Trotz Privatinsolvenz heiraten – Das Wichtigste in Kürze
Ja, eine Privatinsolvenz durchlaufen und heiraten schließen sich nicht aus. Ein gewisser Rahmen muss bei der Hochzeit jedoch eingehalten werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Eine Heirat während einer Privatinsolvenz nimmt erst einmal keinen Einfluss auf die Umstände. Der Schuldner befindet sich weiterhin im Insolvenzverfahren. Welche Auswirkungen das jedoch auf den schuldenfreien Partner hat, erfahren Sie hier.
Wer mit Schulden in eine Ehe geht, ist und bleibt in der Regel alleiniger Schuldner und muss dementsprechend für die Tilgung der Schulden aufkommen. Voraussetzung ist allerdings eine getrennte Kontoführung. Weitere Kniffe für Paare, die mit der Hochzeit trotz Privatinsolvenz nicht warten wollen, haben wir hier für Sie aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Heirat trotz Privatinsolvenz: Ist das möglich?
Eine Privatinsolvenz ist alles andere als eine komfortable Situation. Und dennoch: Wer den Partner fürs Leben gefunden hat, möchte mit einer festen Bindung durch die Ehe nicht zwingend warten. Lassen sich Privatinsolvenz und Heiraten aber überhaupt vereinbaren? Und wenn: Muss der schuldenfreie Ehepartner mit Einbußen rechnen? Diese und weitere Fragen sollten für Heiratswillige mit Schulden geklärt sein.
Grundsätzlich gilt: Eine Privatinsolvenz steht einer Hochzeit nicht im Wege, die Restschuldbefreiung muss nicht abgewartet werden. Weder der Insolvenzverwalter noch Gläubiger haben hier ein Mitspracherecht. Ersterer muss jedoch bzgl. der Heiratspläne in Kenntnis gesetzt werden.
Und es gibt weitere Faktoren, die beim Thema Privatinsolvenz und Heiraten berücksichtigt werden sollten. Auf diese gehen wir im Weiteren ein.
Eines vorweg: Eine luxuriöse Heirat ist bei Privatinsolvenz tabu. Wer sich prunkvoll in Unkosten stürzt, riskiert damit die Restschuldbefreiung. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Versagung selbiger zu beantragen.
Haftung: Müssen Partner bei einer Heirat in einer Privatinsolvenz einstehen?
Ein Insolvenzverfahren betrifft ausschließlich den Schuldner als Antragsteller. Das bedeutet, dass bei einer Heirat trotz Privatinsolvenz der Ehepartner erst einmal außen vor bleibt. Eine automatische Schuldenübertragung findet nicht statt – getrennte Konten beider Partner vorausgesetzt.
Das ist insofern wichtig, als dass Insolvenzverwalter bei einem gemeinsamen Konto das gesamte Guthaben pfänden dürfen. Wer das Geld eingezahlt hat, ist in dem Fall irrelevant. Eine gemeinsame Kontoführung führt also dazu, dass auch das Einkommen des schuldenfreien Ehepartners gepfändet werden kann.
Tipp: Bestehen Sie nach einer Heirat während der Privatinsolvenz auf ein gemeinsames Konto, empfiehlt es sich, das Konto vom schuldenfreien Partner eröffnen zu lassen. Der sich im Insolvenzverfahren befindliche Partner erhält eine Vollmacht über das Konto, sodass auch dieser Einzahlungen vornehmen und über das Geld verfügen kann.
Eine vertraglich festgehaltene Gütertrennung ist in der Regel nicht vonnöten. Partner, die während einer Privatinsolvenz heiraten, stellen automatisch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft dar. Das Hab und Gut der Heiratswilligen bleibt dabei getrennt. Es werden weder Schulden noch andere Besitztümer vom jeweils anderen Partner übernommen.
Gemeinsame Haftung: Dann stehen beide in der Verantwortung
Auch wenn nichts dagegen spricht, einen insolventen Partner zu heiraten – gewisse Regeln sind zu beachten. Im Folgenden dazu ein paar Beispiele:
- gemeinsame Anschaffungen: Gegenstände, die während einer Ehe gemeinsam angeschafft werden, dürfen gepfändet werden, sofern ein Insolvenzverfahren läuft.
- Verträge: Werden Verträge mit beiden Unterschriften gemeinsam geschlossen, haften beide Partner gleichermaßen, sofern damit einhergehende Forderungen nicht beglichen werden.
- Hochzeitsgeschenke: Ist eine Privatinsolvenz vor dem Heiraten absehbar, müssen Paare ggf. um ihre Geschenke bangen. Die können infolge einer gerichtlichen Entscheidung gepfändet werden. Sofern eine Hochzeit jedoch während der Wohlverhaltensphase stattfindet, ist das nicht mehr möglich.
Heiraten in der Insolvenz: Pfändung von Einkommen
Haben Sie Schulden und heiraten, während ein Insolvenzverfahren läuft, wird zwar Ihr Einkommen vom Insolvenzverwalter gepfändet, nicht aber das Ihres Ehepartners. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie getrennte Konten führen.
Wichtig: Bei der Pfändung von Einkommen gelten Pfändungsfreibeträge, die für die Sicherung des Lebensunterhaltes vom Insolvenzverwalter bzw. von Gläubigern nicht angetastet werden dürfen. Die jeweiligen Beträge ergeben sich aus einer Pfändungstabelle.
Bestehende Unterhaltspflichten finden dabei Berücksichtigung. Und hierbei tritt ein positiver Aspekt zutage: Für Paare, die in einer Privatinsolvenz heiraten, kann die Pfändungsfreigrenze steigen, da Ehepartner gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet sind. Das setzt jedoch voraus, dass der jeweilige schuldenfreie Partner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat.
Erkundigen Sie sich, inwiefern sich Ihr Pfändungsfreibetrag ggf. verändert.
Steuerklasse: Das ist beim Heiraten trotz Privatinsolvenz wichtig
In einer Privatinsolvenz zu heiraten, beeinflusst die Steuerklasse. Grundsätzlich haben Eheleute die Wahl zwischen zwei Steuer-Modellen:
- Beide Ehepartner wählen die Steuerklasse 4 – das bietet sich insbesondere bei ähnlichen Einkommensverhältnissen an.
- Ein Ehepartner wählt die Steuerklasse 3, der andere die Steuerklasse 5. Diese Kombination bietet sich bei unterschiedlichen Einkommenshöhen an, wobei die Steuerklasse 3 dem Besserverdiener zuzuschreiben ist.
Das trifft jedoch nicht zu, sofern Sie in einer Insolvenz heiraten, denn hier ist eines zu beachten: Das Einkommen darf in der Regel nicht durch erhöhte Abgaben aufgrund einer höheren Steuerklasse gemindert werden. Beide Ehepartner müssen in die Steuerklasse 4.
Privatinsolvenz und heiraten – ein Fazit
Auch wenn Insolvenz und Heiraten miteinander vereinbar sind – es gibt gewisse Kniffe, denen sich Ehepaare bedienen können, um zu verhindern, dass Gläubiger bzw. ein Insolvenzverwalter die Hände aufhalten oder der schuldenfreie Partner in die Haftung genommen werden kann:
- getrennte Konten
- keine gemeinsamen Verträge schließen
- Anschaffungen von Wert durch den schuldenfreien Partner tätigen lassen
Ein Insolvenzverfahren dauert in der Regel drei Jahre. Halten Sie während dieser Zeit Ihre Finanzen und Geschäfte getrennt, bleiben negative Folgen für den Partner bei einer Privatinsolvenz aus. Heiraten ist ausdrücklich erlaubt.