Prozesskostenhilfe: Wer kann sie beantragen und wie?

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Prozesskostenhilfe (PKH): Das Wichtigste in Kürze

Was genau bedeutet Prozesskostenhilfe?

Die PKH ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren zu bezahlen. Hier lesen Sie eine umfassendere Erläuterung.

Wie viel Einkommen darf man haben, um Prozesskostenhilfe zu bekommen?

In der Regel erhalten aber Empfänger von Grundsicherung, Hartz IV oder Sozialhilfe diese Hilfeleistung. Auch Studenten, die Bafög beziehen bzw. kein eigenes Einkommen erzielen, gelten als bedürftig.

Wann kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

Diese Hilfe wird nur gewährt, wenn neben der finanziellen Bedürftigkeit hinreichende Erfolgsaussichten für den Prozess bestehen und wenn die Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung nicht mutwillig erscheint. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.

Menschen mit einem geringen Einkommen können mithilfe der Prozesskostenhilfe ihre Rechte gerichtlich durchsetzen oder verteidigen.
Menschen mit einem geringen Einkommen können mithilfe der Prozesskostenhilfe ihre Rechte gerichtlich durchsetzen oder verteidigen.

Was bedeutet Prozesskostenhilfe?

Ob Streit mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder dem Gläubigermanche Konflikte lassen sich nur vor Gericht lösen, indem ein Richter aufgrund entscheidet, welche Partei im Recht ist. Doch dies ist meist nicht billig, denn bei einem Gerichtsverfahren fallen sowohl hohe Gerichtskosten als auch Anwaltskosten an.

Wie sollen Personen, die ohnehin schon in finanziellen Nöten sind, die notwendigen Mittel für einen solchen Rechtsstreit aufbringen? An dieser Stelle kommt die Prozesskostenhilfe (PKH) ins Spiel. Diese oft auch als Gerichtskostenbeihilfe bezeichnete finanzielle Leistung ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten selbst zu bezahlen.

Damit soll sichergestellt werden, dass Ihre wirtschaftliche Situation nicht darüber entscheidet, ob Sie ein Gerichtsverfahren führen können oder nicht. Denn gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt.

Übrigens: Vor der Einführung von Prozesskostenhilfe im Jahr 1981 galt gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) das sogenannte Armenrecht in Deutschland. Laut diesem konnten finanziell mittellose Personen von den Verfahrenskosten befreit werden. Inzwischen ist der Begriff jedoch veraltet.

Besonderheit bei Scheidung: Statt Prozesskostenhilfe gibt es Verfahrenskostenhilfe

Statt Prozesskostenhilfe wird bei einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Statt Prozesskostenhilfe wird bei einer Scheidung Verfahrenskostenhilfe gewährt.

Im Bereich Familienrecht wird streng genommen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Stattdessen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn Sie wegen Familiensachen vor Gericht ziehen müssen.

Dies ist z. B. bei einer Scheidung der Fall. Aber auch wenn Unterhaltsstreitigkeiten geklärt werden müssen und Sie die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beanspruchen.

Abgesehen vom Namen gibt es jedoch keinerlei Unterschiede zwischen der Verfahrens- und der Prozesskostenhilfe. Es müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie gewährt wird, und auch die Antragsstellung funktioniert auf die gleiche Weise.

So beantragen Sie PKH

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist bei dem Gericht zu stellen, das für Ihr Verfahren zuständig ist. Die meisten Gerichte stellen auf ihren Webseiten das dafür notwendige Formular zur Verfügung.

Damit der Antrag Aussichten auf Erfolg hat, ist es wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen und alle Unterlagen beilegen, die in dem Dokument gefordert werden. Reichen Sie diese jedoch nur als Kopie ein, nicht im Original!

Voraussetzungen für die Gerichtskostenbeihilfe

Prozesskostenhilfe soll denen zugutekommen, die ein Gerichtsverfahren führen müssen, sich dieses aber nicht leisten können. Damit ihnen diese Form der Unterstützung gewährt wird, sind ganz bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Jene sind in § 114 ZPO festgelegt:

  1. Sie können die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche bezahlen. Um dies nachzuweisen, müssen Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe üblicherweise Unterlagen zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen vorlegen, wie z. B. Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge.
  2. Das Verfahren hat hinreichende Aussichten auf Erfolg. Ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass Sie vor Gericht verlieren werden, wird Ihnen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Es kann in diesem Fall ratsam sein, ganz auf das Verfahren zu verzichten, denn selbst wenn der Antrag auf PKH doch bewilligt werden sollte, müssten Sie bei einer Niederlage die vollen Kosten Ihres Verfahrensgegners übernehmen.
  3. Sie beantragen die Prozesskostenhilfe nicht mutwillig. Von Mutwilligkeit wird gesprochen, wenn das Gericht davon ausgeht, dass Sie das Verfahren nicht führen würden, müssten Sie es aus eigener Tasche bezahlen. Oder anders ausgedrückt: Wenn anzunehmen ist, dass Sie auch dann vor Gericht ziehen würden, wenn Sie die Kosten dafür selbst tragen müssten, liegt keine Mutwilligkeit vor und die PKH kann gewährt werden.

Prozesskostenhilfe: Muss eine Rückzahlung erfolgen?

Wenn Sie das Verfahren verlieren, müssen Sie trotz Bewilligung von PKH die Gebühren für den gegnerischen Anwalt zahlen.
Wenn Sie das Verfahren verlieren, müssen Sie trotz Bewilligung von PKH die Gebühren für den gegnerischen Anwalt zahlen.

Für die Prozesskostenhilfe wird eine Einkommensgrenze definiert. Beziehen Sie Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld II, fallen Sie üblicherweise darunter und sind damit anspruchsberechtigt.

Sind Sie hingegen Geringverdiener, berechnet sich die Einkommensgrenze an Ihren Bruttoeinkünften abzüglich Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, angemessener Wohnungskosten und anderer Posten.

Außerdem werden bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe bestimmte Freibeträge von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen.

Kommt nach Abzug all dieser Beträge ein Wert unter 20 Euro heraus, wird die Prozesskostenhilfe bewilligt.

Liegen Sie hingegen darüber, erhalten Sie zwar üblicherweise trotzdem PKH, aber nur in Form eines Darlehens, was bedeutet, dass Sie die Unterstützung ratenweise zurückzahlen müssen. Die Höhe der Raten bemisst sich an Ihren Einkünften. Die Zahlungen müssen maximal 48 Monate lang geleistet werden.

Wird die Prozesskostenhilfe nachträglich aufgehoben, können Sie auch zu einer sofortigen Rückzahlung verpflichtet werden. Eine solche Aufhebung ist beispielsweise möglich, wenn sich Ihre wirtschaftliche Lage wesentlich ändert (z. B. durch eine hohe Erbschaft) oder wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass Ihnen die PKH gar nicht hätte bewilligt werden dürfen.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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