Vergleich bei Schulden: Das Wichtigste in Kürze
Der außergerichtliche Schuldenvergleich ist eine Art Vertrag, den der Schuldner mit all seinen Gläubigern schließt. Darin vereinbaren die beteiligten Parteien die genauen Bedingungen der Schuldenregulierung, unter anderem die prozentuale Quote, die der Schuldner hierfür aufbringen kann und die Art und Weise der Zahlungen (Einmal- oder Ratenzahlung).
Ein gutes Vergleichsangebot sind 30 Prozent der offenen Forderungen. Letztendlich sind aber Schuldenhöhe und die Anzahl der Gläubiger ausschlaggebend dafür, was Sie zur Tilgung Ihrer Schulden als Vergleich anbieten können. Der Betrag sollte in jedem Fall höher sein als die Quote, die der Gläubiger im Falle einer Privatinsolvenz erhalten würde.
Da es sich um einen individuell ausgehandelten Vertrag handelt, gibt es auch verschiedene Formen vom Schuldenvergleich. Unser Musterbrief bietet Ihnen eine grobe Orientierung dazu.
Der Schuldenabbau über einen Vergleich mit den Gläubigern geht sehr schnell, wenn die finanzielle Situation des Schuldners es zulässt und die Schulden nicht allzu hoch sind. Im Idealfall dauert eine Entschuldung etwa drei Monate. Kann der Schuldner die offenen Forderungen jedoch nur in kleinen Raten abbezahlen, dauert es wesentlich länger.
Inhaltsverzeichnis
Schulden bezahlen durch Vergleich: Vorteile und Voraussetzungen
Zahlungsunfähige Schuldner sollten möglichst immer zuerst eine Einigung mit ihren Gläubigern anstreben. Kooperieren Sie von Anfang an und machen Sie klar, dass Sie Ihre Schulden bezahlen möchten, derzeit aber nicht dazu in der Lage sind. Dann haben sie bessere Chancen auf eine gütliche Einigung über Ihre Schulden.
Mit einem Vergleichsangebot signalisieren Sie, dass Sie nach einer Lösung suchen. Und Sie können Ihre Gläubiger davon überzeugen, auf die Zwangsvollstreckung zu verzichten, solange Sie sich an die Abmachungen halten.
Ein solcher Schuldenvergleich bringt folgende Vorteile mit sich:
- Der Schuldner beugt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor. Das setzt voraus, dass er sich an die getroffenen Vereinbarungen hält und seine Gläubiger schriftlich erklären, dass sie für diesen Fall auf die Zwangsvollstreckung verzichten.
- Die Entschuldung läuft ohne Insolvenzverfahren, sodass keine Kosten für ein Privatinsolvenzverfahren anfallen. Diese hätte der Schuldner zu tragen.
- Je nach finanzieller Situation des Schuldners ermöglicht der Vergleich eine schnelle Entschuldung.
- Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich sorgt für Diskretion. Niemand außer den Gläubigern erfährt von den Schulden. Das erspart dem Schuldner die öffentliche Bekanntmachung seiner Insolvenz, wie es bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren der Fall wäre.
- Mögliche Negativ-Einträge bei der SCHUFA werden mitunter schneller gelöscht.
- Scheitert der Gläubigervergleich, hat der Schuldner immerhin die erste Voraussetzung erfüllt, um Verbraucherinsolvenz anmelden zu dürfen. Denn dafür benötigt er zwingend eine Bescheinigung über das Scheitern seines außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Der Schuldner kann seinen Gläubigern nur dann ein Vergleichsangebot zu seinen Schulden anbieten, wenn er über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Der Schuldenvergleich funktioniert nur, wenn der Schuldner noch ausreichend Einkommen und Vermögen besitzt, um einen gewissen Teil seiner Schulden zu tilgen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Lebenshaltungskosten für Miete, Strom, Lebensmittel usw. trotzdem gedeckt sind. Der Vergleich muss außerdem so ausgestaltet sein, dass er den Schuldner nicht überfordert bzw. ihn nicht erneut in die Zahlungsunfähigkeit treibt.
Tipps zur Vorbereitung des Vergleichsangebots und zu den Verhandlungen mit den Gläubigern
Ein Schuldenvergleich lohnt sich für alle Gläubiger nur dann, wenn sie einen akzeptablen Geldbetrag erhalten und niemand benachteiligt wird. Das Vergleichsangebot muss deshalb gut durchdacht sein. Außerdem ist viel Verhandlungsgeschick gefragt, damit die Gläubiger dem Vergleich zustimmen.
Lassen Sie sich daher am besten von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt für Insolvenzrecht beraten und unterstützen. Das erhöht Ihre Chancen deutlich. Und Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie am besten vorgehen.
- Klären Sie Ihre Gläubiger umgehend über Ihre finanzielle Situation auf und erläutern Sie, warum Sie Ihre Zahlungen eingestellt haben.
