P-Konto-kündigen – Das Wichtigste in Kürze
Ja. Der Kontoinhaber hat laut § 850k Abs. 5 ZPO einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Bank wieder in ein normales Girokonto rückumwandelt. Er muss dem Geldinstitut lediglich seinen Umwandlungswunsch mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie Ihr Pfändungsschutzkonto kündigen und die Umwandlung verlangen, muss die Bank diesem Wunsch innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende nachkommen. Auch diese Frist ist in der oben benannten Vorschrift geregelt.
Nutzen Sie, um Ihr P-Konto zu kündigen, unsere Vorlage, die Sie an dieser Stelle kostenlos herunterladen können.
Inhaltsverzeichnis
Kann ich mein P-Konto kündigen, um es dann als normales Girokonto weiter zu nutzen?
Nach § 850k Abs. 5 ZPO muss die Bank ein P-Konto in ein normales Zahlungskonto umwandeln, wenn der Bankkunde dies verlangt. Die Umwandlung muss innerhalb von vier Geschäftstagen zum Monatsende erfolgen. Dann gelten wieder die ursprünglichen Vereinbarungen zum Girokonto.
Wenn Kontoinhaber in der Vergangenheit versuchten, ihr P-Konto zu kündigen, um es in ein normales Girokonto umzuwandeln, stießen Sie oft auf den Widerwillen ihrer Bank. Denn einige Geldinstitute weigerten sich schlichtweg, diese Rückumwandlung vorzunehmen, sodass sich zuletzt der Bundesgerichtshof mit diesem Streit befassen musste. Mit der oben erwähnten Regelung hat der Gesetzgeber für Klarheit gesorgt und den Bankkunden einen gesetzlichen Anspruch auf diese Umwandlung eingeräumt.
Eine Rückumwandlung ist nur sinnvoll, wenn der Pfändungsschutz nicht mehr benötigt wird, wenn also keine Kontopfändung mehr droht und wenn sich der Kontoinhaber auch nicht in der Privatinsolvenz befindet. Wenn Sie Ihr P-Konto kündigen trotz Pfändung, verlieren Sie den Zugriff auf Ihr Konto. Prüfen Sie außerdem, ob die Bank im Falle einer Umwandlung ihre noch offenen Forderungen mit Ihrem Guthaben verrechnen könnte.
Selbstverständlich steht es dem Kunden auch frei, sein P-Konto insgesamt zu kündigen, um beispielsweise die Bank zu wechseln.
P-Konto-kündigen: Kostenloses Muster zum Download
Die Kündigung von einem Pfändungsschutzkonto ist recht einfach möglich. Sie müssen Ihrer Bank lediglich mitteilen, dass Sie Ihr P-Konto fortan als normales Zahlungskonto fortführen möchten.
Dabei empfiehlt sich ein schriftliches Kündigungsschreiben, dass Sie per Einschreiben mit Rückschein an die Bank schicken. So vermeiden Sie Beweisschwierigkeiten.
Unsere Vorlage bietet Ihnen eine Orientierung, wie ein entsprechendes Anschreiben an die Bank aussehen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie laut § 850k Abs. 5 ZPO bei der Kündigung die „Frist von mindestens vier Geschäftstagen zum Monatsende“ berücksichtigen müssen.
Bankkunde
(Name, Anschrift)
Bank
(Name, Anschrift)
Ort, Datum
Kündigung der P-Konto-Zusatzvereinbarung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO
Konto-Nr.: ……….
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Zusatzvereinbarung „P-Konto“ zu meinem Girokonto mit der Konto-Nr. … zum …, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich möchte mein Girokonto zu den ursprünglichen Bedingungen fortführen.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Rückumwandlung. Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
[Name, Unterschrift]
Laden Sie hier das Muster-Kündigungsschreiben herunter:
Bankwechsel: Darf ich mein P-Konto kündigen und ein neues eröffnen?
Bankkunden mit einem P-Konto können natürlich auch das Geldinstitut wechseln. Das erfordert allerdings eine sorgfältige Planung. Denn jede Person darf laut Gesetz nur ein einziges Pfändungsschutzkonto unterhalten.
