Schulden bei der Krankenkasse – Das Wichtigste in Kürze
Wenn der Versicherungsnehmer seine Beitragsschulden nicht bezahlt, kann die Krankenkasse die Versicherungsleistungen verweigern.
Der Versicherungsschutz besteht zwar trotzdem, allerdings ruhen die Leistungen bei Schulden in den meisten Fällen. Lediglich in akuten Notfällen muss die Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen.
Setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um eine Lösung zu finden und beispielsweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle oder der Verbraucherzentrale unterstützen, insbesondere wenn die Kasse nicht kooperieren will.
Für Schulden bei der Krankenkasse tritt die Verjährung laut § 25 SGB IV vier Jahre zum nächsten vollen Kalenderjahr ein.
Wenn das Geld nicht für die Krankenversicherung reicht
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland besteht seit dem 01. Januar 2009 eine allgemeine Krankenkassenpflicht. Demnach müssen sich alle Personen, die über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, bei einer Krankenversicherung angemeldet sein. Diese sinnvolle Verpflichtung kann unter Umständen aber auch zu Problemen führen. So können Schulden bei der Krankenkasse weitreichende Konsequenzen haben.
Doch wie kommt es dazu, dass Versicherte der Krankenkasse Geld schulden? Ist eine Ratenzahlung oder ein Vergleich möglich, um diese abzubauen? Und bleiben Sie bei Schulden bei der Krankenkasse trotzdem versichert? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Wie entstehen Schulden bei der Krankenkasse?
Schulden bei der Krankenkasse entstehen immer dann, wenn Versicherte die monatlichen Beiträge nicht bezahlen. Da bei Angestellten dieser Betrag allerdings in der Regel vom Arbeitgeber eingezahlt wird, besteht das Risiko nur bei ausgewählten Personengruppen. Dazu zählen insbesondere die Privatversicherten, die sich eigenständig um eine fristgemäße Bezahlung kümmern müssen. Ebenso besteht für eine Person das Risiko der Krankenkasse Geld zu schulden, wenn diese selbstständig ist.
Kommen Sie mit den Zahlungen für die Krankenversicherung in Verzug, droht in der Regel eine kostenpflichtige Mahnung. Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Forderungen an die zuständige Vollstreckungsbehörde. Tritt eine gesetzliche Krankenkasse als Gläubiger auf, handelt es sich dabei um das jeweilige Hauptzollamt, bei privaten Krankenkassen kommt der Gerichtsvollzieher. Diese können unter anderem eine Pfändung oder die Abgabe der Vermögensauskunft einleiten.
Wichtig! Haben Sie Schulden bei der gesetzlichen Krankenkasse, kann diese bereits aufgrund ihres Beitragsbescheides vollstrecken, ein Gerichtsverfahren erfolgt somit nicht.
Um diese weitreichenden Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich bei finanziellen Engpässen frühzeitig an die Versicherung wenden und sich erkundigen, ob für die Schulden bei der Krankenkasse eine Ratenzahlung möglich ist. Alternativ besteht ggf. die Möglichkeit, für den offenen Betrag, den Sie der Krankenkasse schulden, einen Vergleich vereinbaren. Ist eine Einigung mit dem Gläubiger nicht möglich, folgt wegen Schulden bei der Krankenkasse meist die Privatinsolvenz.
Für Beiträge, welche Sie der Krankenkasse schulden, tritt die Verjährung in der Regel vier Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres ein, in welchem sie fällig geworden sind. Forderungen aus 2018 verjähren demnach zum 31.12.2022.
Konsequenzen der Beitragsschulden bei der Krankenkasse
Haben Sie Schulden bei der Krankenkasse und werden krank, sind Sie weiterhin abgesichert. Allerdings kann bei einem Beitragsrückstand von mindestens zwei Monaten der Leistungsanspruch ruhen. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse ausschließlich die Kosten für Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, Untersuchungen zur Früherkennung von bestimmten Krankheiten und Leistungen, während der Schwangerschaft sowie Mutterschaft.
Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherte sich mit der Krankenkasse auf den Schuldenabbau mithilfe einer Ratenzahlung geeinigt hat. Zahlen Sie also zusätzlich zum monatlichen Beitrag auch fristgerecht den Teilbetrag, stehen Ihnen die regulären Leistungen zu.
Können Schulden bei der Krankenkasse von 2007 trotz Privatinsolvenz,jetzt noch zurückgefordert werden?Ich bin jetzt krank und die [edit. v. d. Red.] möchte den ausstehenden Betrag einbehalten.ist das rechtens
Huhu
Ich habe 25.000 Euro Schulden bei meiner Krankenkasse. Ich bin 2013 aus der Familien Versicherung rausgeflogen und war anschließend Pflichtversichert. Konnte die Beiträge dennoch nicht zahlen da ich dann an Angst und Panikstörungen litt und fast 6 Jahre nicht mehr draußen war. Verdient hab ich nix und auch keine Leistungen erhalten. Nun möchte ich gerne einen Neubeginn starten. Meine Frage wäre: Meine Mutter würde mir 12000. Euro zum Ausgleich geben können, würde sich die Krankenkasse darauf einlassen? Von Ratenzahlung, selbst bei Gebot von 800 Euro monatlich wollen sie nix wissen… Wo und wer hilft da? Anwalt oder Schuldnerberatung? Wann greift die Verjährung? Hatte mich 2017 dort wieder gemeldet gehabt . Kann ich denoch Gebrauch von der Verjährung machen?
Hallo Evelin.
Ich befinde mich in so ziemlich der selben Situation und mich würde interessieren welchen Weg sie nun gegangen sind und ob sich ihre Krankenkasse auf einen Vergleich eingelassen hat.