Regeln während der Privatinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze
Sie müssen einem geregelten Job nachgehen oder sich regelmäßig auf Arbeitsstellen bewerben, wenn Sie arbeitslos sind. Diese Erwerbsobliegenheit zielt auf eine bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger ab. Was Sie noch an Regeln während der Insolvenz einhalten sollten, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Während der Privatinsolvenz gelten die Regeln der ZPO zur Zwangsvollstreckung. Danach darf der Schuldner unter anderem den Pfändungsfreibetrag seines Einkommens behalten (derzeit mindestens 1.499,99 €) und alle Sachen, die für eine bescheidene Haushalts- und Lebensführung erforderlich sind, beispielsweise Möbel, Kühlschrank, Waschmaschine, Bekleidung etc.
Verstoßen Sie während der Privatinsolvenz gegen die Regeln, riskieren Sie damit Ihre Restschuldbefreiung. Die Insolvenzgläubiger können dann die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Kommt das Gericht diesem Antrag nach, bleiben alle Schulden bestehen, die nach Abschluss des Verfahrens noch nicht beglichen sind.
Inhaltsverzeichnis
Obliegenheiten während der Verbraucherinsolvenz
Der Schuldner muss während seiner Privatinsolvenz bestimmte Regeln einhalten und alles ihm Mögliche unternehmen, um seine Schulden weitestgehend abzubauen. Nur dann ist eine vollständige – für die Gläubiger oft mit hohen Verlusten verbundene – Restschuldbefreiung nach dem Verfahren gerechtfertigt.
Deshalb gibt es die Erwerbsobliegenheit, die den Schuldner verpflichtet, einer angemessenen Arbeit nachzugehen und Geld zu verdienen oder sich zumindest um einen Job zu bemühen, wenn er arbeitslos ist. Der pfändbare Anteil seines Einkommens geht an den Treuhänder, der das Geld an die Gläubiger verteilt. Je höher dieser Anteil ist, desto besser für die Schuldentilgung.
Einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung dienen auch die folgenden während der Privatinsolvenz geltenden Regeln:
- Erbt der Schuldner während der Wohlverhaltensphase, so muss er die Hälfte seiner Erbschaft zum Schuldenabbau an den Treuhänder herausgeben.
- Die Pflicht zur Herausgabe der Hälfte des Wertes gilt auch, wenn er in dieser Zeit durch eine Schenkung zu Vermögen kommt. Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Herausgabepflicht ausgenommen.
- Gewinne aus einer Lotterie oder einem anderen Spiel hat der Schuldner sogar in voller Höhe an den Treuhänder herauszugeben. Gewinne von geringem Wert sind von dieser Pflicht ausgenommen. Dies sind noch relativ neue Regeln zur Privatinsolvenz.
- Ab Insolvenzeröffnung erfolgt die Schuldenregulierung ausschließlich über den Treuhänder. Eine der während der Privatinsolvenz geltenden Regeln besagt deshalb, dass der Schuldner nur noch an den Treuhänder leisten darf und nicht mehr an seine Gläubiger. Es ist ihm auch untersagt, einem Insolvenzgläubiger Sondervorteile zu verschaffen.
- Der Schuldner muss sich auf eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung beschränken und darf weder Vermögen verschwenden noch unangemessene Verbindlichkeiten begründen.
Was muss ich beachten, wenn ich in die Privatinsolvenz gehe?
Eine Privatinsolvenz will gut vorbereitet sein. Der eine oder andere Schuldner mag in diesem Zusammenhang überlegen, ob und wie er Teile seines Vermögens in Sicherheit bringen kann. Davon ist dringend abzuraten. Es ist verboten, seine Vermögensverhältnisse während des Insolvenzverfahrens zu verschleiern und Vermögenswerte zu verheimlichen:
- Der Schuldner muss im Rahmen seines Insolvenzantrags seine finanzielle Situation unter anderem in einem Vermögensverzeichnis und einer Vermögensübersicht genau darstellen und versichern, dass seine Angaben richtig und vollständig sind. Wer hier trickst, macht sich mitunter strafbar und riskiert seine Restschuldbefreiung.
- Die zur Privatinsolvenz aufgestellten Regeln erlauben auch keine Vermögensverschiebungen. Wer versucht, Geld auf ein Konto von Familienangehörigen oder Freunden zu verschieben, überschreitet ebenfalls die Grenzen des Erlaubten. Der Treuhänder kann solche Verfügungen anfechten und das Geld zurückholen. Auch hier besteht die Gefahr, dass sich der Schuldner (und der Empfänger des Geldes) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Privatinsolvenz: Regeln über Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Auch wenn es während der Privatinsolvenz einige Regeln zu beachten gilt, darf der Schuldner mit dem ihm Geld machen, was er möchte. Er darf Verträge abschließen, Urlaub machen und umziehen – alles im maßvollen Rahmen. Er muss jedoch dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder bestimmte Auskünfte erteilen:
- wenn er umzieht
- wenn er eine neue Beschäftigung antritt
- über seine Arbeit und seine Bewerbungsbemühungen
- über Vermögen und Einkommen sowie Änderungen diesbezüglich