Privatinsolvenz: Warum eine Veröffentlichung im Internet erfolgt

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bekanntmachung der Privatinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze

Wo wird die Privatinsolvenz veröffentlicht?

Bei Privatinsolvenzen erfolgt eine Veröffentlichung im Internet über das Portal insolvenzbekanntmachungen.de.

Wie finde ich heraus, ob jemand in Privatinsolvenz ist?

Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Veröffentlichung der Insolvenz können Sie die Daten uneingeschränkt über das dafür vorgesehene Internetportal einsehen. Nutzen Sie dafür das Formular unter dem Reiter „Bekanntmachungen suchen“. Die die Privatinsolvenz betreffende Veröffentlichung ist der Liste mit den Ergebnissen zu entnehmen.

Warum wird ein Insolvenzverfahren veröffentlicht?

Insolvenzbekanntmachungen dienen vor allem dazu, dass Gläubiger erfahren, dass einer ihrer Schuldner die Privatinsolvenz angemeldet hat. Nur so haben Gläubiger die Chance, ihre Forderungen pünktlich zur Insolvenztabelle anzumelden.

Private Insolvenz: Die Insolvenzbekanntmachungen sind online einsehbar.
Private Insolvenz: Die Insolvenzbekanntmachungen sind online einsehbar.

Warum kommt es zur Veröffentlichung der Privatinsolvenz?

Bei der Privatinsolvenz ist eine Veröffentlichung in der Zeitung nicht zu erwarten.
Bei der Privatinsolvenz ist eine Veröffentlichung in der Zeitung nicht zu erwarten.

Personen melden eine Privatinsolvenz an, wenn ihre Schulden so hoch sind, dass sie diese in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft abbauen können. Diese Schulden haben sie bei ihren Gläubigern, die häufig schon seit geraumer Zeit auf das ihnen zustehende Geld warten.

Im Rahmen der Privatinsolvenz können Gläubiger, falls der Schuldner über ein ausreichendes Vermögen bzw. Einkommen verfügt, zumindest einen Teil der offenen Summe wiederbekommen. Dazu müssen sie jedoch ihre Forderungen beim zuständigen Gericht anmelden.

Das ist nur dann möglich, wenn sie wissen, dass der Schuldner eine Insolvenz angemeldet hat. Unter anderem aus diesem Grund findet bei einer Privatinsolvenz die Veröffentlichung wichtiger Informationen statt.

Dass bei einer Privatinsolvenz eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt, ist gesetzlich geregelt. Entsprechende Vorschriften finden Sie in § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsBekV) sowie § 9 der Insolvenzordnung (InsO).

Öffentliche Liste über Privatinsolvenzen: Einsehbar im Internet

Bei der Privatinsolvenz ist die Veröffentlichung vom Gesetz vorgesehen.
Bei der Privatinsolvenz ist die Veröffentlichung vom Gesetz vorgesehen.

Betreffend einer Privatinsolvenz findet die Veröffentlichung über das Internetportal „insolvenzbekanntmachungen.de“ statt. Hier können Interessierte entsprechende Informationen einholen, unter anderem über

  • die Abweisung des Antrags auf Eröffnung der Insolvenz mangels Masse,
  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • die Erteilung der Restschuldbefreiung sowie
  • den Beschluss darüber, dass das Verfahren eingestellt oder aufgehoben wurde.

Dabei werden unter anderem Daten wie der Vor- und Nachname des Schuldners, seine Adresse, sein Geburtsdatum sowie der Name des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang ist jedoch Folgendes zu beachten: Ein uneingeschränkter Zugriff auf die über Privatinsolvenzverfahren gemachten Bekanntmachungen ist nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Veröffentlichung möglich.

Danach finden Sie die die Privatinsolvenz betreffende Veröffentlichung über das Portal nur noch, wenn Sie zusätzliche Angaben machen können. Dazu zählt unter anderem der Name des Schuldners, der Wohnsitz oder das Aktenzeichen.

Quellen und weiterführende Links

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil der Redaktion von schuldnerberatungen.org. Sie hat sich hier vor allem auf das Thema Grundschuld spezialisiert und möchte Informationen dazu für Laien leicht verständlich aufbereiten.

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