Privatinsolvenz: Haben Gläubiger besondere Rechte?

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 31. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gläubigerrechte in der Insolvenz – Das Wichtigste in Kürze

Welche Rechte hat ein Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Während einer Privatinsolvenz haben Gläubiger verschiedene Rechte, die ein faires Verfahren und eine gleichmäßige Befriedigung ihrer Forderungen sicherstellen sollen. Sie können zum Beispiel die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt. Genaueres dazu erfahren Sie weiter unten.

Was bekommen Gläubiger von Leuten, die in der Privatinsolvenz sind?

Ab Eröffnung der Privatinsolvenz dürfen Schuldner nicht mehr an ihre Insolvenzgläubiger leisten. Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden aus der Insolvenzmasse befriedigt – soweit diese ausreicht. Das führt häufig dazu, dass sie komplett leer ausgehen, weil der Schuldner kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitzt.

In welcher Reihenfolge werden Gläubiger befriedigt?

In der Privatinsolvenz genießen Gläubiger dann dieselben Rechte, wenn sie demselben Rang angehören. Zuerst werden aussonderungs- und absonderungsberechtige Gläubiger befriedigt, danach die Massegläubiger und erst im Anschluss die Insolvenzgläubiger. Hier lesen Sie mehr zur Rangfolge.

In der Privatinsolvenz kann der Gläubiger seine Rechte nicht mehr selbstständig durchsetzen. Er ist an die Regeln der Insolvenzordnung gebunden.
In der Privatinsolvenz kann der Gläubiger seine Rechte nicht mehr selbstständig durchsetzen. Er ist an die Regeln der Insolvenzordnung gebunden.

Privatinsolvenz: Rang der Gläubiger für ihre Rechte maßgeblich

Im Falle einer Privatinsolvenz können Gläubiger ihre Rechte auf Bezahlung der Schulden nur dann geltend machen, wenn sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Die Gläubiger, deren Forderungen vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, und die am Insolvenzverfahren teilnehmen, werden Insolvenzgläubiger genannt. Ihre Zahlungsansprüche werden allerdings nicht sofort bzw. zuerst beglichen.

Stattdessen ist in der Privatinsolvenz für die Gläubiger und deren Rechte eine bestimmte Rangfolge einzuhalten:

Was sind die Rechte der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren?
Was sind die Rechte der Gläubiger in einem Insolvenzverfahren?
  1. Aussonderungsberechtigte Gläubiger können die Herausgabe einer bestimmten Sache verlangen, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ihr Aussonderungsrecht beruht beispielsweise darauf, dass sie der Eigentümer der Sache sind.
  2. Absonderungsberechtigte Gläubiger werden vorab aus der Insolvenzmasse befriedigt, weil ihre Forderung besonders abgesichert ist, z. B. indem der Schuldner ein Grundschuld auf seine Immobilie zu ihren Gunsten bestellt hat. 
  3. Massegläubiger stehen an dritter Stelle während der Privatinsolvenz. Das sind Gläubiger, deren Rechte bzw. Ansprüche erst durch bzw. infolge der Insolvenzeröffnung entstanden sind. Diese Masseverbindlichkeiten, zu denen unter anderem die Verfahrenskosten gehören, werden ebenfalls bevorzugt befriedigt.
  4. Insolvenzgläubiger werden an vierter Stelle befriedigt, soweit und sofern die Insolvenzmasse dafür ausreicht. Sie werden innerhalb ihres Ranges gleichmäßig befriedigt und erhalten denselben prozentualen Anteil ihrer Forderung ausgezahlt. Häufig gehen sie allerdings leer aus, weil die Insolvenzmasse nicht ausreicht.
  5. Nachrangige Insolvenzgläubiger sind in der Privatinsolvenz diejenigen Gläubiger, deren Rechte auf Bezahlung zuletzt befriedigt werden. Zu ihren Forderungen zählen beispielsweise die seit der Eröffnung des Verfahrens entstandenen Zinsen sowie Bußgelder und Geldstrafen.

Gut zu wissen: In der Privatinsolvenz kann der Gläubiger seine Rechte nicht mehr selbstständig – quasi in Eigenregie – durchsetzen. Seine Befriedigung erfolgt nach den Regeln der Insolvenzordnung, die alle Gläubiger – ihrem Rang entsprechend – gleichstellt.

Privatinsolvenz: Weitere wichtige Rechte der Gläubiger

Akteneinsicht in der Privatinsolvenz: Gläubiger haben ähnliche Rechte auf Informationen wie der Schuldner.
Akteneinsicht in der Privatinsolvenz: Gläubiger haben ähnliche Rechte auf Informationen wie der Schuldner.

Häufig reicht das pfändbare Einkommen und Vermögen des Schuldners, die Insolvenzmasse, nicht aus, um alle Gläubiger zu befriedigen.

Gerade die Insolvenzgläubiger, für die das Insolvenzverfahren eigentlich durchgeführt wird, gehen häufig leer aus.

In der Privatinsolvenz haben deshalb Gläubiger weitere wichtige Rechte als Verfahrensbeteiligte. Insolvenzgläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn der Schuldner gegen seine Obliegenheiten verstößt und beispielsweise …

  • seine Erwerbsobliegenheit schuldhaft verletzt und dadurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt,
  • seine insolvenzrechtlichen Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder
  • im Rahmen seiner Insolvenz vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht hat

Gut zu wissen: Die Gläubiger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, können laut § 4 InsO in Verbindung mit § 299 ZPO Akteneinsicht in die gerichtliche Insolvenzakte verlangen.

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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