- Bereiten Sie sich gut auf die Reaktionen Ihrer Gläubiger vor. Es kann sein, dass der eine oder andere unangenehm reagiert. Aber das sollte Sie nicht verunsichern. Lassen Sie sich am besten von einem Schuldenberater erklären, wie Sie in solchen Fällen am sinnvollsten reagieren.
- Bereiten Sie das Angebot zum Schuldenvergleich vor. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie keinen Gläubiger vergessen. Ihr Vergleichsangebot muss außerdem realistisch sein, sodass Sie den darin enthaltenen Pflichten auch nachkommen können. Die Vergleichsquote muss höher ausfallen, als die Quote, die die Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten würden. Nur dann lohnt sich Ihr Angebot für sie.
Eine zentrale Frage zum Vergleichsangebot ist, wie viel Prozent der Schuldner seinen Gläubigern bieten muss, damit sich diese darauf einlassen. Im Idealfall bieten Sie jeweils 30 Prozent der geschuldeten Summe an. Bei hohen Schulden sind auch geringere Quoten denkbar, wobei Einmalzahlungen für Gläubiger attraktiver sind als Ratenzahlungen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Schuldenvergleich den Schuldner nicht überfordert und er die vereinbarten Regelungen zum Schuldenabbau dauerhaft einhalten kann.
Wie schreibt man einen Vergleich bei Schulden? Kostenloses Muster als Anschauungsbeispiel
Sie möchten mit Ihren Gläubigern einen Vergleich aushandeln? Unser Musterbrief verdeutlicht Ihnen, wie ein solches Angebot aussehen kann. Sie können sich das Muster kostenlos herunterladen. Beachten Sie jedoch, dass es keine Rechtsberatung ersetzt. Lassen Sie sich deshalb unbedingt von einem Experten unterstützen.
Laden Sie hier unser Schuldenvergleich-Muster herunter:
Außergerichtlicher Schuldenvergleich
zwischen dem Schuldner:
[Name, Anschrift]
und den Gläubigern:
- [Name, Anschrift]
- [Name, Anschrift]
- [Name, Anschrift]
Der Schuldner unterbreitet den Gläubigern folgendes Vergleichsangebot:
Vergleichssumme insgesamt: … €
[der Geldbetrag, den der Schuldner insgesamt für den Schuldenabbau aufbringen kann]
Verteilungsquote: … %
[der prozentuale Anteil der Schulden, die der Schuldner bezahlen kann]
- Die Vergleichssumme wird gleichmäßig auf alle oben benannten Gläubiger verteilt, wobei jeder Gläubiger … % seiner Forderung erhält.
- Die Verteilung und Auszahlung der Vergleichssumme gestalten sich wie folgt: …
[Hier auflisten, welcher Gläubiger welchen konkreten Geldbetrag erhält, in welcher Form (Raten- oder Einmalzahlung) und wann der Betrag fällig ist] - Die Forderungen der einzelnen Gläubiger wird auf die in der obigen Liste festgeschriebenen Rückzahlungsbeträge festgelegt.
- Die Forderungen der bezeichneten Gläubiger erlöschen, sobald der Schuldner die obigen Zahlungsverpflichtungen erfüllt sind.
- Die Gläubiger sind verpflichtet, nach Rückzahlung der letzten Rate vorhandene Vollstreckungstitel an den Gläubiger herauszugeben. Außerdem veranlassen sie eine Erledigungsmeldung an die SCHUFA.
- Während der Laufzeit dieses Schuldenvergleichs verzichten die Gläubiger auf die Einleitung bzw. Fortführung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie auf die Verwertung gepfändeter Forderungen.
- Gerät der Schuldner mit mindestens zwei Raten in Verzug, sind die Gläubiger berechtigt, diesen Schuldenvergleich zu kündigen. In diesem Fall leben die ursprünglichen Forderungen wieder in voller Höhe auf, einschließlich Zinsen und weiterer Kosten, abzüglich bereits erfolgter Zahlungen.
Datum, Unterschrift Schuldner
Datum, Unterschrift aller Gläubiger
Hallo,
gibt es die Möglichkeit, dass zwei Inkassounternehmen ein und die selbe Forderung einfordern inkl. Zwangsvollstreckung?
Viele Grüße
Nadine
Ich hätte mir ein konkretes Beispiel gewünscht. Ich habe mich in jungen Jahren verschuldet und aus der ganze Liste an Schulden ist jetzt noch einer übrig geblieben.
Der Fall:
Es gab eine Zwangsvollstreckung.
Ich habe eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Ich habe seit 9 Jahren nichts mehr von der Firma gehört.
Dann hat sie mich angeschrieben, weil ich zuvor ein anderes Inkassounternehmen angeschrieben habe.
Die Hauptforderung liegt bei 250 Euro
Die Forderungssumme mittlerweile bei 750 Euro.
Die haben mir ein Vergleich von 500 Euro angeboten.
Ich habe nun ein Vergleich von 450 Euro ausgehandelt.
Ich hätte bestimmt noch weiter runter gehen können, oder?