Kontopfändung: Das Wichtigste in Kürze
Wird das Konto gepfändet, kann der Schuldner nicht mehr auf sein Geld zugreifen, wenn er nichts unternimmt. Auch Überweisungen und Lastschriften funktionieren nicht mehr. Die Bank überweist dann das gesamte Guthaben an den Gläubiger.
Der Gläubiger darf die Pfändung vom Konto seines Schuldners erst veranlassen, wenn er einen Vollstreckungstitel besitzen. Außerdem muss er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Kontopfändung beantragen.
Um wenigstens einen Teil des Einkommens vor der Kontopfändung zu schützen, muss der Schuldner handeln und eine Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Mehr erfahren Sie hier.
Ja, die Kontopfändung ist trotz P-Konto möglich, wenn das Bankguthaben den geschützten Freibetrag übersteigt.
Inhaltsverzeichnis
Bei Kontopfändung muss der Schuldner selbst aktiv werden
Die Kontopfändung ist bei Gläubigern sehr beliebt, weil sie das Geld direkt über die Bank ihres Schuldners einziehen können. Für den Schuldner hingegen kann diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme existenzgefährdend werden, wenn er nicht handelt:
- Bargeldabhebungen sind nicht mehr möglich.
- Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt.
- Infolgedessen kann der Schuldner anderen Zahlungspflichten, z. B. gegenüber seinem Vermieter nicht mehr nachkommen.
Zwar gibt es auch im Falle einer Kontopfändung Pfändungsschutz, allerdings muss sich der Schuldner aktiv darum bemühen, indem er bei seiner Bank die Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto beantragt.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Was ist geschützt?
Die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist in der Regel ohne großen Aufwand direkt bei der Bank möglich. Sie müssen hierfür lediglich eine entsprechenden Antrag stellen.
Die Kontopfändungsschutz umfasst drei Stufen:
- Auf dem Konto ist ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro monatlich geschützt (Stand: 1. Juli 2024).
- Für die Erhöhung dieses Freibetrags, z. B. bei Unterhalt oder für bestimmte Sozialleistungen benötigt der Kontoinhaber entsprechende Bescheinigungen.
- Auch bei einem höheren Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, kann der Schuldner eine erhöhten Freibetrag beantragen.
Die P-Konto-Bescheinigungen erhalten Sie beim Arbeitgeber, der Familienkasse und Sozialleistungsträgern sowie bei Anwälten und Schuldnerberatungsstellen. Sozialleistungsträger und Familienkassen sind gesetzlich verpflichtet, solche Bescheinigungen auszustellen.
Wenn die Bank diese nicht akzeptiert, beantragen Sie die Erhöhung beim Vollstreckungsgericht.
Schuldner dürfen nur ein Pfändungsschutzkonto besitzen. Außerdem gibt ist das P-Konto nur als Einzelkonto. Ein Gemeinschaftskonto mit zum Beispiel dem Ehepartner kommt dafür nicht infrage.
Kontopfändung: Ablauf
Der Gläubiger darf die Pfändung von einem Konto nur unter folgenden Bedingungen veranlassen:
- Er besitzt einen Vollstreckungstitel, der ihn zur Zwangsvollstreckung berechtigt.
- Dieser Titel muss dem Schuldner zugestellt werden.
- Außerdem muss eine Ausfertigung des Vollstreckungstitels mit einer sogenannten Vollstreckungsklausel versehen sein.
- Der eigentliche Ablauf der Kontopfändung beginnt mit dem Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), den der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen muss.
- Dieser PfÜB ist sowohl der Bank als auch dem Schuldner zuzustellen. Damit ist die Bank verpflichtet, nicht geschützte Gelder an den Gläubiger zu überweisen. Den auf dem P-Konto geschützten Freibetrag hat sie jedoch dem Schuldner zu Verfügung zu stellen
Kontopfändung: Wann geht das Geld an den Gläubiger? Die Bank darf das Bankguthaben erst vier Wochen, nachdem ihr der PfÜB zugestellt wurde, an den Gläubiger überweisen. Schuldner müssen deshalb umgehend handeln und ihr Konto rechtzeitig umwandeln lassen.
Finanzamt veranlasst Kontopfändung: Es gelten andere Regeln
Die Kontopfändung durch das Finanzamt funktioniert etwas anders. Der Fiskus darf das Konto pfänden, wenn …
- die Steuerschulden fällig sind
- das Finanzamt den Steuerschuldner zur Zahlung aufgefordert hat, z. B. per Steuerbescheid und
- die Frist von mindestens einer Woche abgelaufen ist.
Das Finanzamt muss übrigens keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Wie lange dauert eine Kontopfändung?
