Schuldensanierung – Das Wichtigste in Kürze
Schuldensanierung bedeutet nichts anderes, als dass der Schuldner seine Schulden mithilfe kompetenter Unterstützung in den Griff bekommt und schrittweise abbaut. Hierfür wird gewöhnlich ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Er stellt quasi ein Angebot an die Gläubiger dar, beispielsweise in Form einer Ratenzahlung.
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Jemand mit hohen Schulden und geringem Einkommen wird deutlich länger brauchen, als jemand der mehr Geld für den Schuldenabbau zur Verfügung hat. Im Falle einer Privatinsolvenz dauert die Schuldensanierung jedoch gewöhnlich drei Jahre, bis das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt.
Primärschulden, wie Miete und Strom müssen immer zuerst bezahlt werden, um die Existenz des Schuldners zu sichern. Danach können alle anderen Verbindlichkeiten getilgt werden.
Inhaltsverzeichnis
Schuldensanierung: Was ist das?
Durch eine private oder professionelle Schuldensanierung können Schuldner sich gezielt und strukturiert von Schulden befreien, indem sie die offenen Forderungen nach und nach tilgen. Sicherlich ist bei der Schuldensanierung auch „selber machen“ möglich, einfacher haben es Betroffene jedoch in aller Regel, wenn es sich um eine seriöse Schuldensanierung einer anerkannten Schuldnerberatung handelt.
Welchen wirtschaftlichen Hintergrund Interessierte haben, ist erst einmal egal. Die Schuldensanierung ist für Arbeitslose beim Jobcenter ebenso möglich wie für Besserverdiener. Allerdings unterscheiden sich die Vorgehensweisen und vor allem ist die benötigte Zeit stark abhängig von der Höhe der Schulden und den Einkommensverhältnissen.
Außerdem ist für eine erfolgreiche Schuldensanierung ein gewisser Einkommensüberschuss nötig. Meist gestaltet es sich für Menschen ohne Erwerbsarbeit, die von staatlichen Leistungen leben müssen, aus diesem Grund schwierig, ihre Schulden zu sanieren. Sie sollten dennoch die kostenlosen Angebote öffentlicher Schuldnerberatungen wahrnehmen und sich Unterstützung holen.
Hilfe vom Schuldnerberater
Eine Schuldensanierung ist prinzipiell auch ohne professionelle Hilfe möglich.
Gerade Menschen, bei denen zwar Schulden vorhanden sind, diese jedoch (noch) kein Problem darstellen, weil die Rückzahlung gesichert ist, können auch eigenständig versuchen, (schneller) die Schuldenfreiheit zu erlangen, etwa durch eine Umschuldung.
Beginnen die Schulden jedoch zu einem Problem zu werden oder ist die finanzielle Situation komplex oder hat der Schuldner gar keinen Überblick mehr über seine Vermögensverhältnisse, so ist es in aller Regel angeraten, sich an eine professionelle Schuldnerberatung zu wenden.
Seriöse Schuldnerberatungen gibt es in verschiedenen Formen:
- Öffentliche Beratungen: Karitative Institutionen wie die Caritas und staatliche Einrichtungen wie die Kommunen bieten oftmals kostenlose Schuldnerberatungen an. Meist haben diese Angebote jedoch lange Wartelisten. Bei einer Schuldensanierung muss das kein Hindernis sein – drängt jedoch die Zeit, ist es ggf. besser, eine andere Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Anwaltliche Beratungen: Schulden- und Insolvenzanwälte sind eine gute Alternative, wenn die Wartezeit bei öffentlichen Angeboten den Rahmen sprengt. Wer hohe Schulden hat und bedürftig ist, kann normalerweise beim Amtsgericht des Wohnortes Beratungshilfe beantragen. Dadurch werden die Kosten der anwaltlichen Schuldensanierung staatlich getragen.
- Gewerbliche Beratungen: Auch gewerbliche Schuldnerberater können bei der Schuldensanierung unterstützen. Allerdings sollte auf Seriosität geachtet werden, denn die Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. Zudem sollten die Kosten vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden.
Grundsätze der Schuldnerberatung
Wird die Schuldensanierung seriös durchgeführt, orientiert sie sich an gewissen Grundsätzen der Schuldnerberatung. Dazu gehören:
- Freiwilligkeit, Motivation und Verlässlichkeit des Schuldners
- Vertrauliche Behandlung der Gesprächsinhalte
- Offenlegung aller Einnahmen und Ausgaben sowie aller Schulden
- Gemeinsame Arbeit an Lösungen
- Forcierung von möglichst umfassenden und dauerhaften Gesamtlösungen
Schuldner sollten jedoch keine falschen Erwartungen an eine Schuldensanierung haben. Schuldnerberatungen
- vermitteln zwischen Schuldner und Gläubiger und verhandeln mit letzteren.
- verschaffen einen Überblick über die finanzielle Situation.
- prüfen die Berechtigung von Forderungen.
- bieten Beratung und Hilfestellung, aber keine finanziellen Hilfen oder die Übernahme von Verantwortung.
- entwickeln Strategien zum Schuldenabbau und zur Vermeidung neuer Schulden.
