Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren erhalten: Welche Regeln gelten?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kreditkarte trotz Insolvenzverfahren – Das Wichtigste in Kürze

Können Sie eine Kreditkarte trotz laufendem Insolvenzverfahren erhalten?

Nein, in der Regel ist dies bei herkömmlichen Kreditkarten nicht möglich, da die Bank zunächst die Bonität des Antragstellers prüft. Da die Insolvenz dafür sorgt, dass sich Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtert, ist mit einer Ablehnung Ihres Antrags zu rechnen.

Gibt es eine andere Möglichkeit, wenn ich eine Kreditkarte während der Insolvenz benötige?

In der Regel können Sie eine Prepaid-Kreditkarte trotz laufendem Insolvenzverfahren erhalten. Dabei handelt es sich um Karten, auf die Sie im Vorhinein einen bestimmten Betrag einzahlen. Sie können die Kreditkarte dann so lange nutzen, bis Sie das Guthaben verbraucht haben. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was passiert mit Kreditkarten bei der Privatinsolvenz?

Grundsätzlich ist das Nutzen einer Kreditkarte während der Privatinsolvenz erlaubt, insofern Sie nicht verschwenderisch damit umgehen. Haben Sie bereits eine Kreditkarte und wird dann das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen Sie allerdings in der Regel damit rechnen, dass die betreffende Bank Ihren bestehenden Vertrag kündigt. Dafür sorgen bestimmte Klauseln im Vertragstext, die besagen, dass eine Kündigung möglich ist, wenn der Kreditkarteninhaber zahlungsunfähig ist.

Bewilligt eine Bank eine Kreditkarte trotz laufendem Insolvenzverfahren?
Bewilligt eine Bank eine Kreditkarte trotz laufendem Insolvenzverfahren?

Können Sie eine Kreditkarte im Insolvenzverfahren beantragen?

Eine Kreditkarte im Insolvenzverfahren zu nutzen ist grundsätzlich erlaubt.
Eine Kreditkarte im Insolvenzverfahren zu nutzen ist grundsätzlich erlaubt.

Eine Kreditkarte ist vielen Situationen hilfreich – etwa, wenn Sie im Ausland Bargeld vom Automaten abheben, online einkaufen, einen Mietwagen ausleihen oder ein Hotelzimmer reservieren möchten. Doch ist diese auch in allen Situationen tatsächlich erhältlich? Können Sie eine Kreditkarte trotz laufendem Insolvenzverfahren beantragen?

Grundsätzlich verbieten die Regeln der Insolvenzordnung es dem Insolvenzschuldner nicht, eine Kreditkarte zu beantragen. Trotzdem ist es in der Regel schwierig, eine Kreditkarte im Insolvenzverfahren zu erhalten.

Woran liegt das? Es gibt zwei Formen der klassischen Kreditkarte:

  1. Charge Card: Am Ende eines Monats erhält der Karteninhaber eine Übersicht über seine mit der Karte getätigten Ausgaben. Die Gesamtsumme wird dann von seinem Girokonto abgebucht. Die Bank vergibt hierbei also für einen kurzen Zeitraum einen zinslosen Kredit.
  2. Revolving Card: Auch hier werden alle Ausgaben zusammenaddiert. Die Gesamtsumme müssen Sie jedoch nicht auf einmal zurückzahlen, sondern in Raten. Dafür fallen allerdings Zinsen an.

Bei einer Kreditkarte vergibt die Bank also einen Kredit. Um sicherzustellen, dass der Kreditkarteninhaber die Summen tatsächlich zurückzahlen kann, prüft sie zuvor seine Kreditwürdigkeit. Die Anmeldung der Insolvenz wirkt sich negativ auf diese aus, weshalb ein Kreditkartenantrag in der Regel nicht erfolgreich ist.

Alternative: Eine Prepaid-Kreditkarte ist trotz Insolvenzverfahren häufig erhältlich

Neben den bereits genannten herkömmlichen Arten gibt es jedoch noch eine weitere Form der Kreditkarte, die Sie trotz Insolvenzverfahren erhalten können. Dabei handelt es sich um eine Prepaid-Kreditkarte.

Dabei zahlen Sie im Vorhinein einen bestimmten Betrag auf die Karte ein und können diese dann nutzen, bis das Guthaben verbraucht wurde. Da die Bank hierbei keinen Kredit vergibt, wird die Bonität auch nicht geprüft. Außerdem besteht kein Risiko, Schulden zu anzuhäufen.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Prepaid-Kreditkarte nicht alle Vorteile einer herkömmlichen Kreditkarte bietet. Häufig können Sie diese beispielsweise nicht nutzen, um Hotelreservierungen zu tätigen oder einen Mietwagen zu buchen.

Ich habe schon eine Kreditkarte: Kann ich sie während der Privatinsolvenz nutzen?

Keine Bonitätsprüfung: Eine Prepaid-Kreditkarte ist im Insolvenzverfahren erhältlich.
Keine Bonitätsprüfung: Eine Prepaid-Kreditkarte ist im Insolvenzverfahren erhältlich.

Haben Sie bereits eine Kreditkarte? Diese trotz laufendem Insolvenzverfahren zu nutzen, ist grundsätzlich nicht verboten.

Allerdings gilt während der Privatinsolvenz ein wichtiger Grundsatz: Laut § 290 Abs. 1 Nr. 4 der Insolvenzordnung (InsO) darf der Insolvenzschuldner unter anderem weder Vermögen verschwenden noch unangemessene Verbindlichkeiten begründen. Verstößt er gegen diese Regel, kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen.

Ein angemessener Umgang mit der Kreditkarte ist also trotz Insolvenzverfahren erlaubt. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Bank die Kreditkarte kündigt, wenn sie von der Insolvenz erfährt. In den Verträgen ist nämlich meist geregelt, dass eine Kündigung vonseiten der Bank möglich ist, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird.

Können Sie eine Kreditkarte nach dem Insolvenzverfahren wieder nutzen? Ja, wenn sich Ihre Kreditwürdigkeit nach erfolgreicher Restschuldbefreiung wieder erholt hat, sollte dem nicht mehr im Wege stehen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie weiterhin Ihre finanzielle Situation im Blick behalten und nicht unnötig Schulden anhäufen.

Quellen und weiterführende Links

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Meike Z.

Meike ist seit 2016 Teil der Redaktion von schuldnerberatungen.org. Sie hat sich hier vor allem auf das Thema Grundschuld spezialisiert und möchte Informationen dazu für Laien leicht verständlich aufbereiten.

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