Konkurse – Das Wichtigste in Kürze
Konkurse heißen heute Insolvenzen. Dabei wird zwischen der Regelinsolvenz für Unternehmen & Co. sowie der Privatinsolvenz für natürliche Personen unterschieden. Im Rahmen der privaten Insolvenz wird das verwertbare Vermögen eingezogen und der Insolvenzschuldner muss während der dreijährigen Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten. Am Ende des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung
Möchten Sie wissen, wer die Insolvenz, früher den Konkurs, angemeldet hat, finden Sie entsprechende Informationen im Onlineportal insolvenzbekanntmachungen.de. Es gilt nämlich der Grundsatz, dass bestimmte Informationen über Insolvenzverfahren veröffentlicht werden.
Natürliche Personen können zu jeder Zeit den Konkurs, der heute Insolvenz genannt wird, anmelden. Unternehmen müssen zwingend ein Insolvenzverfahren durchlaufen, wenn ein Insolvenzgrund – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegt. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann die Insolvenz angemeldet werden.
Inhaltsverzeichnis
Geschichtlicher Hintergrund zum Konkurs: Definition und gesetzliche Grundlage
Haben Personen oder Unternehmen so hohe Schulden angehäuft, dass sie diese nicht mehr abbauen können, dann wirkt sich das auch auf die Gläubiger aus: Ihnen fehlt Geld. Ziel der Insolvenz ist es, die betroffenen Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen.
Dieses Prinzip ist in Deutschland nicht neu. Bereits im Jahr 1877 wurde im damaligen Deutschen Reich die Konkursordnung (KO) erlassen. Zahlungsunfähige Schuldner konnten den sogenannten Konkurs anmelden. Dabei stellte das Vermögen des Schuldners die Konkursmasse dar. Diese sollte gemäß § 2 KO zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger dienen.
Problem: Vielen Schuldnern stand der Konkurs nicht offen
Ein Konkursverwalter übernahm das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über das Vermögen des Schuldners. Viele Verfahren konnten jedoch gar nicht erst eröffnet werden. Der Grund: Eine Eröffnung war nur dann möglich, wenn die Konkursmasse groß genug war, um damit mindestens die Verfahrenskosten decken zu können. Viele Schuldner hatten damit also gar nicht erst die Möglichkeit, in Konkurs zu gehen und ihre Schulden abzubauen.
Im Jahr 1999 löste dann die Insolvenzordnung (InsO) die alten Gesetze und Vorschriften ab. Damit kam es zu vielen Änderungen, unter anderem auch die wichtiger Begriffe: Der Konkurs heißt nun Insolvenz, aus der Konkursmasse wurde die Insolvenzmasse.
In Österreich gibt es das sogenannte Konkursverfahren. Dieses wird eröffnet, wenn der Schuldner keinen Eröffnungsplan vorlegt, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Auch in der Schweiz wird der Begriff Konkurs immer noch offiziell verwendet.
Kurzer Überblick: Wie der frühere Privatkonkurs heute abläuft
Auch wenn die alten Gesetze nicht mehr gelten: Bestimmte veraltete Begriffe halten sich hartnäckig. So auch beim Konkurs. In der Umgangssprache verwenden viele Laien immer noch den Begriff Konkurs, obwohl eigentlich die Insolvenz gemeint ist.
Die Privatinsolvenz dauert heutzutage drei Jahre und kann auch dann angemeldet werden, wenn die Insolvenzmasse nicht groß genug ist, um die anfallenden Verfahrenskosten zu decken. Vielmehr hat der Schuldner die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
In der Regel endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung, die es beim Konkurs nicht gab. Das bedeutet, dass die Gläubiger eventuell noch offene Forderungen nicht mehr eintreiben können, wenn das Verfahren beendet wurde. Der Schuldner kann also befreit in eine schuldenlose Zukunft starten.
Es gibt noch andere veraltete Begriffe, die mit dem Konkurs zusammenhängen und die weiterhin benutzt werden:
- Das Konkursausfallgeld heißt heute Insolvenzgeld. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, die Arbeitnehmer beantragen können, wenn der Arbeitgeber insolvent ist und Lohn bzw. Gehalt nicht gezahlt wurden.
- Die Konkursverschleppung wird nun Insolvenzverschleppung genannt. Meldet ein Unternehmen die Insolvenz nicht oder zu spät an, obwohl ein Insolvenzgrund vorliegt, dann handelt es sich dabei um eine Straftat.