Insolvenzverfahren: Ablauf, Dauer und Ende eines jahrelangen Prozesses

Von Petra Y.

Letzte Aktualisierung am: 18. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Privates Insolvenzverfahren: Das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Insolvenzverfahren?

Ein privates Insolvenzverfahren dient Personen mit Verschuldung dazu, diese innerhalb einer vorgegebenen Frist abzubauen. Die Schulden werden so weit wie möglich aus der Insolvenzmasse beglichen. Bei erfolgreicher Beendigung schließt das Insolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung ab. Der Schuldner ist dann schuldenfrei und kann einen wirtschaftlichen Neustart wagen.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Ein Privatinsolvenzverfahren kann drei, fünf oder sechs Jahre dauern. Mehr dazu, wovon die Dauer im Einzelnen abhängt, erfahren Sie hier.

Was passiert nach dem Insolvenzverfahren?

Nach dem eigentlichen Verfahren wird Ihnen bestenfalls die Restschuldbefreiung erteilt und Sie sind schuldenfrei. In der Regel wird jedoch noch eine Restsumme fällig.

Wie ein Insolvenzverfahren genau abläuft, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Wie ein Insolvenzverfahren genau abläuft, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Insolvenzverfahren – Definition des Prozesses

Ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat zum Ziel, dass Sie wieder zahlungsfähig werden.
Ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat zum Ziel, dass Sie wieder zahlungsfähig werden.

Bei einem Insolvenzverfahren werden das Vermögen des Schuldners sowie vorhandene Wertgegenstände (Insolvenzmasse) verwertet, um die offenen Forderungen bei den Gläubigern zu begleichen. Denn Voraussetzung, damit Sie ein Insolvenzverfahren anmelden können, ist grundsätzlich Zahlungsunfähigkeit. Der ganze Prozess hat das Ziel, dass der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit zurückerlangt, einen Neuanfang wagen kann und dass die Gläubiger weitestgehend befriedet werden.

Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie aus eigener Kraft – sprich aus Ihrem Einkommen und dem vorhandenen Vermögen – nicht mehr in der Lage sind, Ihre Lebenshaltungskosten zu tragen und Rechnungen zu bezahlen. So häufen sich auf Dauer immer mehr Schulden an. Um einem Insolvenzverfahren vorzubeugen, sollten Sie sich daher frühzeitig an einen Schuldnerberater wenden. Er kann Ihnen Wege und Lösungen aufzeigen, wie Sie Ihre Finanzen in den Griff bekommen.

Hierfür gibt es beispielsweise staatlich geförderte Beratungsstellen, die für den Verbraucher kostenlos sind. Solche Termine sind allerdings sehr beliebt, weshalb Sie hier mit langen Wartezeiten rechnen sollten. Kommen Sie zu dem Schluss, dass ein Insolvenzverfahren der beste Weg ist, um wieder schuldenfrei zu werden, sollten Sie wissen, welche Regeln währenddessen für Sie gelten. Dazu im Folgenden mehr.

Vor der heißen Phase: So läuft ein Insolvenzverfahren für Privatpersonen im Vorhinein ab

Wie funktioniert eigentlich ein Insolvenzverfahren? Der Prozess besteht aus verschiedenen Schritten, die einem festen Ablauf folgen:

Was bedeutet es, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen? Ein Blick auf den Ablauf verrät es Ihnen.
Was bedeutet es, ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen? Ein Blick auf den Ablauf verrät es Ihnen.
  1. Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
  2. Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung
  3. Antrag auf Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht
  4. Gerichtlicher Einigungsversuch
  5. Eröffnung Insolvenzverfahren
  6. Verwertung von Vermögen und Wertgegenständen, um Forderungen zu decken
  7. Wohlverhaltensphase
  8. Aufhebung Insolvenzverfahren, Erteilung der Restschuldbefreiung

Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, müssen Sie belegen, dass Sie sich um eine außergerichtliche Einigung (Schritt 1) bemüht haben. Dafür können Sie sich zum Beispiel an einen Anwalt für Schulden oder an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden. Dann arbeiten Sie gemeinsam einen Plan zur Schuldenbereinigung aus, den Sie Ihren Gläubigern vorlegen. Lehnen diese den Plan ab, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung (Schritt 2). Diese ist zwingend notwendig, um ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen zu können.

Nach dem Scheitern des Einigungsversuches geht es vor Gericht. Sie können nun die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und gleichzeitig die Restschuldbefreiung beantragen (Schritt 3). Hier kann auch wieder ein Anwalt behilflich sein. Das Insolvenzgericht versucht jedoch vorerst, eine gerichtliche Einigung herbeizuführen (Schritt 4). Scheitert auch diese, beginnt die eigentliche Insolvenz (Schritt 5).

Nun folgt die heiße Phase – Das eigentliche Insolvenzverfahren

Haben Sie die Schritte im Insolvenzeröffnungsverfahren durchlaufen, geht es nun in die heiße Phase. Das Gericht gibt dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren in der Regel dann statt, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder diese droht. Nun wird Ihnen vom Gericht ein Insolvenzverwalter zugeteilt. Dieser hat die Aufgabe, Ihr vorhandenes Vermögen sowie Wertgegenstände zu ermitteln und diese zu verwerten (Schritt 6).

