Kosten der Privatinsolvenz – Das Wichtigste in Kürze
Nein. Der Schuldner muss für die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz aufkommen und gegebenenfalls auch den Anwalt oder die Schuldnerberatung für die Beratung bezahlen.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Insolvenzverwalter- bzw. Treuhändergebühren und die Gerichtskosten der Privatinsolvenz werden anhand der Insolvenzmasse berechnet. Wer weder Vermögen besitzt noch ein Arbeitseinkommen hat, muss Mindestgebühren in Höhe von circa 2.000 Euro einkalkulieren.
Sie sparen die Beratungskosten, wenn Sie sich entweder von einer kostenlosen Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen oder einen Beratungshilfeschein für den außergerichtlichen Einigungsversuch nach § 305 InsO beantragen. Außerdem können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz: Welche Verfahrenskosten fallen an?
Der Schuldner muss die bei der Privatinsolvenz entstehenden Gerichtskosten sowie die Vergütung und die Auslagen für den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder aus eigener Tasche bezahlen.
Wie hoch diese Kosten im Einzelfall ausfallen, richtet sich nach der Insolvenzmasse, also danach, wie hoch das pfändbare Einkommen und Vermögen ist. Doch selbst wenn der Schuldner mittellos ist, fallen für Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich an.
Wie also soll jemand die für die Privatinsolvenz anfallenden Kosten bei Bürgergeld-Bezug bezahlen? Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es nicht im Insolvenzverfahren. Und die Rechtsschutzversicherung wird normalerweise auch nicht eingreifen.
Privatinsolvenz: Kosten später bezahlen dank Stundung der Verfahrenskosten
Der Gesetzgeber will die Privatinsolvenz mit einer Chance auf Restschuldbefreiung auch für mittellose Menschen ohne bzw. mit geringem Einkommen öffnen. Sie können einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung nach § 4a Insolvenzordnung (InsO) stellen.
Bewilligt das Insolvenzgericht die Stundung, muss der Schuldner die Verfahrenskosten erst nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase bezahlen. Ist er nach der erteilten Restschuldbefreiung immer noch nicht in der Lage, die Kosten zu begleichen, kann das Gericht den Zahlungsaufschub verlängern und eine Ratenzahlung festsetzen.
Weitere Kosten für die Privatinsolvenz für Schuldnerberatung und Anwalt
Die ersten Kosten, die im Zusammenhang mit einem privaten Insolvenzverfahren anfallen, sind die Beratungskosten für die außergerichtliche Schuldenregulierung. Nur wenn diese nachweislich scheitert, steht Verbrauchern die Privatinsolvenz offen.
Sie benötigen also bereits vor dem Insolvenzantrag Unterstützung – spätestens in Form der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch. Aus diesem Grund fallen schon vor der Privatinsolvenz Kosten an – zumindest, wenn der Schuldner eine kostenpflichtige Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt zu Rate zieht.
Hinsichtlich dieser Beratungskosten ist Folgendes zu beachten:
- Keine Kosten entstehen, wenn Sie sich von einer gemeinnützigen bzw. öffentlichen Schuldnerberatungsstelle unterstützen lassen.
- Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, können Sie Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die vor der Privatinsolvenz für den Anwalt anfallenden Kosten – aber nur bis zur Bescheinigung des gescheiterten Schuldenregulierungsversuchs.
- Wer einen Anwalt darüber hinaus mit dem Stellen des Insolvenzantrags und der Vertretung im Verfahren beauftragt, muss diese für die Privatinsolvenz entstehenden Kosten selbst bezahlen. In diesem Fall ist es ratsam, sämtliche Anwaltskosten vorab zu klären und mit ihm einen Pauschalpreis zu vereinbaren.
dieser Beitrag war für mich sehr aufschlussreich da ich mich bis jetzt noch nicht um Privatinsolvenz gekümmert hatte. ich muss noch mal genau überlegen bzw recherchieren ob ich alle Gläubiger noch zusammenbringe
denn sollte ich einen vergessen ist es Verfahren wahrscheinlich nicht sinnvoll.