Der jährlich erscheinende Schuldneratlas der Auskunftei Creditreform offenbart einen gefährlichen Trend. Immer mehr Jugendliche verschulden sich. Jeder Achte zwischen 18 und 20 Jahren kann seine Ausgaben nicht decken und tappt in die Schuldenfalle. Aber auch unter den jungen Erwachsenen, den 20- bis 29-Jährigen, ist die Zahl der Schuldner um 60 Prozent gestiegen.
Privatinsolvenz scheint für viele in weiter Ferne zu sein. Doch es kann schneller dazu kommen als gedacht. Auch ohne plötzliche Arbeitslosigkeit, welche einer der Hauptgründe für hohe Schulden ist. Viele Angestellte, die in die Privatinsolvenzen gehen müssen, beziehen ein vergleichbar hohes Gehalt. Dieses reicht jedoch oftmals nicht mehr aus, wenn es zu Scheidungen, Unfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen kommt. Die regelmäßig zu leistenden Ausgaben sind dann schon so hoch, dass hinzukommende Ausgaben die komplette finanzielle Planung über den Haufen werfen. Für einen Angestellten ist das dann finanziell aber auch persönlich eine besonders schwierige Situation. Ebenso schwierig kann die Situation für den Arbeitgeber werden. Denn meist leiden unter den persönlichen finanziellen Problemen eines Arbeitnehmers auch seine Arbeitsleistungen. Zudem bedeutet die Privatinsolvenz eines Angestellten auch einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Gehaltszahlungen. Diese müssen nämlich ab diesem Punkt anders geleistet werden.
Auf den ersten Blick wirkt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform wie eine Verbesserung der Situation für die Schuldner. Denn von nun an können Sie schon nach 3 oder 5 Jahren ihre Schulden loswerden. So einfach ist es jedoch leider nicht. Denn wenn man genau hinschaut, sieht man, dass im Endeffekt vor allem die Gläubiger- und Insolvenzverwalterrechte gestärkt wurden. Es wird nun deutlich einfacher, an pfändbare Masse heranzukommen. Und das auch bis zu 3 Monate rückwirkend. Realistisch sind eher Zeiten von bis zu 10 Jahren, bis die Schuldenfreiheit tatsächlich erreicht ist. Hinzu kommt, dass immer mehr Schuldenarten von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Ab dem 01.07.2014 tritt die neue Insolvenzrechtsreform in Kraft. Es ist zu erwarten, dass die Gerichte durch die vielen Anträge, welche noch vor der Reform gestellt wurden, stark überlastet sind. Hinzu kommen die vielen Änderungen und der wahrscheinlich große Anlauf auf Insolvenzen mit der vermeintlichen Chance, schon nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein. Die Neuerungen der zweiten Stufe der Reform betreffen größtenteils das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Die Auskunft der Schufa hat laut Fokus eine Jahresbilanz für 2013 aufgestellt und kommt zu dem Schluss, dass in Deutschland wieder mehr Schulden aufgenommen wurden, die Zahlungsmoral aber für über 90 Prozent der Schuldner durchgehend positiv ist.
Am 17. Mai 2013 wurde im Bundestag die Neuregelung für Privatinsolvenzverfahren ab 1. Juli 2014 verabschiedet. Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte” (Bundesrat Drucksache 380/13 vom 17.05.2013) soll die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform darstellen. Die Reform bietet für Schuldner, abhängig vom jeweiligem Fall, Vor- oder Nachteile. Es kann also sein, dass eine Privatinsolvenz schon vor Inkrafttreten der Reform am 1. Juli 2014 sinnvoll ist.
Rund 100.000 Betroffene in Deutschland melden pro Jahr eine Privatinsolvenz an. Die ersten bekannt gewordenen Zahlen der Statistik für Januar 2014 sind erfreulich. Ein Rückgang zum Vorjahr ist zu verzeichnen. Im Januar 2014 wurden 8.048 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Im Vorjahr waren es noch 8.831 und im Januar 2012 sogar noch 8.596. In diesen Zahlen sind lediglich die eröffneten Verfahren in der Statistik berücksichtigt. Gläubigerverhandlungen sind nicht mit enthalten, darüber gibt es derzeit noch keine Angaben. In Deutschland sind über 6,6 Millionen Menschen verschuldet. Nicht alle melden eine Privatinsolvenz an sondern versuchen sich mit ihren Gläubiger durch eine Gläubigerverhandlung zu einigen. Doch befinden sich bereits derzeit 900.000 Personen in einer Insolvenz.
Ein ständig überzogenes Konto, fällige Rechnungen, die Angst vorm Briefkasten, unbekannte Telefonnummern auf dem Display des Telefons – all das kann krank machen. Eine Studie der Universität Mainz ergab, dass acht von zehn überschuldeten Personen krank sind. Angstzustände, Depressionen oder Psychosen erleiden mehr als 40 Prozent der Betroffenen. Rund 39 Prozent klagen über Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule. Männern machen diese Leiden weniger zu schaffen als den befragten Frauen. Müdigkeit und verminderter Antrieb sind genauso ein Symptom wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen. Hingegen sind überschuldete Männer eher von Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen betroffen. In diesem Fall ist es jeder fünfte Befragte. Es wurde bei der Studie auch der Vergleich zu Menschen gleichen Alters, gleicher sozialer Stellung, nur ohne Schuldenprobleme untersucht. Bei Überschuldeten liegt ein zwei- bis dreifach größeres Risiko an bestimmten Krankheiten zu erkranken (Quelle).
Nach sechs Jahren können Privatpersonen, die ein Insolvenzverfahren beantragt haben schuldenfrei sein. Mit dem neuen Insolvenzrecht, dass am 01.07.2014 in Kraft tritt, kann die Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren, wenn die Quote von 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger sowie die Verfahrenskosten beglichen sind, erteilt werden. Vielen Schuldnern dauert diese Art des Insolvenzverfahrens zu lange und sie suchen im Ausland nach einem schnelleren Ausweg.