Trotz Privatinsolvenz ein Auto kaufen: Das Wichtigste in Kürze
Während der Privatinsolvenz steht Ihnen der monatliche Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Er stellt in erster Linie sicher, dass Sie weiterhin für sich selbst sorgen und Ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommen können. Wofür Sie dieses Geld ausgeben, bleibt Ihnen überlassen.
Davon ist eher abzuraten. Denn wenn Sie ein Auto kaufen bei laufendem Insolvenzverfahren, gilt der PKW als Neuerwerb und fällt damit in die Insolvenzmasse. Sprich: Sie verlieren das Fahrzeug umgehend wieder.
Geldbeträge, die Sie aus Ihrem unpfändbaren Einkommen zusammensparen, gelten – bis auf zwei Ausnahmen, die wir hier erklären – als pfändbarer Neuerwerb und unterliegen dem Insolvenzbeschlag. Damit sind die Ersparnisse pfändbar.
Inhaltsverzeichnis
Auto kaufen trotz Privatinsolvenz – Neuerwerb im Sinne des § 35 I InsO
Wenn Sie trotz Ihrer Privatinsolvenz ein Auto kaufen, laufen Sie Gefahr, das Fahrzeug schnell wieder zu verlieren. Denn laut § 35 Abs. 1 InsO erfasst die Insolvenzmasse auch den sogenannten Neuerwerb, also „Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erlangt.“
Zu einem solchen Neuerwerb gehören unter anderem:
- Gegenstände und Vermögenswerte, die der Schuldner aufgrund von Verträgen erwirbt, die er nach der Insolvenzeröffnung schließt, und folglich auch …
- pfändbare Gegenstände, die der Schuldner nach der Insolvenzeröffnung von seinem unpfändbaren Einkommen anschafft, also auch der PKW aus einem Autokauf trotz eröffneter Privatinsolvenz
Fazit: Das Auto gehört in der Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse. Sie können als Schuldner im Regelfall nicht frei darüber verfügen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie bereits ein Kfz besitzen oder es während des Insolvenzverfahrens neu erwerben.
Unpfändbares Einkommen ansparen, um trotz Privatinsolvenz ein Auto zu kaufen
Während der Privatinsolvenz steht Ihnen monatlich der Pfändungsfreibetrag zur Verfügung, damit Sie weiterhin Ihre Lebenshaltungskosten decken können.
Nun könnten Sie aus diesem pfändungsfreien Einkommen Geld ansparen und davon ein Auto kaufen während der Privatinsolvenz. Es ist allerdings ein Irrtum, wenn Sie glauben, dass diese Ersparnisse ebenfalls unpfändbar sind.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu Folgendes klargestellt:
„Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.“
[Quelle: BGH, Beschluss vom 26. September 2013 – IX ZB 247/11]
Das bedeutet, im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihre Ersparnisse, noch bevor Sie in der Privatinsolvenz ein Auto davon kaufen können.
Denn Gelder, die Sie ansparen, fallen in die Insolvenzmasse, sofern sie nicht nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bzw. § 850k ZPO geschützt sind:
- § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schützt kleinere Beträge von Bargeld vor einer Sachpfändung. Allerdings ist nur Bruchteil des täglichen Pfändungsfreibetrags unpfändbar.
- Sie dürfen auf Ihrem P-Konto ein wenig Geld ansparen, indem Sie den Grundfreibetrag nicht vollständig aufbrauchen. Das übrige Guthaben können Sie in die nächsten drei Monate mitnehmen und so den vierfachen Freibetrag ansparen.
Doch selbst wenn Ihnen das gelingt: Sobald Sie von Ihren Ersparnissen trotz Privatinsolvenz ein Auto kaufen, fällt dieses in die Insolvenzmasse, es sei denn, Sie erwerben einen unpfändbaren Gegenstand. Dazu kommen wir im nächsten Abschnitt.
Unpfändbares Auto kaufen trotz Insolvenz
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören laut § 36 InsO nicht zur Insolvenzmasse. Erwerben Sie einen solchen unpfändbaren Gegenstand nach der Insolvenzeröffnung, gehört er allein Ihnen.
Fahrzeuge und damit auch PKWs, sind aber in aller Regel pfändbar. Auch deshalb sollten Sie davon absehen, in der Privatinsolvenz ein Auto zu kaufen.
In zwei Ausnahmesituationen ist ein Autokauf trotz Insolvenz möglich, ohne dass die Gefahr besteht, das Fahrzeug sofort wieder zu verlieren:
- Benötigen Sie den PKW zwingend für Ihre Erwerbstätigkeit, ist er unpfändbar. Dafür genügt es aber nicht, dass Sie mit dem Fahrzeug regelmäßig zur Arbeit fahren. Solange Sie Ihre Arbeitsstelle auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen, bleibt der Wagen pfändbar.
- Sie sind aus gesundheitlichen Gründen, beispielsweise aufgrund einer starken Gehbehinderung, auf das Auto angewiesen.
Sie sehen: Die Rechtslage ist komplex. Lassen Sie sich also vorher umfassend von einem Anwalt beraten, bevor Sie trotz laufender Privatinsolvenz ein Auto kaufen.