Kosten für die Grundschuldbestellung

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kosten für die Bestellung einer Grundschuld – Das Wichtigste in Kürze

Wie viel kostet eine Grundschuldeintragung?

Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten einer Grundschuldschuldbestellung ist die Höhe der im Grundbuch einzutragenden Grundschuld. Im Regelfall entsprechen diese Kosten in etwa 0,8 – 1 % des Immobilienkaufpreises.

Wie setzen sich diese Kosten zusammen?

Zunächst einmal entstehen Notarkosten für die Grundschuldbestellung. Außerdem verlangt das Grundbuchamt Gebühren für den Eintrag der Grundschuld im Grundbuch. An dieser Stelle erläutern wir die Zusammensetzung der Kosten ausführlicher.

Wer trägt die Kosten der Grundschuldbestellung?

Für die Kosten kommt normalerweise der Käufer der Immobilie auf, das heißt der neue Eigentümer. Wer also ein Haus kaufen und dafür einen Kredit bei der Bank aufnehmen will, muss diese Kosten zusätzlich zum Kaufpreis mit einkalkulieren. Denn im Regelfall wird die Bank eine Sicherheit für den Immobilienkredit verlangen, meistens in Form einer Grundschuld.

Fallen bei einer Grundschuldbestellung Gebühren an?
Fallen bei einer Grundschuldbestellung Gebühren an?

Grundschuldbestellung: Welche Kosten entstehen dabei?

Für die Bestellung einer Grundschuld entstehen Kosten für den Notar sowie Gebühren für das Grundbuchamt.

Die Notarkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Die bei einer Grundschuldbestellung für den Notar anfallenden Kosten sind nicht verhandelbar.
Die bei einer Grundschuldbestellung für den Notar anfallenden Kosten sind nicht verhandelbar.
  • Gebühren für den Vollzug des Geschäfts
  • Beurkundungsgebühr gemäß der Gebührenordnung
  • Betreuungsgebühr für die Betreuung und Überwachung der Kaufpreiszahlung und für die Eigentumsumschreibung (sogenannte 0,5-Gebühr)
  • Auslagen für Porto, Telekommunikation und Kopien sowie für das Einholen eines Grundbuchauszugs
  • Umsatzsteuer in Höhe von 19 %

Die Kosten für die Grundschuldbestellung, die der Notar beanspruchen kann, sind einheitlich geregelt und damit genauso wenig verhandelbar wie die Gebühren, die das Grundbuchamt für den Grundbucheintrag erhebt.

Diese Kosten muss der neue Immobilieneigentümer, also der Käufer, allein tragen – und nicht etwa der Verkäufer.

Höhe der Kosten für eine Grundschuldbestellung

Die Notargebühr für die Grundschuld­bestellung ergibt sich aus der Tabelle zum Gerichts- und Notarkostengesetz.
Die Notargebühr für die Grundschuld­bestellung ergibt sich aus der Tabelle zum Gerichts- und Notarkostengesetz.

Die bei einer Grundschuldbestellung anfallenden Kosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Das hat zur Folge, dass der Käufer einer Immobilie denselben Gebührensatz einmal an den Notar und einmal an das Grundbuchamt entrichten muss.

Ausschlaggebend für die Höhe der Kosten einer Grundschuldbestellung ist zum einen der Geschäftswert und zum anderen der Gebührensatz, während sich die eigentliche Gebühr als der amtlichen Tabelle in Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG ergibt.

Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus dieser Tabelle:

Geschäfts­wertGebühr Tabelle BGeschäfts­wertGebühr Tabelle B
bis 50.000 €165 €bis 155.000 €354 €
bis 65.000 €192 €bis 170.000 €381 €
bis 80.000 €219 €bis 185.000 €408 €
bis 95.000 €246 €bis 200.000 €435 €
bis 110.000 €273 €bis 230.000 €485 €
bis 125.000 €300 €bis 260.000 €535 €
bis 140.000 €327 €bis 290.000 €585 €

Die Kosten einer Grundschuldbestellung einschließlich der Eigentumsumschreibung belaufen sich in der Regel auf insgesamt etwa 1,5 – 2 % des Kaufpreises:

  • Darin enthalten ist unter anderem die bereits oben erwähnte an den Notar zu entrichtende Betreuungsgebühr.
  • Die für die Eigentumsumschreibung anfallenden Kosten richten sich nach dem Kaufpreis als Geschäftswert. Für eine Immobilie, die 150.000 € kostet, ist demnach eine Gebühr in Höhe von 354 € zu entrichten.

Die eigentlichen Kosten der Grundschuldbestellung liegen bei etwa 0,8 – 1,0 % des Kaufpreises. Sie enthalten die für die Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde anfallenden Kosten für den Notar und einen zweiten Gebührensatz für das Grundbuchamt, das die Grundschuld im Grundbuch einträgt. Für eine Grundschuld in Höhe von 150.000 € muss der neue Eigentümer demnach zweimal 354 € bezahlen, insgesamt also 708 €.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich schloss sein Jura-Studium in Hamburg ab und promovierte anschließend bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem, der zu dieser Zeit Richter am BVerfG war. Sein Referendariat schloss Dr. Philipp Hammerich am OLG Hamburg ab. Seit 2007 ist er als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Besondere Expertise besitzt er im Schuldenrecht.

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