Schulden beim Finanzamt – Das Wichtigste in Kürze
Nehmen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten umgehend Kontakt mit dem Finanzamt auf. Mitunter besteht die Möglichkeit, die Steuerschulden beim Finanzamt durch eine Ratenzahlung zu begleichen.
Wer (trotz Mahnung) seine Schulden nicht bezahlt, muss z. B. mit einer Kontopfändung durch das Finanzamt rechnen. Darüber hinaus können Strafgebühren und Zinsen anfallen.
Nein. Auch das Finanzamt muss bei der Pfändung die Pfändungsfreigrenzen beachten. Diese werden bei einer Kontopfändung aber nicht automatisch berücksichtigt – der Schuldner muss also ein P-Konto einrichten.
Schulden beim Finanzamt: Was kann passieren?
Inhaltsverzeichnis
Jeder Bürger in Deutschland zahlt Steuern und leistet damit automatisch einen Beitrag für unsere Gesellschaft. Damit ermöglichen sie unter anderem den Bestand des Bildungssystems und der Sozialleistungen. Denn die Kosten für diese öffentlichen Leistungen werden vor allem über die erhoben Steuern getragen.
Allerdings können diese Pflichtabgaben einem auch schnell zum Verhängnis werden. Denn wer diese nicht in vorgesehener Höhe oder fristgerecht entrichtet, kann leicht Schulden beim Finanzamt machen.
Doch welche Gründe können dazu führen? Unterliegen Schulden beim Finanzamt der Verjährung? Und besteht ggf. die Möglichkeit, wegen Steuerschulden beim Finanzamt zu verhandeln? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie kommt es zu Schulden beim Finanzamt?
In der Regel sind vor allem Unternehmen von Steuerschulden betroffen. Denn diese müssen den Steuerbetrag anhand der geschätzten Einnahmen im Voraus entrichten. Erfolgt dies nicht fristgerecht oder ist eine Nachzahlung notwendig, weil die Umsätze höher ausgefallen sind als erwartet, entstehen Schulden beim Finanzamt.
Aber auch Privatpersonen können betroffen sein. Gründe hierfür können zum Beispiel die Steuerklassenkombination 3/5 bei Eheleuten, eine selbstständige Nebentätigkeit oder die nachträgliche Versteuerung von Einnahmen durch die Vermietung von Immobilien.
Wichtig! Steuerschulden sollten Sie nicht aussitzen. Denn bis bei gegenüber dem Finanzamt bestehenden Schulden die Verjährung eintritt, zieht einige Zeit ins Land. So ist in der Regel von einer Verjährungsfrist von fünf Jahren nach Ausstellung des Steuerbescheides auszugehen. Diese beginnt allerdings erst zum 01. Januar des nächsten Kalenderjahres.
Steuerschulden – was nun?
Es kommt immer wieder vor, dass Privatpersonen einen Steuerbescheid mit einer Nachforderung erhalten, die sie im Augenblick nicht begleichen können. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass das Finanzamt für die Zahlung in der Regel nur eine Frist von wenigen Wochen setzt.
Um zusätzlich Kosten für Mahnungen oder Gebühren für verspätete Zahlungen – den sogenannten Säumniszuschlag – zu vermeiden, sollten Sie sich daher umgehend aktiv werden. So kann unter anderem die Möglichkeit bestehen, aufgrund von Schulden beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.
Unterlassen Sie eine solche Kontaktaufnahme und ignorieren den Steuerbescheid, kann dies verhältnismäßig schnell weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn im Gegensatz zu privaten Gläubigern benötigt das Finanzamt für eine Vollstreckung keinen richterlichen Titel. Als Grundlage reicht einzig der Bescheid aus.
So kann es dazu kommen, dass bereits kurz nachdem die Frist der ersten Mahnung verstrichen ist, das Finanzamt aufgrund der Steuerschulden eine Pfändung in die Wege leitet. Allerdings müssen bei der Kontopfändung die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden, um zumindest das Existenzminimum zusichern.
Wichtig! Es hat häufig weitreichende Folgen, wenn Sie die Schulden beim Finanzamt ignorieren. Ein Haftbefehl bzw. eine Freiheitsstrafe droht wegen einer Überschuldung allerdings nicht. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Zahlungsverpflichtungen aus einer Steuerstraftat – wie zum Beispiel Steuerhinterziehung – resultiert.
Ist für Schulden beim Finanzamt eine Privatinsolvenz möglich?
Sind Privatpersonen zahlungsunfähig oder überschuldet, hilft unter Umständen nur eine Privatinsolvenz. Wer beim Finanzamt Schulden hat, kann grundsätzlich auch diesen Schritt wagen. Denn prinzipiell behandelt das Gesetz Steuerschulden wie jede andere Verbindlichkeit.
So unterliegen auch die gegenüber einem Finanzamt bestehenden Schulden nach einer Privatinsolvenz der Restschuldbefreiung. Anschließend kann das Finanzamt wegen dieser Steuerschulden keine Forderungen mehr stellen.
Wichtig! Ziel der Privatinsolvenz ist grundsätzlich die Restschuldbefreiung. Wer beim Finanzamt Schulden hat, kann aber nicht in jedem Fall darauf hoffen. Denn resultieren die Schulden beim Finanzamt aus Steuerstraftaten, ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen.