Gerichtlicher Mahnbescheid: Widerspruch einlegen & Vollstreckungsbescheid vermeiden

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Widerspruch gegen den Mahnbescheid: Das Wichtigste in Kürze

Ich habe einen unberechtigten Mahnbescheid erhalten. Was kann ich dagegen tun?

Wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist, können Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch beim Mahngericht einlegen.

Und wie widerspreche ich einem Mahnbescheid?

Nutzen Sie hierfür am besten das amtliche Widerspruchsformular gegen den Mahnbescheid. Dieses rosafarbene Formular liegt normalerweise dem Ihnen zugestellten Bescheid bei. Es ermöglicht dem Mahngericht eine zügige Bearbeitung der Angelegenheit.

Wie lange kann man einem Mahnbescheid widersprechen?

Die Widerspruchsfrist beträgt beim Mahnbescheid zwei Wochen. Sie beginnt mit Zustellung des Mahnbescheids. Deshalb ist es wichtig, jeden Brief sofort zu öffnen. Anderenfalls riskieren Sie, dass der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt.

Was passiert, wenn man gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt?

Der Antragsteller – Ihr Gläubiger – wird benachrichtigt, dass Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben. Außerdem erhält er eine Kostenrechnung für ein mögliches Klageverfahren. Mit Ihrem Widerspruch ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet. Möchte der Gläubiger seine Forderung weiter durchsetzen, muss er Klage erheben.

Was tun bei unberechtigtem Mahnbescheid? Widerspruch einlegen!
Was tun bei unberechtigtem Mahnbescheid? Widerspruch einlegen!

Vorsicht Mahnbescheid: Erstes Warnzeichen für eine drohende Zwangsvollstreckung

Wenn Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wenn Sie keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Wenn Gläubiger auf einem schnellen und kostengünstigen Weg einen Vollstreckungstitel erlangen wollen, dann wählen sie das gerichtliche Mahnverfahren.

Denn schon durch die Zustellung des Mahnbescheids wird die Verjährung seines Anspruchs gehemmt. Außerdem spart er sich die Kosten und Nerven für ein langwieriges Klageverfahren – vorausgesetzt, der Schuldner wehrt sich nicht.

Zuerst beantragt der Gläubiger beim Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird. Der Gläubiger muss nun zwei Wochen ab Zustellung warten. Zahlt der Schuldner in dieser Zeit nicht und legt er gegen den Mahnbescheid auch keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Schuldner hat nun wiederum zwei Wochen Zeit, um seine Schulden zu begleichen oder Einspruch einzulegen.

Der Vollstreckungsbescheid berechtigt den Gläubiger nun, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Um das zu verhindern, sollte der Schuldner umgehend handeln und möglichst schon dem Mahnbescheid widersprechen.

Gerade bei einem unberechtigten Mahnbescheid ist ein Widerspruch sehr wichtig, um frühzeitig zu vermeiden, dass der Gläubiger eine Pfändung veranlasst, zu der er eigentlich gar nicht berechtigt ist. Denn der Haken beim Mahnverfahren ist, dass das Mahngericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung wirklich besteht. Deshalb müssen Sie als vermeintlicher Schuldner (Antragsgegner) tätig werden.

Wie Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen: Frist, Form und Inhalt

Gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen: Die Frist beträgt zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung des Bescheids.
Gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen: Die Frist beträgt zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung des Bescheids.

Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um dem Mahnbescheid zu widersprechen. Sie müssen hierfür lediglich den dem Mahnbescheid beiliegenden Widerspruch ausfüllen. Einer Begründung bedarf es dabei nicht. Ihre Angaben im beiliegenden amtlichen, rosafarbenen Formular reichen vollkommen aus. Weil es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, würde das Mahngericht Ihre Begründung nicht lesen, auch weil es hierfür (zu diesem Zeitpunkt) gar nicht zuständig ist.

Achtung! Der Widerspruch muss dem Mahngericht binnen zwei Wochen zugestellt werden. Versenden Sie Ihren Widerspruch deshalb per Fax und per Einschreiben mit Rückschein an das Gericht. So haben Sie gleich einen Nachweis in der Hand.

Es kann ratsam sein, dem Antragsteller (Gläubiger) gegenüber zu begründen, warum Sie seinem Mahnbescheid widersprechen. Verfassen Sie hierfür ein individuelles Anschreiben, in dem Sie Ihre Gründe für den Widerspruch darlegen und klarstellen, dass Sie diesen aufrecht erhalten wollen. Schicken Sie dieses zweite Schreiben direkt an den Gläubiger, um klarzustellen, dass und warum Sie seine Forderung nicht anerkennen.

Dieses an den Gläubiger adressierte Schreiben ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, die Sie vor falschen Negativ-Einträgen bei der SCHUFA schützen soll. Forderungen, denen der Schuldner ausdrücklich widersprochen hat, dürfen nicht bei der SCHUFA eingetragen werden.

Gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen – und dann?

Gerichtlicher Mahnbescheid: Widerspruch eingelegt und was passiert dann?
Gerichtlicher Mahnbescheid: Widerspruch eingelegt und was passiert dann?

Und wie geht es weiter nach dem Mahnbescheid? Der Widerspruch des Antragsgegners (Schuldners) beendet das Mahnverfahren. Möchte der Antragsteller (Gläubiger) seinen Anspruch trotzdem durchsetzen, muss er dies mit einer Klage vor dem Zivilgericht machen. Er muss also ein streitiges Verfahren in Kauf nehmen, mit allem, was dazu gehört: Klageerhebung, Klageerwiderung des Schuldners, Beweisaufnahme, Gerichtsverhandlung und Entscheidung des Gerichts.

Dieses streitige Verfahren birgt für den Gläubiger einige Risiken und Nachteile: Er muss nun seinen Anspruch genau darlegen und beweisen. Allerdings geht die Angelegenheit nur dann zum Zivilgericht, wenn der Antragsteller die Kosten für das weitere Verfahren bezahlt. Verliert er den Prozess, bleibt er auf diesen Kosten sitzen und muss gegebenenfalls auch die Anwaltskosten des Antragsgegners tragen.

Aber auch für den Schuldner birgt das Klageverfahren einige Hürden: Er muss auf die Klageerhebung mit einer Klageerwiderung reagieren, anderenfalls riskiert er ein Versäumnisurteil, welches den Gläubiger als Titel wiederum zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Es ist durchaus möglich, dass der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nur teilweise Widerspruch erhebt:

  • Das heißt, der Schuldner beschränkt seinen Widerspruch auf einen strittigen Teil (und erkennt damit den anderen Teil an).
  • Der Gläubiger kann dann als Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheids hinsichtlich der nicht widersprochenen Schulden beantragen – vorausgesetzt, der Schuldner bezahlt diese nicht innerhalb von zwei Wochen.
  • Den Teil der Forderungen, denen der Schuldner widersprochen hat, muss der Gläubiger im Gerichtsprozess durchsetzen, wenn er nicht darauf verzichten will.
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Franziska L.

Franziskas Herzensthema sind Finanzen sowie Verbraucherthemen rund ums Geld. Seit 2017 schreibt sie für schuldnerberatungen.org regelmäßig über Schuldenregulierung & Geldtipps, Pfändung & Insolvenz sowie über zivilrechtliche Fragestellungen. Dabei lässt sie auch ihr juristisches Knowhow aus Studium und Referendariat einfließen.

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