Öffentliche Schuldnerberatung – Das Wichtigste in Kürze
Städte und Kommunen bieten häufig eine öffentliche Beratung an, aber auch gemeinnützige Einrichtungen wie die Caritas beraten zu Schulden.
Eine öffentliche Beratungsstelle steht dem Schuldner häufig kostenlos zur Seite. Dementsprechend hoch ist allerdings die Nachfrage, sodass sich Interessenten auf lange Wartezeiten einstellen müssen.
Die Schuldnerberatung hilft dem Schuldner in organisatorischer, psychologischer und juristischer Hinsicht bei der Schuldenregulierung. Sie unterstützt ihn ggf. auch bei der Beantragung und Durchführung der Privatinsolvenz.
Inhaltsverzeichnis
Öffentliche Schuldnerberatung: Wie hilft sie im Schuldenfall?
Hat sich erstmal ein Schuldenberg angehäuft, fällt es oft schwer, diesen aus eigenen Kräften zu bewältigen. Sollten Sie Hilfe bei der Tilgung Ihrer Schulden benötigen, kann der Besuch bei einer Schuldnerberatung Möglichkeiten aufzeigen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Beratungsstellen, die sich auf die Schuldnerberatung spezialisiert haben. Diese können sowohl öffentlich, gewerblich, oder anwaltlich sein. Die öffentliche Schuldnerberatung bietet dem Schuldner häufig eine kostenlose Beratung an.
Durch die kostenlose Beratung sind bei einer öffentlichen Schuldnerberatung aber teilweise recht hohe Wartezeiten einzukalkulieren. Es ist zudem auf die Anerkennung und/oder Qualifizierung der Beratungsstelle zu achten.
Das Ziel ist dabei immer, die vollständige Regulierung der Schulden. Dies kann gegebenenfalls auch durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung realisiert werden.
Welche Aufgaben hat eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle?
Die Aufgaben einer Schuldnerberatung sind vielfältig, das Ziel ist dabei jedoch immer, eine Schuldenfreiheit zu erreichen.
Die Beratung greift den Schuldnern in organisatorischer, psychologischer und juristischer Hinsicht unter die Arme, um somit die Tilgung der angesammelten Schulden zu erreichen.
Hierfür ist es besonders wichtig, dass sich der Berater einen Überblick über die den derzeitigen Stand der Verschuldung machen kann. Dies kann nur erreicht werden, wenn der Schuldner dem Berater alle nötigen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung stellt und offenlegt, bei welchen Gläubigern er wie viele Schulden hat.
Auf dieser Basis kann der Schuldnerberater die finanzielle Situation des Schuldners analysieren und Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Nach der Schulden- und Haushaltsanalyse kann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden.
Kontaktaufnahme mit den Gläubigern
Die öffentliche Schuldnerberatungsstelle kann Kontakt zu den Gläubigern des Schuldners aufnehmen, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Stimmt der Gläubiger dem zu, wird auf Basis der finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ein Rückzahlungsplan erarbeitet.
Eine Rückzahlung kann in Raten erfolgen oder gegebenenfalls durch eine Einmalzahlung. Ist eine vollständige Rückzahlung unwahrscheinlich, kann auch ein Erlass der Forderungen möglich sein. Die öffentliche Schuldnerberatung wird hierfür mit den Gläubigern verhandeln, bis eine Einigung erzielt ist.
Hilfe bei der Einleitung eines Insolvenzverfahrens
Sollte die Kommunikation mit den Gläubigern scheitern und keine außergerichtliche Einigung herbeigeführt werden können, muss in der Regel ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Die öffentliche Beratungsstelle kann dem Schuldner dafür eine Bescheinigung ausstellen, aus der herausgeht, dass die außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Diese ist zur Beantragung einer Privatinsolvenz wichtig. Die Schuldnerberatung wird auch während allen darauffolgenden Schritten beratend zur Seite stehen und auch in der Zeit der Restschuldbefreiung zur Verfügung stehen.
Ich bräuchte die öffentlehe Stelle um
mit meinen Schulden vorwärts zu kommen, wann kann ich mit einem Termin bei Ihnen rechnen? Und zwar in Raum Koblenz ich wohne Stadtmitte
Mfg