Schuldeneintreiber – Das Wichtigste in Kürze
Geld- oder Schuldeneintreiber ist ein umgangssprachlicher Begriff für Inkassounternehmen. Deren Aufgabe ist es, im Auftrag eines Gläubigers offene Forderungen und Schulden einzutreiben. Das ist legal, sofern sich diese Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Nur registrierte Dienstleister dürfen ein Inkasso, also das Eintreiben von Forderungen, durchführen. Sie können diese Registrierung kostenlos im Rechtsregistrierungsregister überprüfen.
Inkassodienstleister sind private Unternehmen. Sie haben keinerlei Hoheitsrechte und dürfen lediglich rechtliche Schritte gegen einen säumigen bzw. zahlungsunfähigen Schuldner einleiten. Was das genau bedeutet, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Geldeintreiber?
Schuldeneintreiber sind private Inkassounternehmen, die im Auftrag eines Gläubigers offene Schulden durchsetzen, wenn der Schuldner mit der Zahlung in Verzug geraten ist. Einige dieser Dienstleister kaufen die Forderungen aber auch auf, um sie dann im eigenen Namen einzutreiben. Dieses Vorgehen nennt sich Forderungskauf bzw. (echtes) Factoring.
Diese Privatunternehmen müssen sich registrieren lassen, wenn sie Dienstleistungen im Bereich Inkasso anbieten wollen. Wenn Sie von einem Schuldeneintreiber angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert werden, können Sie diese Registrierung kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen. Nicht registrierte Inkassoeintreiber handeln ordnungswidrig.
Welche Befugnisse haben private Schuldeneintreiber?
Private Unternehmen, die offene Forderungen eintreiben, haben keine hoheitlichen Rechte wie die Vollstreckungsbehörden. Sie sind zum Beispiel nicht berechtigt, …
- die Wohnung eines Schuldners zu betreten und zu durchsuchen
- Wertsachen und Gegenstände des Schuldners beschlagnahmen
- den Schuldner selbst zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordern
Geldeintreiber müssen sich genauso wie der Gläubiger an die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten halten. Ihnen stehen also lediglich folgende Wege offen:
- Versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- Androhung rechtlicher Schritte für den Fall, dass der Schuldner eine (berechtigte) Forderung nicht bezahlt
- Klage erheben mit dem Ziel, dass der Schuldner zur Bezahlung der offenen Schulden verurteilt wird
- Vollstreckungsbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens erwirken
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage eines Endurteils, Vollstreckungsbescheids oder eines anderen Vollstreckungstitels beantragen
Lediglich ein „Schuldeneintreiber“ darf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögensauskunft, eine Wohnungsdurchsuchung oder eine Sachpfändung vornehmen – und das ist der Gerichtsvollzieher als staatliches Vollstreckungsorgan. Doch auch er ist dabei an die gesetzlichen Regelungen gebunden und er muss sich als Vollstreckungsbeamter ausweisen können.
Woran erkenne ich unseriöse Methoden und dubiose Schuldeneintreiber?
Die schwarzen Schafe der Inkassobranche bedienen sich nach wie vor gern illegaler Methoden und versuchen, (vermeintliche) Schuldner einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen. Folgende Vorgehensweisen sprechen dafür, dass es sich um einen unseriösen Geldeintreiber handelt:
- Drohung mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Verhaftung
- Hausbesuche und Anrufe, um den Schuldner einzuschüchtern
- Drohung mit einer Zwangsvollstreckung, obwohl gar kein Vollstreckungstitel existiert
- Aus dem Inkassoschreiben geht nicht hervor, wer der ursprüngliche Gläubiger ist und worauf die Forderung beruht
Mein Mieter ist nach erfolgreicher Räumungsklage fluchtartig ausgezogen ,ohne neue Adresse,zahlt weder Gerichtskosten u.die fehlenden Miete u.Betriebskosten.
Eine Familie aus Ägypten schuldet mir viel Geld. Jetzt möchte ich wissen, was man tun kann, um an das Geld zu kommen.
Gruß