Privatinsolvenz: Wie lange wird gepfändet? – Das Wichtigste in Kürze
Um für die Frage für die Privatinsolvenz zu beantworten: Wie lange wird gepfändet?, ist der Beginn und das Ende der Privatinsolvenz zu betrachten. Die Pfändung beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie endet, sobald alle Schulden und Verfahrenskosten bezahlt sind oder sobald die Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Bei der Privatinsolvenz die Frage: “Wie lange wird gepfändet” zu beantworten, lässt sich damit beantworten, dass sie solange dauert, bis alle Schulden bezahlt wurden. Eine andere Möglichkeit ist, dass sie endet, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Das ist grundsätzlich der Fall nach 3 Jahren.
Hat der Schuldner bereits vorher einen Antrag gestellt, nach dem 30. September 2020 und wurde ihm die Restschuldbefreiung bereits erteilt, dann dauert die gesetzliche Frist für die Pfändung fünf Jahre.
Inhaltsverzeichnis
Die Privatinsolvenz: Schulden effektiv loswerden
Die Privatinsolvent bietet Schuldnern die Möglichkeit, sich von Ihren Schulden zu befreien. Die Restschuldbefreiung, in der ihm die offenen Schulden erlassen werden, steht am Ende des Insolvenzverfahrens. Im Rahmen des Verfahrens findet eine Pfändung der Insolvenzmasse (pfändbares Schuldnervermögen) statt. Dabei nimmt der Insolvenzverwalter auch das Einkommen des Schuldners bis zur Höhe der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze heran. Der Erlös wird zur Befriedigung der Gläubiger an diese verteilt.
Ziel der Insolvenz ist es u. a. durch die stetige Pfändung die offenen Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich zu befriedigen. Erst dann wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Bis zum Ende der Insolvenz muss der Schuldner folglich auf einen Teil seiner Einkünfte verzichten. Daher stellt sich im Rahmen der Privatinsolvenz die Frage: Wie lange wird gepfändet, also wie lange muss der Schuldner auf den pfändbaren Einkommensanteil verzichten?
Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Pfändung?
Da das Insolvenzverfahren mehrere Jahre dauert, muss der Schuldner für diese Zeit Geduld mitbringen. Die Höhe der Schulden, die Einkommenssituation des Schuldners, die Anzahl der Gläubiger sind dabei entscheidende Kriterien für die Bestimmung der Dauer. Doch fragt er sich für die Privatinsolvenz: Wie lange dauert die Pfändung genau? Um eine Antwort auf diese Frage zu geben, ist die Abtretungsfrist anzugucken. Diese wird in § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) definiert und beträgt drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dieser Paragraph gibt weiterhin Auskunft über die Dauer der Pfändung. Er besagt, dass der Schuldner dem Antrag die Erklärung beifügen soll, dass er
seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder auf an deren Stelle tretende laufende Bezüge für den Zeitraum von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
Innerhalb der grundsätzlich dreijährigen Abtretungsfrist muss der Schuldner folglich Teile von seinem Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Der Vorteil ist, dass Schuldner, die ab dem 1.10.2020 die Privatinsolvenz beantragt haben, schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung kommen. Er muss nicht einmal mehr für die Verfahrenskosten aufkommen oder noch 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Er ist allerdings dazu verpflichtet, sich redlich zu verhalten und seine Obliegenheiten zu erfüllen.
Bereits eine Privatinsolvenz durchlaufen: Wie lange wird dann gepfändet? Die Frist kann sich allerdings auch auf fünf Jahre verlängern. Das ist der Fall, wenn der Schuldner bereits einen Antrag nach dem 30. September 2020 gestellt hatte und ihm dann bereits Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Beginn und Ende der Privatinsolvenz: Einfluss auf die Dauer der Pfändung
Um die Frage für die Privatinsolvenz: “Wie lange wird gepfändet?” richtig detailliert beantworten zu können, sollten Beginn und Ende der Insolvenz bzw. der Pfändung deutlich gemacht werden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt ebenfalls die Abtretung des Anspruchs auf das pfändbare Einkommen, also die Pfändung. Sie zieht sich durch die gesamte Wohlverhaltensphase hindurch und endet, sobald alle Schulden bezahlt wurden oder sobald die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Daher endet die Privatinsolvenz entweder durch die Restschuldbefreiung nach grundsätzlich drei Jahren.
Können alle Insolvenzforderungen beglichen werden, endet das Pfänden schon vorher oder später zu diesem Zeitpunkt. Dann erfolgt keine Restschuldbefreiung und der Schuldner erlangt die Schuldenfreiheit bereits mit der letzten Pfändung. Können durch die Pfändung jedoch nicht alle Schulden getilgt werden, endet das Verfahren stets mit der Restschuldbefreiung.