Pleite, was tun – Das Wichtigste in Kürze
Sind Sie zahlungsunfähig und können Ihre Rechnungen nicht länger begleichen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Pleite zu überwinden. Für Privatpersonen gibt es die Privatinsolvenz.
Merken Sie, dass Ihre Ausgaben immer öfter Ihre Einnahmen übersteigen, ist es an der Zeit, aktiv zu werden, um eine Pleite abzuwenden. Schuldnerberatungen helfen Ihnen, einen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen und geben Ihnen Tipps.
Sobald Sie als Privatperson nicht mehr in der Lage sind, Ihre Rechnungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu begleichen, gelten Sie als zahlungsunfähig und pleite. Was nun zu tun ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Finanzielle Notlage: Wen kann eine Pleite treffen?
Ob Firmen, Selbstständige oder Privatpersonen – die Zahl der Pleiten in Deutschland steigt. Niemand ist davor gefeit. Die Frage „Ich bin pleite, was nun?“ beschäftigt zahlreiche Menschen, auf der Suche nach einem Ausweg aus der Schuldenfalle.
Dabei gibt es Möglichkeiten, Schulden hinter sich zu lassen. Dabei ist eine Frage vordergründig zu betrachten: Wer gilt überhaupt als pleite?
Pleite: Dann liegt Zahlungsunfähigkeit vor
Ich bin komplett pleite, was ist zu tun? Ehe dieser Frage nachgegangen werden kann, ist erst einmal zu klären, wann ein Mensch überhaupt pleite ist. Treffen folgende Punkte auf Sie zu, befinden Sie sich in finanzieller Schieflage – Sie sollten umgehend aktiv werden, um gegenzusteuern:
- Ihre Ausgaben übersteigen Ihre Einnahmen bzw. Ihr Vermögen
- Sie können Rechnungen nicht fristgerecht begleichen
- Ihr Schuldenberg wächst
Wichtig sind in dem Kontext auch die jeweiligen Umstände. Bedeutet: Es macht einen Unterschied, ob Sie als Privatperson oder Selbstständiger pleite sind.
Selbstständig und pleite: Was ist zu tun?
Schreibt Ihr Unternehmen dauerhaft rote Zahlen und es droht die Zahlungsunfähigkeit, stehen Sie irgendwann unweigerlich der Frage gegenüber: Meine Firma ist pleite, was ist nun zu tun? Ein Ausweg ist dabei die Regelinsolvenz.
Die Regelinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren für unter anderem selbständig Tätige. Damit besteht die Möglichkeit, üblicherweise innerhalb von drei bis sechs Jahren alle bestehenden Schulden loszuwerden. Die Selbstständigkeit kann dabei bestehen bleiben.
Eine Privatinsolvenz ist für Selbstständige nach geltendem Insolvenzrecht keine Option. Das Ziel ist aber das gleiche: ein finanzieller Neuanfang.
Für Einzelunternehmer besteht allerdings die Chance auf Restschuldbefreiung nach dem Insolvenzverfahren. Bedeutet: Restschulden werden gerichtlich erlassen, einem Neubeginn steht nichts im Wege. Diese Option bietet sich für Selbstständige und Freiberufler nur, weil sie in der Regel mit ihrem Privatvermögen haften.
Wissen Sie bei drohender Pleite nicht, was zu tun ist, suchen Sie sich Unterstützung. Schuldnerberatungen wissen um die Voraussetzungen und begleiten Sie durch den Prozess. Alternativ können Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Grundsätzlich lasst sich die Regelinsolvenz in drei Phasen unterteilen:
- Eröffnungsverfahren
- Insolvenzverfahren
- Verfahrensabschluss
Wichtig: Sind Sie zahlungsunfähig, ist schnelles Handeln gefragt. Ein Antrag auf Regelinsolvenz muss innerhalb von drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Andernfalls droht ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung. Sie können jedoch auch schon früher aktiv werden.
Regelinsolvenz: Das sind Eröffnungsgründe
Selbstständig und pleite – was nun? Wenn Sie dieser Gedanke beschäftigt, denken Sie ggf. bereits über eine Regelinsolvenz nach oder stehen kurz davor. Der folgenden Tabelle entnehmen Sie durch die Insolvenzordnung festgelegte Gründe:
Umstand | Konsequenz |
---|---|
Zahlungsunfähigkeit | Sie können Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen oder haben Zahlungen bereits komplett eingestellt. |
Drohende Zahlungsunfähigkeit | Es ist absehbar, dass Zahlungsunfähigkeit in maximal zwölf Monaten eintreten wird. |
Überschuldung | Ihre Verbindlichkeiten sind nicht länger von Ihrem Vermögen gedeckt. |
Als Privatperson pleite: Was nun?
Sind Sie als Privatperson pleite, sollten Sie sich Ihrer Situation stellen – es gibt einen Ausweg. Der besteht jedoch nicht darin, Post ungeöffnet in der Schublade verschwinden zu lassen. Das macht es mitunter nur noch schlimmer. Ein genauer Überblick über Ihre Finanzlage ist in dem Zusammenhang unerlässlich und die Antwort auf die Frage: Pleite, was tun?
- Stellen Sie Ihre monatlichen Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber.
- Prüfen Sie, welche Ausgaben Sie ggf. einsparen können.
- Überlegen Sie, ob es ggf. Möglichkeiten gibt, Ihre Einnahmen zu erhöhen.
Gelangen Sie am Ende zu der Erkenntnis, dass Sie monatlich einen Betrag locker machen können, um Ihre Schulden bei den Gläubigern abzustottern, gehen Sie mit diesen in die Verhandlung. Bestenfalls ist eine Ratenzahlung möglich und Sie können ein Insolvenzverfahren umgehen.
Können Sie nicht alle Gläubiger bedienen, stellt sich erneut die Frage: Pleite, was tun? Suchen Sie sich ggf. Hilfe bei einer Schuldnerberatung.
Schuldenfrei durch Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz verfolgt das Ziel der Restschuldbefreiung. Zwar werden Schulden über das Verfahren nach Möglichkeit getilgt. Gelingt es jedoch nicht, sämtlichen Zahlungspflichten nachzukommen, werden diese am Ende des Verfahrens erlassen.
Eine Privatinsolvenz zieht sich über einen Zeitraum von drei Jahren hin. Ein Treuhänder begleitet das Verfahren und verwaltet die Einnahmen zwecks Schuldentilgung.
Der Ablauf bei einer Privatinsolvenz ist stets der gleiche:
- Versuch eines außergerichtlichen Schuldenvergleichs
- Anmeldung der Privatinsolvenz (sofern Vergleich gescheitert)
- Schuldenbereinigungsverfahren
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Vermögensverwertung
- Wohlverhaltensphase
- Restschuldbefreiung
Sehen Sie in der Privatinsolvenz die Antwort auf die Frage „Pleite, was tun?“, bedeutet das zwar eine Zeit des Verzichts. Am Ende haben Sie jedoch die Möglichkeit, ganz neu zu starten. Ihr Schuldenkonto ist auf 0 zurückgesetzt.