Privatkonkurs in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Privatkonkurs – Das Wichtigste in Kürze

Was bedeutet Privatkonkurs?

Privatkonkurs ist eher ein umgangssprachlicher Begriff für die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz. Über dieses vereinfachte Insolvenzverfahren können sich Verbraucher vollständig entschulden. Erfüllen sie alle Obliegenheiten, erteilt das Insolvenzgericht am Ende der dreijährigen Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff „Privatkonkurs“ auch ein spezielles Insolvenzverfahren in Österreich und in der Schweiz.

Wie funktioniert ein Privatkonkurs in Österreich?

In Österreich gibt es ebenfalls ein besonderes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, das mit einer Schuldenbefreiung endet. Hierfür beantragt der Schuldner den Privatkonkurs – verbunden mit einem Abschöpfungsverfahren. Mehr zum Ablauf des Privatkonkurses in Österreich lesen Sie hier.

Erreichen Schuldner in der Schweiz ebenfalls eine Restschuldbefreiung, wenn sie Privatkonkurs anmelden?

Nein. Der Privatkonkurs gibt Schuldnern lediglich die Möglichkeit, ihre Finanzen neu zu regeln und den Schuldenabbau zu planen. Die Schulden bleiben jedoch bestehen. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Den Privatkonkurs gibt es nur in Österreich und der Schweiz. In Deutschland können Verbraucher Privatinsolvenz anmelden.
Den Privatkonkurs gibt es nur in Österreich und der Schweiz. In Deutschland können Verbraucher Privatinsolvenz anmelden.

Privatinsolvenz in Deutschland

Privatkonkurs: Die Kosten der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner tragen.
Privatkonkurs: Die Kosten der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner tragen.

Zahlungsunfähige Verbraucher, denen es nicht gelingt, sich außergerichtlich mit ihren Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen, dürfen in Deutschland Privatkonkurs anmelden – also einen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz nach § 305 Insolvenzordnung (InsO) stellen.

Mit der Insolvenzeröffnung beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase – die beim Privatkonkurs übliche Dauer. In dieser Zeit tritt der Schuldner den pfändbaren Anteil seines Vermögens an den Insolvenzverwalter ab. Pfändbares Vermögen wird beschlagnahmt und verwertet. Darüber hinaus muss der Schuldner einige Obliegenheiten erfüllen, beispielsweise arbeiten oder sich regelmäßig auf Stellenangebote bewerben.

Nach der Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung – noch offene Schulden, die Gegenstand des Insolvenzverfahrens waren, werden damit erlassen.

Privatkonkurs in Österreich

Der Privatkonkurs hat Folgen für die Gläubiger: Denn Schuldner erhalten eine Schuldenbefreiung.
Der Privatkonkurs hat Folgen für die Gläubiger: Denn Schuldner erhalten eine Schuldenbefreiung.

Auch in Österreich hat sie die Bezeichnung „Privatkonkurs“ eingebürgert. Gemeint ist damit ein besonderes Insolvenzverfahren, das allen natürlichen Personen offensteht, unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher, ehemalige Unternehmer oder Selbstständige handelt. Das ist ein Unterschied zum deutschen Privatinsolvenzverfahren, das nur für Verbraucher und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen vorgesehen ist.

Der österreichische Privatkonkurs bietet Privatpersonen den Vorteil einer Schuldenbefreiung per Abschöpfungsverfahren – auch gegen den Willen der Gläubiger. Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren gelten hier einige Sonderbestimmungen für Privatpersonen:

  • Zuständig ist hier das Bezirksgericht und nicht das Landesgericht.
  • Es muss kein Kostenvorschuss gezahlt werden.
  • Das Verfahren ist kostengünstiger, weil kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Stattdessen bleibt es bei einer Eigenverwaltung des Schuldners.

Privatkonkurs anmelden – und damit den Abschluss eines Zahlungsplans und die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beantragen – darf nur der Schuldner.

Der österreichische Privatkonkurs folgt diesem Ablauf:

  • Insolvenzantrag – idealerweise kombiniert mit einem Antrag auf Eröffnung des Sanierungsplanverfahrens, einem Zahlungsplan und eines Abschöpfungsverfahrens
  • Versuch, einen Sanierungsplan abzuschließen (optional, also nicht zwingend erforderlich) – Vermögensverwertung, falls der Versuch scheitert
  • Versuch, einen Zahlungsplan zu erwirken: im Falle des Scheiterns folgt das Abschöpfungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung

Privatkonkurs in der Schweiz

Was ist ein Privatkonkurs in der Schweiz?
Was ist ein Privatkonkurs in der Schweiz?

In der Schweiz darf sich jede Person – auch wenn sie Handel treibt – ihre Zahlungsunfähigkeit beim Gericht erklären, sodass dieses ein Konkursverfahren eröffnet. Hier ist ein Privatkonkurs unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Der Schuldner muss seine Überschuldung beweisen und belegen, dass er sein Versuch, außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu verhandeln, erfolglos geblieben ist.
  • Außerdem ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass die finanzielle Situation des Schuldners stabil und er in der Lage ist, seine Finanzen künftig ohne neue Schulden zu regeln. Darüber hinaus muss sein Einkommen über dem örtlichen Existenzminimum liegen und für die laufenden Steuerzahlungen ausreichen.

Der Privatkonkurs selbst läuft folgendermaßen ab:

  • Der Schuldner stellt einen Insolvenzantrag mit einer detaillierten Auflistung aller offenen Forderungen und genauen Angaben zu seinen Bankkonten und seinem Einkommen.
  • Der Richter erklärt den Schuldner für konkurs.
  • Die Gläubiger erhalten Verlustscheine, in denen die noch offenen Schulden beziffert sind. Mithilfe dieser Verlustscheine dürfen Firmen die finanzielle Situation des Schuldners überprüfen und im Falle eines Vermögenszuwachses die Bezahlung der offenen Schulden einfordern.
  • Der Schuldner selbst erhält eine Konkursbescheinigung. Damit darf er neue Inkassoforderungen ablehnen, sofern diese vor dem Konkurs entstand sind.

Der Privatkonkurs wirkt eher wie ein Zahlungsaufschub für alle Forderungen, die im Beitreibungsregister eingetragen sind. Dadurch fallen keine zusätzlichen Zinsen auf diese Schulden an und Lohnpfändungen werden gestoppt. Allerdings bleiben die Schulden bestehen, es gibt also keine Restschuldbefreiung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,05 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

Bildnachweise

Eine Antwort auf “Privatkonkurs in Deutschland, Österreich und der Schweiz”

Svetisays:

ich lebe in deuschland aladigs habe aber schulden in schweitz wie kann ich anmelden in schweitz izolvenc

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert