Offenbarungseid: Das Wichtigste in Kürze
Der Offenbarungseid ist laut Definition die frühere Bezeichnung für die Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner. Dabei handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die erst dann zulässig ist, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid besitzt.
Der Schuldner muss seine gesamten Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen. Für den Gläubiger hat der Offenbarungseid eine besondere Bedeutung: Er dient der Informationsgewinnung und der Vorbereitung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Mehr erfahren Sie hier.
Nein. Wenn Sie Ihre erste Vermögensauskunft vollständig und korrekt abgegeben haben, müssen Sie nichts unternehmen. Es empfiehlt sich aber, mit einem Schuldenberater zu besprechen, ob und wann es sinnvoll ist, Ihre Gläubiger hierüber zu informieren.
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Video: Alles zur Vermögensauskunft
Offenbarungseid: Was ist das?
Im Zusammenhang mit Schulden oder einer Insolvenz bezeichnet der Offenbarungseid eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers, nämlich die Vermögensauskunft.
Diese Maßnahme ist nur dann zulässig, wenn der Gläubiger einen sogenannten Vollstreckungstitel besitzt. Meistens erwirken Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren, weil das die einfachste und schnellste Vorgehensweise ist. Aber auch Urteile dienen als Titel.
Mit solch einer titulierten Forderung kann der Gläubiger beim Gerichtsvollzieher die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen. Früher wurde diese Maßnahme Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung genannt. Alle drei Begriffe meinen aber dasselbe:
Der Schuldner muss sein gesamtes Vermögen und Einkommen offenlegen und zum Beispiel folgende Informationen offenbaren:
- Arbeitgeber, monatliches Gehalt
- Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen (Ehepartner, Kinder)
- Einkommen des Ehegatten und der Kinder – wird nur für die Berechnung von Unterhalt benötigt
- Bankkonten einschließlich der Kontodaten
- Lebensversicherungen
- Aktien und andere Wertpapiere
- eigene Immobilien und Einkünfte aus Mieteinnahmen
Außerdem muss der Schuldner an Eides statt versichern, dass seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Wer bei der Vermögensauskunft lügt oder etwas verschweigt, macht sich übrigens strafbar. Auch eine Weigerung, den Offenbarungseid zu leisten, ist nicht sinnvoll, weil der Gläubiger für diesen Fall einen Haftbefehl beantragen kann. Der Gerichtsvollzieher kann dann mithilfe der Polizei den Haftbefehl vollstrecken und die eidesstattliche Versicherung erzwingen. Dafür ist eine Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten möglich.
Was passiert nach dem Offenbarungseid? Die Folgen der Vermögensauskunft
Für den Gläubiger ist die Vermögensauskunft eine wichtige Informationsquelle, weil er nun einschätzen kann, ob und was er beim Schuldner pfänden kann. Darüber hinaus hat die eidesstattliche Versicherung folgende Konsequenzen:
- Zwangsvollstreckung, z. B. per Konto- oder Lohnpfändung
- Eintrag der Abgabe der Vermögensauskunft im Schuldnerverzeichnis für drei Jahre (Löschung erfolgt automatisch)
- Speicherung vom Offenbarungseid bei der SCHUFA und gegebenenfalls anderen Wirtschaftsauskunfteien
Zwei Tipps für Schuldner:
- Bitten Sie den Gerichtsvollzieher um eine Kopie vom Eintragungsanordnungsschreiben, damit Sie später die vorzeitige Löschung des Eintrags aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen können.
- Richten Sie unmittelbar nach dem Offenbarungseid ein P-Konto ein, um Ihr Bankguthaben wenigstens zum Teil zu schützen. Denn Sie müssen nun mit einer Kontopfändung rechnen.
Wie lange gilt ein Offenbarungseid?
Nach der eidesstattlichen Versicherung hat der Schuldner normalerweise zwei Jahre Ruhe. Nur wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich die Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, muss dieser erneut den Offenbarungseid ablegen.
Hallo, ich hatte 2014 Offenbarungseid abgelegt wegen 20,000€ Schulden beim Finanzamt. Jetzt bekam ich vom Finanzamt eine Rechnung von 29,926,44€ bezahlbar bis 17.01.24, da ich seit September Rentnerin bin mit Grundsicherung, kann ich den Betrag nicht bezahlen, muß ich den Offenbarungseid wieder ablegen???
Sehr geehrte Damen und Herren.
Danke, dass ich mich an Sie wenden darf.
Ich bin Rentner mit sozialer Aufstockung, habe Pflegegrad 2 uns sitze im elektr. Rollstuhl.
Ich wohne in einer Sozialwohnung für alte, kranke und behinderte Personen.
Und ich werde verklagt, wegen angeblicher Beleidigung, wo der Kläger ca. 2500 € von mir haben will.
Ich bin aber nicht willens etwas zu bezahlen, was ich, aus meiner Sicht, nicht getan habe.
Zum Anwalt gehen, prozesskostenhilfe beantragen und dagegen vorgehen!