoch erst nach vier Jahren und Steuerschulden sogar erst nach fünf.
Doch egal, um welche Art von Schulden es sich handelt: Es gilt eine wesentlich spätere Verjährung, wenn ein Schuldtitel erwirkt wird. Sie erfolgt dann nämlich erst nach 30 Jahren. Dies geht aus § 197 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor:
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
[…]3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden,
Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind, […].
Kann ich einen Schuldtitel verkaufen?
Nur weil Sie einen vollstreckbaren Schuldtitel erwirkt haben, heißt das noch nicht, dass Sie plötzlich das Geld von Ihrem Schuldner erhalten. Denn dafür müssen Sie häufig erst die Zwangsvollstreckung durchführen lassen. Dies ist nicht nur zeitaufwendig, sondern verursacht obendrein weitere Kosten, z. B. für den Gerichtsvollzieher. Und auch dann besteht keine Garantie, dass beim Schuldner tatsächlich etwas zu holen ist.
Möchten Sie dieses Risiko vermeiden, kann ein Titelverkauf eine denkbare Option sein. Entscheidet sich ein Käufer, beispielsweise ein Inkassounternehmen, Ihren Schuldtitel zu kaufen, treten Sie damit das Recht, die offenen Schulden einzutreiben, an diesen ab. Sie selbst haben danach keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Schuldner.
Der Preis, für den Sie den Schuldtitel verkaufen können, ist zwar erheblich niedriger als der Titelwert, dafür erhalten Sie dieses Geld aber unverzüglich und ohne Risiko.
Hallo,
ich wurde über whatsapp Betrug von einem 15 jährigen mit bekannter Adresse und Name zur Zahlung von 1450 Euro verleitet da ich dachte es wäre für meinen Sohn.
Gilt da auch die Möglichkeit zur Erwirkung eines Titels? Anzeige bei der Polizei wurde sofort gestellt.
Bitte um Hilfe und ob dies der beste Weg ist. Was tu ich aber wenn der beschuldigte nicht auf meine Forderung reagiert was schon passiert ist nach meinem Brief an ihn?
MfG
Jürgen
Danke. Super gut erklärt ! Gut geschrieben
Vielen lieben Dank