Schuldenregulierung: Das Wichtigste in Kürze
Sortieren Sie sämtliche Unterlagen zu Ihren Schulden nach Gläubigern und nach Fälligkeit. Anschließend listen Sie alle offenen Forderungen tabellarisch auf. Wenn Sie nicht mehr wissen, wieviel Geld sie Ihren Gläubigern schulden, können Sie diese um eine aktuelle Forderungsaufstellung bitten.
Bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung versucht der Schuldner, sich außergerichtlich mit all seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen, indem er ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreitet, das z. B. eine Ratenzahlung beinhalten kann.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das hängt von der finanziellen Situation des Schuldners, der Höhe der Schulden und der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger ab.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Schuldenregulierung?
Allgemein geht es bei der Schuldenregulierung darum, die bestehenden Schulden systematisch abzubauen.
Weil verschuldete Verbraucher häufig nicht in der Lage sind, die erforderliche Geldsumme zeitnah aufzubringen, bedarf es hierfür einer Einigung mit den Gläubigern, zum Beispiel in Form einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung.
Allerdings fällt es den Betroffenen oft schwer, die Schulden selbst zu regulieren, insbesondere wenn sie bereits zu tief in der Schuldenfalle steckt. Auch die Verhandlungen mit den Gläubigern ist nicht immer einfach.
Wer allein keinen Weg zum Schuldenabbau findet, kann einen Rechtsanwalt für die Schuldenregulierung hinzuziehen und sich von diesem beraten lassen oder sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden.
Wie funktioniert ein Schuldenregulierungsverfahren?
Je nachdem, wie stark der Schuldner in den roten Zahlen steckt und wie viel Einkommen ihm zum Schuldenabbau zur Verfügung steht, erfolgt das Verfahren zweistufig:
- außergerichtliche Schuldenregulierung
- Privatinsolvenz als gerichtliche Schuldenregulierung
Im Idealfall gelingt die außergerichtliche Schuldenregulierung, ohne dass eine Privatinsolvenz erforderlich wird. Dann muss der Schuldner nur noch die (Ratenzahlungs-)Vereinbarungen einhalten, die er mit seinen Gläubigern getroffen hat.
Eine geordnete Schuldenbereinigung funktioniert aber nur dann, wenn der Schuldner weiterhin selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Nach Abzug von Miete, Strom, Lebensmittelkosten etc. pp. muss vom monatlichen Einkommen noch genug Geld übrig bleiben, um davon die Schulden zu bezahlen. Oder anders ausgedrückt: Die Ratenzahlungen an die Gläubiger dürfen den Schuldner nicht finanziell überfordern.
Außergerichtliche Schuldenregulierung
Die Schuldenbereinigung mithilfe einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt für Schulden läuft normalerweise in folgenden Schritten ab:
- Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners verschaffen
- Auflistung aller Gläubiger und offenen Forderungen in einem Forderungsverzeichnis
- gegebenenfalls Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Forderungen
- Schuldenregulierungsplan aufstellen, der die persönliche Situation des Schuldners berücksichtigt und alle Gläubiger einbezieht
- Verhandlungen mit allen Gläubigern
- im Falle einer Zustimmung aller Gläubiger: Schuldenabbau im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen
- im Falle einer Ablehnung: Bescheinigung des Scheiterns der außergerichtlichen Schuldenregulierung und ggf. Insolvenzantrag
Die Chance, dass die Gläubiger dem Vorschlag zustimmen, ist besonders hoch, wenn der Schuldner ihnen ein Angebot unterbreitet, dass sie besser stellt als im Falle einer Privatinsolvenz. Die Geldsumme, die der Schuldner den Gläubigern anbietet, muss demnach höher sein als die Insolvenzquote, also als der prozentuale Anteil, den sie im Insolvenzverfahren auf ihre Forderung erhalten würden.
Eine Schuldenregulierung ohne Insolvenz bringt einige Vorteile mit sich:
- Es entstehen keine Verfahrenskosten für eine Privatinsolvenz. Diese liegen oft im vierstelligen Bereich.
- In der Regel lässt sich durch die einvernehmliche Einigung mit den Gläubigern ein SCHUFA-Eintrag vermeiden.
- Anders als Insolvenzverfahren wird die außergerichtliche Schuldenregulierung nicht öffentlich bekanntgemacht.
Gerichtliche Schuldenregulierung: Die Privatinsolvenz
Scheitert der Einigungsversuch mit den Gläubigern, bleibt nur noch die Schuldenregulierung im Wege der Privatinsolvenz.
Diese dauert für Verbraucher nur noch drei Jahre, ohne dass diese – wie früher – alle Verfahrenskosten und 35 Prozent ihrer Schulden bezahlt haben müssen.
Verhält sich der Schuldner fair und redlich, erteilt das Insolvenzgericht nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Damit werden ihm alle noch offenen Schulden erlassen, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Die Restschuldbefreiung gilt jedoch nicht für:
- neue Schulden, die der Betroffene nach der Insolvenzeröffnung eingeht
- Verbindlichkeiten, die auf einer vorsätzlichen, unerlaubten Handlung beruhen (Schadensersatz und Schmerzensgeld)
- vorsätzlich und pflichtwidrig nicht gewährte Unterhaltsleistungen
- Geldstrafen
- Verfahrenskosten der Privatinsolvenz
Um den Erfolg der Schuldenregulierung nicht zu gefährden, sollten Schuldner keine neuen Verbindlichkeiten, insbesondere im Form von Krediten eingehen.