- informieren über das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Vorgehen während einer Schuldensanierung
Jeder Schuldner ist anders, ebenso wie jede finanzielle Situation ihre individuellen Besonderheiten aufweist. Trotzdem haben sich gewisse Lösungsansätze in der praktischen Arbeit bewährt. Der Kontakt geht immer vom Schuldner aus. Dieser sollte zum Ersttermin alle relevanten Unterlagen mitbringen – am besten vorsortiert nach Gläubiger und Datum. Das können zum Beispiel Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide, Kreditverträge, Kontoauszüge oder Korrespondenzen mit den Gläubigern sein.
Mit diesen Unterlagen ist es während der Schuldensanierung möglich, alle Einnahmen den monatlichen Ausgaben gegenüberzustellen. Der Überschuss, der letztendlich übrig bleibt, steht zur Verfügung, die Schulden zu tilgen. In der Regel sollte für die Schuldensanierung eine zeitliche Begrenzung festgelegt werden, die meist drei Jahre beträgt. Ist es in dieser Zeit nicht möglich, alle Schulden zurückzuzahlen, so tritt der Schuldnerberater in Verhandlungen mit den Gläubigern über einen (teilweisen) Schuldenerlass.
Aus all den gesammelten Informationen und Vereinbarungen ergibt sich schließlich der Schuldenbereinigungsplan. In diesem ist ersichtlich, welche Schulden vorhanden sind, zu welchen Leistungen der Schuldner sich verpflichtet hat, also beispielsweise Raten- oder Einmalzahlungen, und in welchem zeitlichen Rahmen diese stattfinden sollen.
An den Rückzahlungsplan und alle anderen Vereinbarungen müssen Schuldner sich auf alle Fälle halten, wenn die Schuldensanierung erfolgreich abgeschlossen werden soll. Neue Schulden sollten unbedingt vermieden werden.
Umschuldung: Neuer Kredit für die Schuldensanierung
Ein gutes Instrument der Schuldensanierung, die Belastung durch Ratenkredite zu reduzieren, ist beispielsweise die Umschuldung. Diese können Schuldner auch gut selbst organisieren. Dabei wird ein alter und damit vergleichsweise teurer Kredit durch einen neuen und daher billigeren Kredit abgelöst.
Durch die gesunkenen Zinsen verringert sich die monatliche Belastung und/oder der Ratenkredit ist in kürzerer Zeit abbezahlt. Auf diese Weise können ggf. auch andere Schulden schneller getilgt werden. Meist lohnt es sich in der Schuldensanierung nur, einen Kredit umzuschulden, wenn dieser noch mindestens 12 Monate Laufzeit und eine Restschuld von mindestens 1000 Euro aufweist.
Nicht zu verwechseln ist die Umschuldung davon, einen Kredit für bestehende Schulden aufzunehmen! Davon sollte in der Regel abgesehen werden – meist führt dies noch tiefer in die Schuldenfalle hinein. Besprechen Sie die Sinnhaftigkeit solcher Ansinnen immer zuerst mit Ihrem Schuldenberater!
Gescheiterte Schuldensanierung – Was dann?
Das Leben ist letztendlich unberechenbar und oft werden gefasste Pläne durch unvorhergesehene Ereignisse durchkreuzt. Wenn die Schuldensanierung nicht möglich ist oder nicht zu Ende geführt werden kann, hat das unter Umständen gravierende Auswirkungen.
Schuldner, denen dann die Zahlungsunfähigkeit ins Haus steht, sollten ihre Situation unbedingt mit einer Schuldnerberatung besprechen. Denn ein verschleppter Insolvenzantrag hat zwar für Privatpersonen keine strafrechtlichen Konsequenzen, kann aber unter Umständen die Restschuldbefreiung riskieren.
Restschuldbefreiung statt Schuldensanierung
Die Befreiung von den restlichen Schulden ist für viele Schuldner das eigentliche Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens. Frühestens nach drei Jahren kann das Gericht die Restschuldbefreiung gewähren, die dann eine ähnliche Wirkung wie eine Schuldensanierung hat. Denn der Schuldner muss sich in der Wohlverhaltensphase redlich verhalten, seine Obliegenheiten erfüllen und darf die Befriedigung seiner Gläubiger nicht beeinträchtigt haben.
Für die Restschuldbefreiung nach drei Jahren müssen jedoch alle Verfahrenskosten sowie mindestens 35 Prozent der Insolvenzforderungen beglichen sein. Ist das nicht der Fall, kann die Restschuldbefreiung auch nach fünf Jahren beantragt werden, wenn alle Verfahrenskosten getilgt werden konnten. Ansonsten endet die Wohlverhaltensphase regulär nach sechs Jahren – dann ist nur das redliche Verhalten des Schuldners ausschlaggebend für die Gewährung der Restschuldbefreiung, nicht die Höhe der getilgten Schulden.
Trotzdem ist eine erfolgreiche Schuldensanierung einer Insolvenz vorzuziehen, denn während des Verfahrens muss der Schuldner mit einigen Einschränkungen zurechtkommen, bspw. der Pfändung seines Einkommens.