Vermögensauskunft verweigern: Das Wichtigste in Kürze
Die Vermögensauskunft dient der Information eines Gläubigers über die Vermögensverhältnisse seines Schuldners. Er bereitet damit die Zwangsvollstreckung vor.
Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann einen Haftbefehl und bis zu sechs Monate Freiheitsentzug zur Folge haben. Darüber hinaus wird dies im Schuldnerverzeichnis gespeichert.
Die Verhinderung einer Vermögensauskunft lässt sich am einfachsten bewirken, indem der Schuldner seine Verbindlichkeiten bezahlt oder sich mit seinem Gläubiger über den Schuldenabbau einigt.
Inhaltsverzeichnis
Verweigerung der Vermögensauskunft – möglich?
Letztendlich kann niemand gezwungen werden, eine Vermögensauskunft abzugeben. Schuldnern bleiben jedoch nur wenige gangbare Wege, wenn sie erst einmal zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert wurden. Abwenden lässt sich die Vermögensauskunft in der Regel nur durch weitreichende Kompromissbereitschaft – wenn überhaupt. Wer einfach die Nichtabgabe der Vermögensauskunft durchzieht, dem droht sogar Erzwingungshaft.
Wie kommt es zur Vermögensauskunft?
Die Vermögensauskunft dient dazu, die finanziellen Verhältnisse eines Schuldner offenzulegen, damit der Gläubiger nachvollziehen kann, welche Art der Zwangsvollstreckung am erfolgversprechendsten wäre. Eine Sachpfändung ist beispielsweise wenig sinnvoll, wenn gar keine Gegenstände zur Pfändung zur Verfügung stehen.
Die Richtigkeit seiner Angaben bestätigt der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher, und zwar an Eides statt. Falsche Angaben sind daher strafbar. Damit eine Vermögensauskunft durch einen Gläubiger beantragt werden kann, bedarf es einer titulierten Forderung – für den Schuldner kommt die eidesstattliche Versicherung also i. d. R. nicht überraschend, denn er wurde bereits über das gerichtliche Mahnverfahren in Kenntnis gesetzt.
Was bedeutet die Nichtabgabe der Vermögensauskunft für Schuldner?
In aller Regel ist es keine gute Idee, dem Gerichtsvollzieher die Vermögensauskunft zu verweigern. Ein Haftbefehl kann schlimmstenfalls dazu führen, dass der Schuldner seine Freiheit einbüßt. Zwar handelt es sich dabei nicht um einen strafrechtlich relevanten Haftbefehl, sondern um sogenannte Erzwingungshaft – dennoch können Schuldner so bis zu sechs Monate hinter Gittern verbringen.
Als Folge der Nichtabgabe der Vermögensauskunft am Vollstreckungsgericht kann die Haft allerdings jederzeit beendet werden, indem
- entweder die Schulden bezahlt werden oder
- die Vermögensauskunft geleistet wird.
Daher sollten Schuldner dem Termin beim Gerichtsvollzieher nicht unentschuldigt fernbleiben und keine Abgabe der Vermögensauskunft grundlos verweigern. Als Gründe kommen beispielsweise eine Erkrankung infrage, worüber dann ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt werden muss.
Viele Schuldner denken trotz der Konsequenzen über die Nichtabgabe der Vermögensauskunft nach. Die Löschung der Abgabe aus der Datenbank des zuständigen Vollstreckungsgerichts erfolgt bspw. erst nach zwei Jahren. Auch Schufa-Einträge können durch einen Offenbarungseid entstehen. Wie können Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft legal verhindern?
Verhinderung der Vermögensauskunft
Statt der Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann diese auch auf zulässige Weise und ohne Risiko einer Haft abgewendet werden. Dazu bleibt dem Schuldner jedoch nur wenig Spielraum:
- Bezahlung der Schulden: Werden die offenen Gläubigerforderungen vollständig bezahlt, fehlt die Grundlage der Vermögensauskunft, sodass diese gegenstandslos wird.
- Verzicht durch den Gläubiger: Zeigen Schuldner sich kooperationsbereit und signalisieren ihre grundsätzliche Bereitschaft, ihre Schulden zu begleichen, kann der Gläubiger jederzeit den Antrag zurückziehen.
- Fehler im Verfahren: Auch inhaltliche oder formale Verfahrensfehler können dazu führen, dass eine Nichtabgabe der Vermögensauskunft zulässig ist. Hierzu sollten Schuldner sich anwaltlich beraten lassen.
In den meisten Fällen dürfte es jedoch keine Option sein, keine Abgabe der Vermögensauskunft zu leisten – Schufa-Einträge hin oder her. Besprechen Sie am besten mit einem Anwalt, welche Möglichkeiten Ihnen bleiben und welche weiteren Folgen eine Nichtabgabe der Vermögensauskunft hätte.