Die Kontopfändung dauert so lange, bis sämtliche Schulden getilgt und die Forderung des Gläubigers vollständig beglichen ist. Das kann vor allem dann sehr lange dauern, wenn die Schulden sehr hoch sind und das den Freibetrag übersteigende Bankguthaben sehr gering ist.
Umgekehrt kann die Pfändung auch sehr schnell abgeschlossen sein, wenn das Guthaben reicht, um die Schulden sofort auszugleichen.
Wie lässt sich die Kontopfändung aufheben?
Der Schuldner selbst kann die Pfändung von seinem Konto nicht aufheben. Diese Möglichkeit hat nur der Gläubiger.
Denkbar sind folgende Konstellationen, um eine Kontopfändung aufheben zu lassen:
- Wenn der Schuldner alle Forderungen beglichen hat, hat der Gläubiger kein Recht, weiterhin das Konto pfänden zu lassen. Sollte er dies dennoch tun, können Sie sich mit einer Vollstreckungsgegenklage wehren.
- Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung mit Ihrem Gläubiger, besteht eventuell die Chance, dass er die Pfändung aufheben oder ruhend stellen lässt, solange Sie Ihre Raten pünktlich bezahlen.
Guten Tag
Mein Sohn hat von drei verschiedenen Gläubigern und einmal Finanzamt Kontopfändungen. Mittlerweile hat er einen Geldeingang auf seinem Konto mit dem Betrag kann er alles bedienen. Nun war er heute auf der Sparkasse um die Überweisungen zu veranlassen, da wurde ihm gesagt, dass nur eine Pfändung am Tag bedient werden kann. Ist das korrekt?
Nun hat er die achtfache Summe auf seinem Konto und trotzdem kein Geld bzw. Kann alles andere auch nicht bezahlen.
Im Voraus Danke für Ihre Antwort.
Ich hab von der Stadt eine Pfändung gehabt weshalb weiß ich noch nicht, da ich mich an keinen Vollstreckungsbescheid erinnern kann.
Da die Bank deshalb angerufen hat, hab ich das überweisen lassen. Wie lang dauert es bis ich wieder Zugriff auf meine Kohle hab?
Sie müssen beim Gläubiger die Herausgabe des Titels fordern. Damit müssen Sie zum Amtsgericht und eine Löschungsbewilligung erwirken. Mit der bekommen Sie Ihr Konto bei der Hausbank wieder frei.
Mein Mann hat eine Kontopfändung
Er hat aber Guthaben auf dem Konto
Er hat die Bank veranlasst bei der Pfändungsabteilung anzurufen und das Geld sofort zu überweisen
Das war am Freitag
Die habe den Auftrag vorliegen und noch nicht bearbeitet.Wie lange dauert die Bearbeitung
mein konto ist nun schon den 2. monat mit einer pfändung belegt , , sie wird weder abgeschickt , noh zurück genommen , obwohl konnto ausreichend gedeckt ist
Sie müssen mittels persönlicher Vorsprache bei Ihrer Hausbank die Überweisung aus Ihrem Guthaben an den Gläubiger veranlassen. Dann müssen Sie beim Gläubiger die Herausgabe des Titels fordern. Damit müssen Sie zum Amtsgericht und eine Löschungsbewilligung erwirken. Mit der bekommen Sie Ihr Konto bei der Hausbank wieder frei.
Meine Konten wurden von der Stadt Dülmen komplett gepfändet ohne Bescheid an mich!!
Noch nicht mal das Existenzminimum wurde mir gelassen.
Ich könnte kein Geld mehr abheben Noch meine Miete zahlen.
Ich bin seit Jahren chronisch krank und meine Medikamebte könnte ich mir auch nicht besorgen!
Der Pfändungs und Überweisungsbeschluss Beschluss ist an eine Adresse von vor 2 Jahren geschickt worden.!
Das ist en Unding!.
Um zukünftig solche Vorgänge auszuschließen sollten Sie mit Ihrer Hausbank über die Wandlung in ein P-Konto sprechen! Damit vermeiden Sie dass man Ihnen Ihren Pfändungsfreibetrag nicht lässt.
Wer hilft bei fingierter Kontopfändung ohne Titel und PfÜB, wenn Bank betrügt?
Guten Tag,
Unter der Paragraph oben mit dem Titel: Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Was ist geschützt? steht:
„3. Auch bei einem höheren Einkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, kann der Schuldner eine erhöhten Freibetrag beantragen.“
Was meinen Sie damit? Wie funktioniert das?
Vielen Dank im voraus,
MfG
I.
Unter bestimmten Voraussetzungen z.B. aufwendige Ernährung wegen Krankheiten oder Medikamente kann man beim Rechtspfleger des zuständigen Wohnort-Amtsgerichts eine Anhebung der Freigrenze beantragen.