Privatinsolvenz online beantragen – Das Wichtigste in Kürze
Eine Privatinsolvenz zu beantragen ist online nicht möglich. Sie müssen den Antrag auf Privatinsolvenz gemäß § 305 Insolvenzordnung (InsO) in jedem Fall persönlich oder per Post in schriftlicher Form an das Insolvenzgericht übermitteln.
Auch wenn Sie eine Privatinsolvenz nicht online beantragen können, haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Antragsformulare dafür im Internet herunterzuladen. Dies bedeutet aber noch keinen offiziellen Insolvenzantrag.
Ja, Privatinsolvenzen werden von Insolvenzgerichten nach ihrer Eröffnung online auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und sind für zwei Wochen einsehbar. Um eine Privatinsolvenz online zu finden, benötigen Sie allerdings konkrete Daten des Schuldners.
Inhaltsverzeichnis
Privatinsolvenz beantragen: Was Sie online tun können
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, kann Ihnen im Rahmen der Wohlverhaltensphase die Möglichkeit der Restschuldenbefreiung bieten. Das Wichtigste vorweg: Eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist online nicht durchführbar.
Da es heutzutage oftmals möglich ist, Anträge, Anmeldungen oder Verträge online abzuschließen, kommt automatisch die Frage auf: Warum kann ich eine Insolvenz nicht online beantragen?
Die Beantragung einer Privatinsolvenz muss laut § 305 InsO immer in Schriftform erfolgen und entweder per Post oder von Ihnen persönlich an das Insolvenzgericht übermittelt werden. Außerdem ist eine Original-Unterschrift von Ihnen zwingend notwendig, wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen, was online nicht umsetzbar ist. Zwar können Sie das Formular für einen Insolvenzantrag online ausfüllen, Sie müssen diesen dann aber dennoch ausdrucken, unterschreiben und auf entsprechendem Wege an das Gericht übermitteln.
Laut Insolvenzordnung ist von Ihnen außerdem ein außergerichtlicher Versuch zur Schuldenbereinigung zu unternehmen, bevor Sie eine Privatinsolvenz beantragen können. Ist keine Einigung zustande gekommen, erfordert ein vollständiger Insolvenzantrag dafür eine Bescheinigung. Neben dieser Bescheinigung müssen dem Insolvenzantrag laut § 305 InsO folgende weitere Informationen und Unterlagen beigefügt werden:
- Angaben zur Person
- Vermögensverzeichnis und Vermögensübersicht
- Antrag auf Restschuldbefreiung oder Verzichtserklärung
- Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches
- Schuldenbereinigungsplan
- Verzeichnis über alle Gläubiger und deren Forderungen
Gemäß § 3 Abs. 1 InsO wird die Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, beantragt.
Außergerichtliche Einigung vor der Privatinsolvenz
Während eine Privatinsolvenz zu beantragen per Online-Verfahren nicht möglich ist, Sie also Ihre Dokumente nicht online hochladen oder übermitteln können, verhält es sich bei einer außergerichtlichen Einigung anders. Einen Versuch für eine außergerichtliche Einigung vor einer Privatinsolvenz können Sie online beantragen.
Hierfür bieten Ihnen Anwälte ein Kontaktformular an, welches Sie ausfüllen und mit weiteren benötigten Unterlagen online an diesen versenden können. Ggf. wird sich dieser mit einem Termin für eine persönliche Beratung bei Ihnen zurückmelden. Der Ablauf kann auch rein digital erfolgen, dies hängt vom jeweiligen Anwalt ab. Im Anschluss übernimmt der Anwalt die Gespräche und Verhandlungen mit den Gläubigern für Sie.
Beachten sollten Sie dabei, dass ein Anwalt für seine Dienstleistungen Kosten erheben wird. Die Beantragung eines Beratungshilfsscheins beim Amtsgericht kann diese für Sie verringern. Bleibt der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos, ist es möglich, dass Sie den Anwalt auch damit beauftragen, den Antrag auf Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht zu stellen.