Bitte beachten! Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld das Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4).
Privatinsolvenz und Hartz 4 – Das Wichtigste in Kürze
Ja, denn die Privatinsolvenz steht allen natürlichen Personen offen, sofern sie keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Demnach dürfen auch arbeitslose Menschen einen Insolvenzantrag stellen. Allerdings müssen sie sich während der Wohlverhaltensphase ernsthaft um einen Job bemühen.
Diese Kosten muss der Schuldner bezahlen – was allerdings bei einem längeren Hartz-4-Bezug kaum zu machen ist. Deshalb gibt es die Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung dieser Verfahrenskosten einzureichen.
Ja. Verbrauchern, die nach dem 30.9.2020 ihre Privatinsolvenz beantragen, erteilt das Insolvenzgericht bereits nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung. Für ältere Verfahren gilt noch die sechsjährige Verfahrensdauer, die sich monatsweise verkürzt.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz bei Hartz-4 anmelden – geht das?
Nach § 304 InsO steht die Privatinsolvenz allen natürlichen Personen (Verbrauchern) offen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Demnach dürfen auch arbeitslose Menschen dieses Entschuldungsverfahren durchlaufen – dabei spielt es keine Rolle, ob sie Arbeitslosengeld 1 oder Hartz 4 beziehen. Die Privatinsolvenz soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch mittellosen Schuldnern zur Verfügung stehen.
Die Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug läuft dabei genauso ab wie bei anderen Verbrauchern:
- Der Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs mit allen Gläubigern ist gescheitert. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt hat eine Bescheinigung über dieses Scheitern ausgestellt.
- Der Schuldner stellt einen Insolvenzantrag und einen Antrag auf Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht.
- Zeitgleich beantragt er eine Verfahrenskostenstundung für die Privatinsolvenz, denn die Hartz-4-Bezüge reichen nicht, um diese Kosten sofort zu begleichen.
- Das Insolvenzgericht eröffnet das Verfahren und bestellt zeitgleich einen Treuhänder, der gegebenenfalls bestehendes Vermögen verwertet.
- Mit der Insolvenzeröffnung beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase.
- Im Anschluss an diese Wohlverhaltensperiode erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.
Wer die Privatinsolvenz mit Hartz 4 durchläuft, muss dabei insbesondere zwei Besonderheiten berücksichtigen, die wir mit Folgenden beleuchten. Dies betrifft zum einen die Kosten der Verbraucherinsolvenz und zum anderen die Erwerbsobliegenheit während der Wohlverhaltensphase.
Kosten der Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug
Der Schuldner muss grundsätzlich selbst für die Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz aufkommen.
Normalerweise eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren nur, wenn die Insolvenzmasse, also das Schuldnervermögen, die Kosten des Verfahrens deckt. Allerdings ist das mit den Hartz-4-Leistungen kaum möglich.
Mithilfe eines Antrags auf Verfahrenskostenstundung nach § 4a InsO ermöglicht der Gesetzgeber auch mittellosen Schuldnern ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Eine solche Stundung ist bis zu vier Jahre nach Verfahrensbeendigung möglich.
Erwerbsobliegenheit für Hartz-4-Empfänger
Schuldner, die eine Restschuldbefreiung anstreben, müssen während der Wohlverhaltensphase bestimmte Obliegenheiten erfüllen, unter anderem der Erwerbsobliegenheit. Laut § 295 InsO müssen sich Schuldner ohne Beschäftigung um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen. Außerdem dürfen sie zumutbare Tätigkeiten nicht ablehnen.
Für Schuldner in der Privatinsolvenz, die Hartz-4 beziehen, bedeutet dies Folgendes:
- Er muss sich grundsätzlich um eine Vollzeitstelle bemühen.
- Eine Teilzeit ist in der Regel nicht angemessen. Sie kommt lediglich in Betracht, wenn der Arbeitsmarkt nichts anderes hergibt oder wenn der Schuldner beispielsweise kleine Kinder betreuen muss.
- Der Schuldner muss aktiv nach einem entsprechenden Job suchen und seine Bemühungen mit Bewerbungen, Einladungen zum Vorstellungsgespräch oder Absagen belegen können.
- Er hat seine Bemühungen nach Nachfrage des Treuhänders nachzuweisen.
- Außerdem sollte der Schuldner Weiterbildungsangebote und ähnliche Empfehlungen des Arbeitsamts wahrnehmen.
Wer sich während der Privatinsolvenz als Hartz-4-Empfänger ernsthaft um Arbeit bemüht und dies auch nachweisen kann, muss nichts befürchten. Er erhält die Restschuldbefreiung auch dann, wenn seine Bewerbungen erfolglos bleiben.