Außerdem sollte der Pfändungsschutz bei einem Bankwechsel möglichst fortlaufend und lückenlos gewährleistet sein.
Deshalb ist folgende Vorgehensweise ratsam:
- Vergleichen Sie die Kosten und Leistungen verschiedener Banken.
- Wählen Sie die gewünschte Bank und eröffnen Sie dort ein neues Konto, gegebenenfalls als Jedermann-Konto.
- Leiten Sie Ihr gesamtes Einkommen auf das neue Konto um und richten Sie dort erforderliche Lastschriften und Daueraufträge ein.
- Nun können Sie Ihr altes P-Konto kündigen.
- Verfügen Sie rechtzeitig über noch bestehendes Guthaben auf diesem Konto. Sobald die Bank das Abschlusssaldo bildet, drohen möglicherweise Verrechnungen.
- Wandeln Sie Ihr neues Girokonto rechtzeitig vor Beginn der Pfändung in ein neues Pfändungsschutzkonto um.
Darf die Bank mir mein P-Konto kündigen?
Aktuell existiert kein ausdrücklicher gesetzlicher Kündigungsschutz zugunsten von Bankkunden. Deshalb darf die Bank ein Pfändungsschutzkonto wie ein herkömmliches Zahlungskonto kündigen – mit gewissen gesetzlichen Einschränkungen:
Besitzt der Bankkunde nur dieses eine Konto, so hat er im Falle einer Kündigung seitens der Bank einen sofortigen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bzw. Jedermann-Kontos – und das sogar beim kündigenden Geldinstitut. Dies ergibt sich aus dem Zahlungskontengesetz (ZKG).
Sollte eine Bank ein P-Konto kündigen, obwohl sie gesetzlich verpflichtet wäre, dem Betroffenen ein Konto zur Verfügung zu stellen, so ist dies unzulässig. Diese Rechtsauffassung vertritt zumindest das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 10.4.2018, Az. 14 U 82/16).
Verbraucher können in einem solchen Fall Folgendes unternehmen:
- Legen Sie bei der Bank schriftlich Widerspruch gegen ihre Kündigung ein.
- Wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle, also den Ombudsmann bzw. die Ombudsfrau. Diese sind normalerweise im Impressum auf der Internetseite des jeweiligen Geldinstituts benannt.
- Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der BaFin, der Aufsichtsbehörde der Banken, nach der zuständigen Schlichtungsstelle.
- Beschweren Sie sich bei der BaFin über das Vorgehen Ihrer Bank.
- Wenn Sie kein anderes Konto haben, beantragen Sie gleichzeitig ein Basiskonto bei einer anderen Bank, um weiterhin handlungsfähig zu bleiben.
Bin im letzten Jahr Privat Insolvents und habe eine Kontosperre möchte es gerne wieder in ein Normalskonto umwandeln die Altpfändung ist unwirksam da es zum Zeitpunkt der Privat inso zustandkamm seit ende juli 23 liegt ein schreiben bei der bank das dies hinfällig ist und die Bank bekommt es nicht auf die reihe es zu ensperren nun hab ich mir neues konto bei einer anderen bank aufgemacht. jetzt meine Frage kann ich mein Altes konto kündigen und was passiert mit mein guthaben ?
Hallo,
Ich führe ein Pfändungsschutzkonto , seit über 4 Monaten wird immer der über den Freibetrag laufenden Betrag gesperrt mittlerweile knapp 3000€.
Die bank gibt auf mehrmalige Nachfrage keine Auskunft ob es noch offene Pfändungen gibt,bzw. wird von dem vorhandenen Guthaben nichts an etwaige Gläubiger überwiesen.
Mir ist auch lt. meinen Unterlagen nichts offen bzw. vorhanden.
Wie bekomme ich Auskunft ob noch Pfändungen offen sind bzw. wie komme ich an mein Geld.
Hallo kann ich mein p Konto kündigen auch direkt bei der Bank also wen noch Hi. Gehe jetzt z.b heute und es kündige und da noch 280 Euro drauf sind die aber schon vorgepfandet sind kann ich das Geld dann ist nehmen gleich ?
Hallo ich hätte gerne gewusst ob ich mein Geld bekomme wenn ich das p Konto auflöse? LG