Schuldnerberatung: Das Wichtigste in Kürze
Selbstverständlich. Die Schuldenberater werden zuerst versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Vereinbarung zum Schuldenabbau zu treffen. Die Privatinsolvenz ist nur die letzte Option.
Machen Sie Ihren Gläubigern ein gutes Angebot, wie Sie Ihre Schulden Schritt für Schritt begleichen wollen. Sie können z. B. eine Ratenzahlung anbieten. Lassen Sie sich gegebenenfalls von der Schuldnerberatungsstelle dabei helfen.
Die Berater schauen sich zuerst Ihre finanzielle Situation genau an. Anschließend erarbeiten sie mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan, ein Vergleichsangebot für Ihre Gläubiger. Verlaufen die Verhandlungen erfolgreich, brauchen Sie Ihre Schulden nur noch entsprechend dem Plan abbezahlen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hilft mir, meine Schulden zu bezahlen?
Verbraucher, die ihre Schulden nicht mehr stemmen können, brauchen professionelle Hilfe. Und die erhalten sie bei einer Schuldnerberatungsstelle. Diese Einrichtungen unterstützen private Schuldner mit verschiedenen Beratungsleistungen beim Schuldenabbau, finanzielle Hilfe bieten sie allerdings nicht an.
Im Idealfall funktioniert die Schuldnerberatung ohne Insolvenz – allein mithilfe einer außergerichtlichen Schuldenregulierung. Der Ablauf der Beratung verläuft dabei in der Regel nach folgenden Schritten:
- Existenzsicherung: Die Berater helfen dem Schuldner dabei, den wichtigsten Verbindlichkeiten wie Miete und Strom zuerst nachzukommen. Sie prüfen hierfür unter anderem, ob dieser staatliche Leistungen beanspruchen kann.
- Bestandsaufnahme: Bevor es an den eigentlichen Schuldenabbau geht, analysieren die Berater die finanzielle Situation des Schuldners. Wichtige Hilfsmittel sind hierbei eine vollständige Gläubigerliste, eine Aufstellung aller offenen Forderungen bzw. Schulden sowie ein umfassender Überblick über das Einkommen des Schuldners und seinen Ausgaben.
- Außergerichtliche Schuldenregulierung: Nun versucht die Schuldenberatung, ohne Privatinsolvenz einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden – mithilfe einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern. Hierfür ermittelt sie mit dem Schuldner die Summe, die dieser für den Schuldenabbau aufbringen kann und stellt mit ihm anschließend eine Art Zahlungsplan, den Schuldenbereinigungsplan, auf. Dieser kann zum Beispiel Ratenzahlungen beinhalten.
- Schuldenabbau: Lassen sich die Gläubiger auf das Angebot ein, muss sich der Schuldner nur noch an diese Vereinbarung halten und beispielsweise regelmäßig seine Raten bezahlen. In diesem Fall endet die Schuldnerberatung erfolgreich, auch ohne Insolvenz.
Nur wenn die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern misslingt, kommt eine anschließende Privatinsolvenz in Betracht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein oder mehrere Gläubiger das Angebot ablehnen oder wenn der Schuldner gar kein Geld übrig hat, um ein solches Vergleichsangebot zu unterbreiten.
Außergerichtliche Einigung statt Privatinsolvenz
Das Ziel der Privatinsolvenz ist für den Schuldner die Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase. Diese beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren und dauert drei Jahre.
Allerdings ist diese Verbraucherinsolvenz auch mit Nachteilen verbunden:
- Die Privatinsolvenz ist mit hohen Verfahrenskosten verbunden, für die der Schuldner aufkommen muss.
- Der Schuldner muss den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten.
- Er sollte außerdem seinen Obliegenheiten nachkommen, wenn er seine Restschuldbefreiung nicht gefährden will.
- Die Restschuldbefreiung wird für weitere drei Jahre bei der SCHUFA gespeichert.
Unter anderem aus diesen Gründen ist es das Ziel jeder Schuldnerberatung, ohne Insolvenz für eine Entschuldung der Betroffenen zu sorgen. Hierfür strebt sie eine außergerichtliche Einigung mit allen Gläubigern an.
Hierfür erarbeitet sie zusammen mit dem Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan, in dem genau erläutert wird, welche Vergleichssumme er seinen Gläubigern anbietet und in welcher Form er seine Schulden begleichen möchte. Im Idealfall bietet der Schuldner ihnen mehr Geld an, als diese während der Privatinsolvenz erhalten würden.