Alle Wertanlagen und pfändbare Gegenstände werden zusammen als Insolvenzmasse bezeichnet. Der Insolvenzverwalter nimmt diese in seinen Besitz, verkauft diese beispielsweise online und befriedet damit soweit wie möglich Ihre Gläubiger. Zu den pfändbaren Dingen gehören beispielsweise:

Insolvenzverfahren: Eine Bekanntmachung erfolgt über das Justizportal des Bundes und der Länder.
Insolvenzverfahren: Eine Bekanntmachung erfolgt über das Justizportal des Bundes und der Länder.
  • Immobilien und Grundstücke
  • Wertpapiere und Bausparverträge
  • Bewegliche, wertvolle Sachen wie etwa Goldschmuck oder ein sehr teurer Fernseher (wird unter Umständen gegen ein günstigeres Modell ausgetauscht)
  • Das Auto, soweit dieses nicht zur Jobausübung benötigt wird

Im Insolvenzverfahren darf jedoch nicht der gesamte Besitz des Schuldners gepfändet werden. Er darf etwa

  • Haushaltsgeräte,
  • Kleidung,
  • Gegenstände für die Berufsausübung (bspw. Laptop),
  • Haustiere,
  • Hilfsmittel wie Brillen und
  • Eheringe

behalten. Schuldner sollten zudem bedenken, dass sie die Pflicht haben, sich um eine Arbeit zu bemühen, wenn sie noch keiner nachgehen. Außerdem müssen sie den pfändbaren Anteil ihres Gehaltes an den Insolvenzverwalter abtreten, der dieses wiederum zur Befriedung der vom Insolvenzverfahren betroffenen Gläubiger einsetzt (Wohlverhaltensphase, Schritt 7).

Übrigens können Sie laufende Insolvenzverfahren über das Justizportal des Bundes und der Länder im Internet einsehen. Hier werden alle insolvenzverfahren veröffentlicht.“

Ende der Wohlverhaltensphase – Erteilung der Restschuldbefreiung

Das Insolvenzverfahren wird aufgehoben, also ordnungsgemäß beendet, wenn Sie sich währenddessen an alle Regeln gehalten und nicht etwa eine Insolvenzstraftat begangen haben. Bei einem positiven Ende erhalten Sie offiziell die Restschuldbefreiung. In der Regel wird dann noch einmal eine Restsumme fällig.

Die Dauer bis dahin erstreckt sich auf …

Abschluss beim Insolvenzverfahren: Am Ende steht bestenfalls die Restschuldbefreiung.
Abschluss beim Insolvenzverfahren: Am Ende steht bestenfalls die Restschuldbefreiung.
  • drei Jahre, wenn Sie 35 % Ihrer Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen haben.
  • fünf Jahre, wenn Sie die gesamten Verfahrenskosten aufbringen können.
  • … maximal sechs Jahre, wenn Sie die Möglichkeiten einer Verkürzung nicht erfüllen können.

Wie setzen sich die Kosten im Insolvenzverfahren zusammen?

Eine Forderung, um ein Insolvenzverfahren vorzeitig beenden zu können ist, dass Sie die Verfahrenskosten aufbringen müssen. Diese haben Schuldner auch zu tragen, wenn es ihnen nicht möglich ist, ein verkürztes Privatinsolvenzverfahren zu durchlaufen. Zum einen müssen Sie den Insolvenzverwalter vergüten. Dies hängt von der Anzahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse ab. Die Kosten für den Insolvenzverwalter sind gesetzlich in der Vergütungsordnung für Insolvenzverwalter (InsVV) geregelt.

Zum anderen fallen Gerichtskosten im Insolvenzverfahren an. Diese dürfen Sie in Raten sogar nach dem eigentlichen Verfahren begleichen. Die Gerichtskosten hängen ebenso von der Insolvenzmasse ab.

Auch Firmen können ein Insolvenzverfahren durchlaufen

Das Insolvenzverfahren für eine GmbH gestaltet sich etwas anders als das für Privatpersonen.
Das Insolvenzverfahren für eine GmbH gestaltet sich etwas anders als das für Privatpersonen.

Es gibt grundsätzlich ein paar Unterschiede zwischen einem Insolvenzverfahren für Privatpersonen (auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt) und einer Firmeninsolvenz. Letztere wird im Fachjargon als Regelinsolvenzverfahren bezeichnet. Ein solches können Sie auch durchlaufen, wenn Sie selbstständig oder Freiberufler sind. Bis 1999 wurde das Verfahren für Unternehmen als Konkursverfahren bezeichnet.

Durch ein vorläufiges Insolvenzverfahren (dieses geht dem eigentlichen Verfahren voraus) kann das Gericht mittels eines vorläufigen Insolvenzverwalters dafür sorgen, dass bspw. ein zahlungsunfähiges Unternehmen nicht mehr selbst über das vorhandene Vermögen verfügen darf. Der Insolvenzverwalter muss dieses sichern und ein Sachverständiger schätzt in der Regel den Wert der Insolvenzmasse ein.

Zudem wird bei einem Insolvenzverfahren für Unternehmen zumeist eine Gläubigerversammlung einberufen. An dieser darf jeder betroffene Gläubiger teilnehmen. Am Ende einer Firmeninsolvenz steht nicht etwa die Restschuldbefreiung, sondern vielmehr eine Schlussverteilung. Hierbei erfolgt letztendlich die Auszahlung der Gläubiger.
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Über den Autor

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Petra Y.

Petra gehört seit 2018 zum Team von schuldnerberatungen.org. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Privatinsolvenz, Schuldenbereinigung und Finanzhilfe. Sie hat einen Abschluss in Kommunikationswissenschaften.

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