Schuldenerlass in Deutschland – Das Wichtigste in Kürze
Der Schuldenerlass ist laut Definition ein Vertrag zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger. Er führt zum vollständigen oder teilweisen Erlöschen der Schulden. Häufig werden in einem solchen Vertrag gleichzeitig Ratenzahlungsvereinbarungen und andere Maßnahmen zum Schuldenabbau vereinbart. Hier lesen Sie eine ausführliche Erklärung.
Hierfür sollten Sie Ihren Gläubigern ein überzeugendes Angebot unterbreiten und genau darlegen, warum Sie nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zu begleichen. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.
Eine schwere Erkrankung des Schuldners allein dürfte in der Regel nicht ausreichen, um seine Gläubiger dazu zu bewegen, die Schulden zu erlassen. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich der Schuldner in einer aussichtslosen finanziellen Situation befindet, die sich in einem überschaubaren Zeitraum auch nicht verbessern wird.
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist ein Schuldenerlass?
Ein Schuldenerlass bedeutet, dass Schuldner und Gläubiger vertraglich vereinbaren, dass die Schulden teilweise oder vollständig erlöschen, sodass der Schuldner diese gar nicht mehr oder nur noch zu einem bestimmten Teil bezahlen muss. Es handelt sich also um einen Forderungsverzicht.
Ein solcher Erlass wird häufig mit weiteren Maßnahmen zur außergerichtlichen Schuldenregulierung kombiniert, beispielsweise mit einer Ratenzahlungsvereinbarung oder einer Einmalzahlung in bestimmter Höhe. Auch die Stundung kann Bestandteil eines solchen Vertrags sein.
- Der Schuldenerlass kann unbedingt erfolgen, sodass die offenen Verbindlichkeiten erlöschen, ohne dass der Schuldner hierfür bestimmte Bedingungen erfüllen muss.
- Beim bedingten Erlass hingegen muss der Schuldner normalerweise ein schriftliches Versprechen abgeben, dass er seine Schulden (zumindest teilweise) bezahlen wird, wenn sich seine wirtschaftliche Situation verbessert.
Wann sind Gläubiger bereit, Schulden zu erlassen?
Kein Gläubiger verzichtet gern so ohne Weiteres auf seine Geldforderungen. Schließlich muss auch er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen, sodass er es sich gar nicht leisten kann, einfach so Schulden zu erlassen. Daher wird er einem Schuldenerlass höchstens dann zustimmen, wenn:
- der Schuldner zahlungsunfähig bzw. überschuldet und seine finanzielle Situation damit aussichtslos ist und
- sich dies auch in absehbarer Zeit nicht zum Positiven ändern wird
Häufig lohnt sich ein teilweiser Schuldenerlass für den Gläubiger, wenn er damit die Insolvenz des Schuldners verhindern kann und infolgedessen eine höhere Quote bezahlt bekommt als im Insolvenzverfahren. Denn in der Privatinsolvenz gehen Gläubiger oft ganz leer aus, während sie zumindest einen Teil ihrer Forderungen bezahlt bekommen, wenn sie dem Schuldner außergerichtlich einen Teil der Schulden erlassen.
Wie überzeuge ich meine Gläubiger von einem Schuldenerlass?
Gerade für überschuldete Menschen ist der Schuldenabbau ein schwieriger und langwieriger Prozess, der am besten mit der professionellen Hilfe einer Schuldnerberatung gelingt. Der Schuldenberater geht dabei folgendermaßen vor:
- genaue Analyse der finanziellen Situation des Schuldners
- Ermittlung aller Gläubiger und Auflistung aller Schulden in einem Forderungsverzeichnis
- Prüfung der Forderungen dem Grunde und der Höhe nach
- Erarbeiten eines individuellen Schuldenbereinigungsplans, der die Grundlage zum Schuldenabbau bildet
- Inhalt des Plans kann dabei auch ein (teilweiser) Schuldenerlass sein
- Verhandlung mit den Gläubigern auf der Grundlage des Plans
- vertragliche Einigung mit den Gläubigern
Die Gläubiger sind nicht verpflichtet, Schulden zu erlassen. Sie werden dies nur tun, wenn die Situation des Schuldners wirklich aussichtslos ist und ihnen sein Angebot zumindest einen kleinen Vorteil verschafft im Vergleich zu ihrer rechtlichen Position als Insolvenzgläubiger in der Privatinsolvenz. Darüber hinaus kommt es auch auf das Verhandlungsgeschick des Schuldners bzw. seines Beraters an.
Bekomme ich einen Schuldenerlass von der Krankenkasse?
Die Krankenkassen dürfen ausnahmsweise Schulden erlassen, wenn ein Versicherter keine Chance hat, jemals wieder zahlungsfähig zu werden. Das kommt aber äußerst selten und höchstens bei Menschen vor, die bereits das Rentenalter erreicht haben.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Krankenkassenbeiträge zu bezahlen, können Sie Folgendes tun:
- Suchen Sie sich Unterstützung bei einer Schuldnerberatungsstelle. Sie hilft Ihnen, eine Lösung zu erarbeiten.
- Setzen Sie umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. So können Sie eine Stundung oder eine Ratenzahlung für Ihre Beitragsschulden vereinbaren.
- Beantragen Sie gegebenenfalls Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4). Wenn Sie hilfebedürftig sind, übernimmt das Jobcenter die laufenden Beitragszahlungen.