Privatinsolvenz im Ausland

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 23. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Überblick: Privatinsolvenz im Ausland

Kann ich eine Privatinsolvenz im Ausland machen?

Ja, Sie können eine Privatinsolvenz im Ausland durchlaufen, wenn Sie in Deutschland noch keine Insolvenz angemeldet haben und Ihren Lebensmittelpunkt in das entsprechende Land verlegen.

Ist eine Privatinsolvenz im Ausland anders als in Deutschland?

Eine ausländische Privatinsolvenz kann sich hinsichtlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der Dauer von der deutschen unterscheiden. Mitunter ist das Insolvenzverfahren im Ausland einfacher und kürzer.

Was bringt mir eine Privatinsolvenz im Ausland?

Die Restschuldbefreiung kann unter Umständen schneller und unkomplizierter erlangt werden und wird innerhalb der EU überall anerkannt.

Kann ich eine Privatinsolvenz im Ausland anmelden und durchlaufen?
Kann ich eine Privatinsolvenz im Ausland anmelden und durchlaufen?

Privatinsolvenz im Ausland: Umzug unumgänglich?

Wer in Deutschland einem Insolvenzverfahren entgegenblickt, muss sich auf einen langen und steinigen Weg zur Schuldenfreiheit einstellen. Denn hierzulande ist die Insolvenz ein langwieriges und aufwendiges Verfahren. Bis zur Restschuldbefreiung können sechs Jahre vergehen, wenn weder die Forderungen noch die Verfahrenskosten vollständig gezahlt worden sind.

Wesentlich leichter haben es in dieser Hinsicht Schuldner im Ausland. In England, Spanien, Frankreich oder Lettland zum Beispiel laufen Insolvenzverfahren etwas anders ab, sind dadurch unkomplizierter und können schneller beendet werden. Doch kann ich als deutscher Schuldner einfach eine Privatinsolvenz im Ausland anmelden?

Ganz so einfach ist es nicht, aber möglich allemal. Zum einen dürfen Sie in Deutschland noch keine Insolvenz angemeldet haben und zum anderen ist ein Umzug ins Ausland in der Regel unausweichlich. Zuständig ist das Gericht in dem Land, in welchem die EU-Insolvenz eröffnet wurde.

Die Insolvenzverfahren innerhalb der EU-Länder unterscheiden sich hinsichtlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der Dauer. In Deutschland ist die Privatinsolvenz ein langwieriges Verfahren, das mit hohem zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Pflichten müssen streng eingehalten werden und die Rechts des Schuldners sind während der Wohlverhaltensphase eingeschränkt. Hierzulande kann ein Insolvenzverfahren bis zu sechs Jahre dauern.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.

Artikel 19 Abs. 1 VERORDNUNG (EU) 2015/848

In einigen EU-Mitgliedstaaten geht dies wesentlich einfacher und schneller. Deshalb suchen viele Schuldner nach alternativen Auswegen und ziehen daher in Erwägung, für die Entschuldung mittels Privatinsolvenz ins EU-Ausland auszuwandern. Die beiden Grundvoraussetzungen dafür sind folgende:

  • In Deutschland wurde noch kein Insolvenzverfahren angemeldet.
  • Der Lebensmittelpunkt befindet sich seit einer bestimmten Zeit im Ausland.

Nach der Insolvenzeröffnung im Ausland steht es Ihnen im Übrigen frei, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Zuständig bleibt auch nach dem Wegzug das Land, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Restschuldbefreiung, die nach EU-Insolvenzrecht erteilt wurde, wird auch in Deutschland anerkannt:

Tipp: Bevor Sie von heute auf morgen Ihre Sachen packen und zwecks Auslandsinsolvenz auswandern, sollten Sie sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der Vorgehensweise Ihres Vorhabens beraten lassen.

Privatinsolvenz im EU-Ausland: Diese Länder empfehlen sich

Kann eine EU-Insolvenz nur 3 Monate dauern?
Kann eine EU-Insolvenz nur 3 Monate dauern?
  • England: In England dauert das reine Insolvenzverfahren, in welchem die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt wird, 9 bis 12 Monate, abhängig von der Schuldenhöhe und der Insolvenzmasse. Die Restschuldbefreiung wird anschließend sofort erteilt und die Wohlverhaltensphase entfällt. Allerdings muss für insgesamt drei Jahre das pfändbare Einkommen abgetreten werden, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Voraussetzungen für eine englische EU-Insolvenz sind ein Hauptwohnsitz in England (seit mindestens sechs Monaten) und ein festes Einkommen. Eine Erwerbsobliegenheit besteht aber nicht. Der Lebensmittelpunkt muss komplett nach England verlegt werden und zudem sollten gute englische Sprachkenntnisse vorhanden sein.
  • Frankreich: Um eine Insolvenz in Frankreich anzumelden, sollte sich Ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Monaten in diesem Land befinden. Auch gute französische Sprachkenntnisse sind erforderlich und ein Arbeitsverhältnis sollte seit mindestens sieben Monaten vorhanden sein. Die Wohlverhaltensphase dauert hier zwölf Monate. Mithilfe eines französischen Insolvenzverfahrens können nicht alle Arten von Schulden (Unterhaltsschulden, deliktische Schulden) getilgt werden.
  • Spanien: Um eine spanische Insolvenz anzumelden, muss ein seit drei Monaten bestehender Hauptwohnsitz in Spanien und eine Festanstellung nachgewiesen werden können. Auch gute spanische Sprachkenntnisse sind nötig. Die Dauer eines Insolvenzverfahrens in Spanien ist von der Insolvenzmasse abhängig und beträgt maximal zwölf Monate. Nach Beantragung der Restschuldbefreiung wird das Verfahren eröffnet und die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt. Nach Abschluss wird ungefähr neu Monate später die Restschuldbefreiung erteilt. Es folgt eine Art Wohlverhaltensphase von fünf Jahren, in der keine neuen Schulden gemacht werden dürfen.
  • Lettland: In Lettland können Schuldner derzeit am einfachsten und schnellsten schuldenfrei werden. Das reine Insolvenzverfahren dauert hier nicht länger als sechs Monate. Die Dauer der Wohlverhaltensphase richtet sich danach, wie viel der Forderungen bzw. wie schnell diese abbezahlt werden können. Bei erfolgreicher Restschuldbefreiung werden Schuldner von allen Forderungen befreit, egal welcher Art. Voraussetzungen für die Anmeldung eines lettischen Insolvenzverfahrens sind ein Wohnsitz in Lettland und eine Anmeldung als Steuerzahler seit mindestens sechs Monaten. Es müssen Schulden in Höhe von mindestens 7.000 Euro vorhanden sein, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

Insolvenz im Ausland: Vorteile und Nachteile

Vorteile sind eine mitunter schnellere und einfachere Entschuldung und Anerkennung der Restschuldbefreiung nach EU-Insolvenzrecht bei Rückkehr nach Deutschland

Nachteile sind die Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland, hohe Umzugskosten und eventuell höhere Lebenshaltungskosten, Sprachbarriere, eventuell höhere Verfahrens- und Anwaltskosten

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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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Eine Antwort auf “Privatinsolvenz im Ausland”

Schneidersays:

Ich möchte eine Beratung haben.

LG Schneider

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